Deutliche Kritik des Rechnungshof an Abfallpolitik des Landes Vorarlberg

Schwere Vorwürfe gegen die Abfallwirtschaft ortet die Abfallwirtschaftssprecherin der Grünen, Karin Fritz, im Rechungshofbericht zur Häusle-Gruppe. Unzureichende Vorgaben, fehlende Strategien - das sind massive Kritikpunkte, die Konsequenzen verlangen, so die Landtagsabgeordnete im Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

"Es fehlt eine langfristige Strategie und Planung", kritisiert die grüne Abgeordnete. "Eine solche müsste das Land vorgeben. Der Rechnungshof spricht von unterschiedlichen Zielsetzungen, die teilweise nur schwer miteinander vereinbar sind. Damit bestätigt er unsere mehrfach vorgebrachte Kritik an der FPÖ-Abfallpolitik."

"Die Vorgaben des Landes sind unzureichend und die Vereinbarungen unpräzise", so Fritz. "Das führte zu jahrelangen Konflikten, etwa bei den Nachsorgebeiträgen oder den offenen Deponiekosten. Auch Interessenskonflikte und unzureichende Kontrolle sind offensichtlich. Die Frage stellt sich, wie eine landeseigene Firma ohne Genehmigung eine millionenteure Sortieranlage ankaufen kann, die dann nur zu einem Drittel genutzt werden darf, weil vor dem Ankauf keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Wo war hier die Kontrolle durch den Aufsichtsrat, wo war die Kontrolle durch das Land? Derartige Fehler wirken sich natürlich negativ auf die Betriebsergebnisse der Firma aus. Das Land hat im Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung ganz offensichtlich eine nicht zutreffende Rechtsauskunft gegeben.“

"Dass Häusle die Deponie in Lustenau erweitern will, obwohl in Nenzing noch große Kapazitäten vorhanden sind, ist nicht nachvollziehbar", verweist Fritz auf die Kritik des Rechnungshofs, für den diese Vorgangsweise der volkswirtschaftlichen Ratio widerspricht.

"Der Rechnungshof zeigt weitere Managementfehler der Fa. Häusle auf, wie etwa den Ankauf von Unternehmen zu überhöhten Preisen", so die grüne Abfallwirtschaftssprecherin. "Der Rechnungshof befürwortet einen Verkauf der Fa. Häusle. Unserer Ansicht nach muss zuvor geklärt werden, wie das Land eine umweltfreundliche Entsorgung der Abfälle aus Gemeinden und Betrieben sicherstellen kann. Im Bereich der Abfallwirtschaft muss die Landesregierung endlich klare – ökologisch ausgerichtete – Strategien vorlegen. Alle beteiligten Akteure, Firma Häusle, Umweltverband und Wirtschaftskammer sind in diesen Entscheidungsprozess einzubinden.“

Grüne verlangen Aufklärung über politische Intervention des Landesrats

"Es liegen uns zwei Versionen des Rechnungshofberichtes vor", so Fritz. "Eine PDF-Datei, die mit vertraulich gekennzeichnet ist, und eine offizielle in gedruckter Form. Die Abweichungen sind insbesondere in brisanten Passagen überaus interessant: während in der vertraulichen Version im Falle einer Intervention klipp und klar angeführt ist, dass diese durch den zuständigen politischen Referenten und den Abteilungsleiter erfolgt ist (PDF S. 19), heißt es in der offiziellen Version nur noch …wurde interveniert…, aber nicht mehr durch wen (S. 14). In der vertraulichen Version spricht der Rechnungshof darüber hinaus die Empfehlung aus, politische Interventionen in der Abfallwirtschaft zu reduzieren (PDF S. 21/22). Über diese Intervention erwarten wir rasche und umfassende Aufklärung."

Prüfbericht der Häusle-Gruppe
Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse
Quelle: Landes-Rechnungshof

Häusle wurde im Jahr 1998 durch die Vorarlberger Kraftwerke AG (VKW) mit dem Ziel gekauft, ein neues Geschäftsfeld zu bearbeiten. Zugleich sollte aus Sicht des Landes Vorarlberg Entsorgungssicherheit für Restabfälle durch die Sicherung von Deponieraum gewährleistet werden. In den letzten fünf Jahren wurden mehrere Unternehmen um einen Gesamtkaufpreis von rund € 27,7 Mio erworben und Neugründungen durchgeführt. Die Häusle-Gruppe ist ein mittelständisches Unternehmen mit einer Vielzahl an Beteiligungen und Verflechtungen in der Abfallwirtschaft.

