Emissionshandel: Zuteilungsplänen für den Handelszeitraum 2008-2012

Die Europäische Kommission hat die Entscheidungen über zwei weitere nationale Pläne für die Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten für den Handelszeitraum 2008-2012 des EU-Emissionshandelssystems angenommen. Die Entscheidungen der Kommission über die nationalen Zuteilungspläne Belgiens und der Niederlande machen deutlich, wie sehr der Kommission daran gelegen ist sicherzustellen, dass die EU und die Mitgliedstaaten ihre Treibhausgasemissionsziele nach dem Kyoto-Protokoll erfüllen, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Die Kommission nahm die zwei nationalen Pläne unter der Bedingung an, dass einige Änderungen vorgenommen wurden, darunter eine Verringerung der vorgeschlagenen Gesamtmenge der Emissionszertifikate. Die genehmigte jährliche Zuteilungsmenge beträgt 58,5 Mio. t CO2-Zertifikate im Falle Belgiens, 85,8 Mio. t CO2-Zertifikate im Falle der Niederlande. Die Zahl der Zertifikate, die in diesen zwei Plänen und in den zehn Plänen, über die im November 2006 entschieden worden war, zusammengenommen vorgesehen ist, entspricht der Hälfte aller im ersten Handelszeitraum 2005-2007 zugewiesenen Zertifikate. Das EU-Emissionshandelssystem stellt sicher, dass Treibhausgasemissionen im Energiesektor und in der Industrie zu den geringsten Kosten für die Wirtschaft reduziert werden, und es hilft der EU und ihren Mitgliedstaaten, ihre Ziele im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu erreichen.

Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: „Die getroffenen Entscheidungen verstärken das deutliche Signal, das wir mit dem ersten Paket von Entscheidungen im November gegeben haben. Europa hat sich rückhaltlos verpflichtet, seine Kyoto-Ziele zu erreichen und aus dem Emissionshandelssystem ein wirksames, nachahmenswertes Mittel bei der Bekämpfung des Klimawandels zu machen. Die Kommission prüft sämtliche nationale Pläne auf kohärente Weise, um die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten sicherzustellen und die notwendige Knappheit auf dem europäischen Kohlenstoffmarkt herzustellen. In diesem Sinne haben wir die heute angenommenen Pläne geprüft und dieselben Maßstäbe werden auch an alle anderen Pläne angelegt.“

Bewertung der nationalen Zuteilungspläne (NAP)
Jeder Mitgliedstaat legt in seinem nationalen Zuteilungsplan die Obergrenze für die CO2-Emissionen fest, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallende Anlagen emittieren dürfen, und erläutert, wie viele CO2-Emissionszertifikate die einzelnen Anlagen erhalten.

Die Kommission muss die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Pläne anhand von 12 Zuteilungskriterien prüfen, die in der Richtlinie über den Emissionshandel festgelegt sind. Durch die Kriterien soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Pläne mit der Erreichung der Kyoto-Ziele der EU und der Mitgliedstaaten, mit den tatsächlichen, geprüften Emissionen laut den jährlichen Fortschrittsberichten der Kommission und mit dem technologischen Emissionsverringerungspotenzial vereinbar sind. Andere Kriterien betreffen die Diskriminierungsfreiheit, die EU-Bestimmungen für Wettbewerb und staatliche Beihilfen sowie technische Aspekte. Die Kommission kann einen Plan ganz oder teilweise annehmen.

Wie bei den ersten Bewertungenverlangte die Kommission in folgenden Fällen eine Änderung der zwei bewerteten Pläne:

• Die vorgeschlagene Zahl der Zertifikate („Obergrenze“) für den Handelszeitraum 2008-2012 steht nicht mit der Erreichung der Kyoto-Ziele des Mitgliedstaats in Einklang.

• Die vorgeschlagene Gesamtzahl der Zertifikate steht – unter Berücksichtigung der 2005 unabhängig geprüften Emissionen und der voraussichtlichen Entwicklung bei Wirtschaftswachstum und Kohlenstoffintensität - nicht mit den projizierten Emissionen und dem technologischen Emissionsverringerungspotenzial in Einklang.

• Die vorgeschlagene Obergrenze, bis zu der Unternehmen Gutschriften aus emissionsmindernden Projekten in Drittländern im Rahmen der flexiblen Kyoto-Mechanismen nutzen dürfen, steht nicht mit der Bestimmung in Einklang, dass der Einsatz dieser Mechanismen die internen Emissionsverringerungsmaßnahmen ergänzen soll.

Wenn Änderungen erforderlich waren, hat die Kommission den betreffenden Mitgliedstaaten jeweils die entsprechenden Maßnahmen genannt, durch die ihr Plan für die Kommission annehmbar würde. Sobald diese Änderungen vorgenommen wurden, werden die Pläne automatisch genehmigt.

Die Kommission setzt ihre Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark und Ungarn fort, die ihre NAP noch immer nicht eingereicht haben. Die Frist lief am 30. Juni 2006 ab.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu dem Beitrag:
Die Meinung unserer Leser ist uns sehr wichtig

19.01.2007:

Über EUROPATICKER

Benutzerbild von EUROPATICKER

Vorname
Hans

Nachname
Stephani

Adresse

Blumenstr.11, 39291 Möser

Homepage
http://www.europaticker.de

Branche
Der EUROPATICKER Umweltruf erscheint im 8. Jahrgang. Das Ersterscheinungsdatum war der 20. März 2000., Für die Titel: EUROPATICKER, KORRUPTIONSREPORT und UMWELTRUF nehmen wir Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG. in Anspruch., Wir unterliegen dem Presserecht des Landes Sachsen-Anhalt. Verantwortlich im Sinne des Presserechtes ist: Diplom-Betriebswirt Hans Stephani.