Kontrolle der Abfallentsorgung sicher gestellt

Zum 1. Februar treten neue gesetzliche Regelungen zur abfallrechtlichen Überwachung in Kraft
Digitalisierung entlastet Unternehmen wie auch Behörden


EUROPATICKER Umweltruf: Am 1. Februar 2007 treten neue gesetzliche Regelungen zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft. Mit der Neuregelung ist ein Weg gefunden, Bürokratie abzubauen und dennoch eine effektive Kontrolle der Abfallentsorgung sicher zu stellen, sagte Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner heute in Stuttgart.

Große Erleichterung werde die Umstellung der Nachweisdokumente von Papierform auf ein elektronisches System bringen. "Die Digitalisierung wird zu einer deutlichen Entlastung sowohl der Wirtschaft wie auch der Behörden führen", zeigte sich Gönner überzeugt. Die in Baden-Württemberg hierfür zuständige Sonderabfallagentur müsse bisher jährlich mehrere Tausend Nachweiserklärungen bearbeiten und rund 270.000 Begleitscheine manuell erfassen. Durch das elektronische Nachweisverfahren würden außerdem die Entsorgungsvorgänge transparenter.


"Das ermöglicht eine effektive Kontrolle und ein stringentes behördliches Vorgehen bei einer etwaigen illegalen Müllverbringung." Mit der Neuregelung seien darüber hinaus weitere Erleichterungen für die Unternehmen im Land zu erwarten. So entfalle künftig die Verpflichtung, detaillierte Konzepte und Bilanzen zum betrieblichen Abfallaufkommen zu erstellen.

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31.01.2007:

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