Städte und Gemeinden warnt vor einer vorschnellen Abschaffung der Trennsysteme

Die über viele Jahre von den Bürgern praktizierte getrennte Erfassung von Wertstoffen im Abfallbereich, insbesondere die Trennung des Restmülls von den Produkten des gelben Sacks, hat sich in der Entsorgungspraxis in Deutschland grundsätzlich bewährt und sollte daher nicht übereilt abgeschafft werden, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Umwelt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Dr. Peter Braun, Germering, anlässlich der Sitzung des Ausschusses in Schwerin, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Nach Auffassung des DStGB hat die Mülltrennung durch die Verbraucher die Qualität und die Konkurrenzfähigkeit von Recyclingprodukten verbessert und dient somit dem Umweltschutz. Zudem werden die Abfallgebührenzahler entlastet, da die Hersteller von Verpackungen entsprechend dem Verursacherprinzip die Kosten der Verwertung tragen.

Im Zusammenhang mit der von Teilen der Entsorgungswirtschaft in Frage gestellten Zweckmäßigkeit der getrennten Sammlung verwies Braun auf eine neuere Studie der Technischen Hochschule Aachen, in der die Machbarkeit der gemeinsamen Erfassung von Leichtverpackungen und Restmüll mit anschließender Trennung untersucht wurde. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Vermarktbarkeit von Recyclingprodukten zwingend eine Trennung durch die Verbraucher voraussetzt. Verschmutzungen des recyclingfähigen Kunststoffes durch den Restmüll lassen sich darüber hinaus nicht mit vertretbarem Aufwand rückgängig machen. Die Produktausbeute beim „Gelb-in-Grau-Modell“ wäre daher um zehn Prozent geringer, während die Kosten um das Achtfache steigen würden, da eine bis zu zehnmal größere Abfallmenge sortiert werden müsste. Die erforderlichen Investitionen in der Entsorgungswirtschaft für die bis zu 70 % fehlenden Sortierkapazitäten würden sich nach Berechnungen zudem auf rund 2 Milliarden € belaufen.

„Diese Kosten müssen aber im Ergebnis auf die Abfallgebührenzahler und damit auf die Bürger umgelegt werden. Der vermeintlichen Entlastung der Verbraucher durch eine Abschaffung der Mülltrennung stehen damit erhebliche Zusatzkosten durch Investitionen in bisher fehlende Sortierkapazitäten gegenüber, die letztlich die Verbraucher tragen müssten“, so Braun in Schwerin. Diese Zusatzbelastung sei insbesondere im ländlichen Raum, wo die Fehlwurfquote besonders gering ausfalle, nicht zu rechtfertigen. Hinzu komme, dass die Bürger pro Tag bereits heute für eine ökologische Restmüllentsorgung in Verantwortung der Kommunen umgerechnet im Durchschnitt nicht viel mehr als den Gegenwert von zwei Brötchen zahlen müssten.

In diesem Zusammenhang wies Braun auch auf die Akzeptanz des bestehenden Trennsystems bei den Verbrauchern hin: Seit der Jahrtausendwende werden mit Glas, Papier, Biomüll und Verpackungen mehr Wertstoffe als Restmüll erfasst, wobei die dem Restmüll entzogenen Verpackungen mittlerweile rund zwei Millionen Tonnen pro Jahr ausmachen. Das Umweltbewusstsein, das in der allgemein praktizierten Mülltrennung zum Ausdruck komme, werde durch ein Zusammenwerfen von Wertstoffen und Restmüll nachhaltig beeinträchtigt. Insoweit könne die Abschaffung dieser Praxis den Bürgerinnen und Bürgern nur schwer vermittelt werden, so Braun.

Braun warnte zudem vor einer Aushöhlung der kommunalen Entsorgungshoheit. Sollte sich die nachträgliche Mülltrennung in Zukunft tatsächlich als umweltgerechter und gleichermaßen für die Kommunen sowie die Bürger kostengünstiger erweisen, so dürfe dies keinesfalls dazu führen, dass die Privatwirtschaft die wirtschaftlich attraktiven Stoffe verwerte und die Kommunen auf der kostenaufwändigen Entsorgung des verbleibenden Abfalls sitzen blieben.

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22.01.2007:

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