Aufgrund sehr optimistischer Planrechnungen und niedriger Diskontierungszinssätze wurden oft überhöhte Unternehmenswerte ermittelt. Die Risiken wurden in den durchgeführten Due Diligences nicht im erforderlichen Ausmaß bewertet. Dies führte in der Folge zu relativ hohen Kaufpreisen. Die Durchführung der Due Diligence durch den eigenen Wirtschaftsprüfer ist kritisch zu beurteilen und seit 2006 gesetzlich verboten.

Durch externe Einflüsse wird das eigenständige Agieren nach wirtschaftlichen Kriterien eingeschränkt. Zwischen Land Vorarlberg, Umweltverband und Häusle-Gruppe besteht zwar eine klare Rollenteilung, diese wird jedoch in der Praxis nicht gelebt. Die daraus resultierenden Konflikte binden unnötig Managementkapazität. Dementsprechend sind die rechtlichen Regelungen und die jeweiligen Vereinbarungen präziser zu gestalten.

Die Häusle-Gruppe hat sich erfolgreich vom Deponiebetreiber zum Ressourcenmanager entwickelt. Mehrere Gesellschaften der Gruppe treten gegenüber den Kunden als Komplettanbieter auf. Auch in der Bearbeitung und Konditionierung der Abfälle wird ein Komplettangebot angestrebt. In Relation zu anderen Entsorgungsunternehmen fehlt die eigene Verbrennungsanlage. Die Unternehmensgruppe verfügt über ein umfassendes Know-how in der Entsorgung unterschiedlicher Wertstoffe. Die Managementkapazität ist allerdings nicht ausreichend.

Die Deponierung unbehandelter Restabfälle ist nur noch bis Ende 2008 zulässig. Mit der Änderung des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ging die Entsorgungssicherheit für das Land Vorarlberg verloren, da die Endstufe fehlt. Als Reaktion hat die Hubert Häusle GmbH einerseits die Kooperation mit Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen in der Schweiz gesucht und andererseits eine Sortieranlage errichtet. Die Nutzung der Anlage ist nur zu einem Drittel genehmigt. Die Genehmigung der vollen Kapazität unterliegt einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Seit September wird wieder deponiert, da eine Verbrennung des gesamten Restmülls in den Schweizer Anlagen aus Kapazitätsgründen derzeit nicht möglich ist.

Die Geschäftsführung plant den Ausbau der Deponie in Lustenau, obwohl ausreichend Deponiekapazität in Böschistobel vorhanden ist. Dies ist aus mehreren Gründen kritisch zu hinterfragen. Die bestehende Deponiekapazität in Böschistobel sollte vorrangig verfüllt werden.

In den letzten fünf Jahren ist die Häusle-Gruppe durch Zukäufe überdurchschnittlich gewachsen. Erste Schritte zur Konsolidierung der Gesellschaftsstruktur wurden eingeleitet. Weitere Verschmelzungen und Fusionen sind geplant und auch dringend erforderlich. Maßnahmen zur Straffung der Führungsstruktur wurden gesetzt, sind aber bei weitem noch nicht abgeschlossen. In einigen Fällen fehlen schriftliche Verträge mit Geschäftsführern. Mitarbeiter in leitenden Funktionen sollten angestellt und nicht durch Werk- oder Konsulentenverträge gebunden sein. Daraus resultieren Interessenskonflikte, die längerfristig gelöst werden sollten.

Die Umsätze der Häusle-Gruppe wurden in den letzten Jahren deutlich gesteigert. Die Ertragslage der gesamten Gruppe hat sich im Jahr 2005 positiv entwickelt, ist aber noch nicht im Plan. In einigen Gesellschaften sind Sanierungsmaßnahmen konsequent umzusetzen und das Ergebnis sowie die Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Der Finanzrückfluss an die Konzernmutter ist in Relation zum Investment zu gering. Zugleich wurde auch keine maßgebliche Steigerung der Eigenkapitalausstattung erzielt. Das Beteiligungs- und das Risikomanagement der Gruppe sind gezielt auszubauen.

Die Abfallwirtschaft hat sich in den letzten Jahren vor allem durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen stark gewandelt. Die Erwartungen der VKW beim Einstieg in die Abfallwirtschaft haben sich nur teilweise erfüllt. Die Rückflüsse aus dem Investment sind bei Berücksichtigung des Branchenrisikos deutlich zu gering. Die Abfallwirtschaft unterscheidet sich in ihren Gesetzmäßigkeiten deutlich von der Energieversorgung. Die Synergien sind nicht vorhanden, da die Verbrennung fehlt. Dementsprechend ist die angestrebte Konzentration des Illwerke/VKW-Konzerns auf das Kerngeschäft und der angestrebte Verkauf der Häusle-Gruppe eine plausible strategische Entscheidung. Vor dem Rückzug sollte eine professionelle Verkäufer-Due Diligence durchgeführt werden.


Prüfbericht der Häusle-Gruppe

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19.01.2007:

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