Regierung legt Entwurf für Umweltschadensgesetz vor

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zu einem Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden und damit zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden vorgelegt, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Zur Begründung heißt es, zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie sei auf Bundesebene das Umweltschadensgesetz nötig. Darin werde ein Rahmen geschaffen, der für alle von der Umwelthaftungsrichtlinie erfassten Umweltschäden gilt und die für diese Schäden geltenden allgemeinen Vorschriften einheitlich regle.

Als "Umweltschaden" gelten danach "Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen, der Gewässer sowie des Bodens". Der Verantwortliche für einen solchen Schaden hat nach dem Entwurf die Pflicht, über den Schaden zu informieren, Gefahren abzuwehren und gegebenenfalls zu sanieren. Die EU-Umwelthaftungsrichtlinie soll in der Europäischen Union ein "hohes Umweltschutzniveau" sicherstellen. Die Vermeidung von Umweltschäden orientiert sich dabei am Verursacherprinzip und dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung. Betreiber sollen veranlasst werden, Maßnahmen zu treffen und Praktiken zu entwickeln, mit denen die Gefahr von Umweltschäden "auf ein Minimum" beschränkt werden kann.

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18.01.2007:

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