Schweiz will über Endlager für radioaktiven Abfälle entscheiden

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterbreitet den interessierten Kreisen im In- und Ausland den Entwurf des Konzeptteils des Sachplans Geologische Tiefenlager zur Anhörung. Darin wird das Auswahlwahlverfahren für Standorte zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle festgelegt. Die Anhörung dauert vom 15. Januar bis zum 20. April 2007, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Die Erarbeitung des Entwurfs, der nun in die Anhörung geht, erfolgte in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesstellen, den Kantonen, betroffenen Behörden im In- und Ausland sowie interessierten Organisationen. Im Rahmen von Fokusgruppen wurden Meinungen der Bevölkerung eingebracht.

Als zentral erwies sich die Frage, ob die geologischen Tiefenlager die Abfälle der heutigen Kernkraftwerke (KKW) oder auch diejenigen einer neuen Generation von KKW aufnehmen sollen. Der aktuelle Entwurf des Sachplans sieht dazu vor, dass das Auswahlverfahren auf das bestehende Abfallinventar ausgerichtet werden soll. Es muss jedoch für jeden zur Diskussion stehenden Standort die theoretisch vorhandene, maximale Lagerkapazität aufgezeigt werden. Eine Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager kann aber nur für das zu diesem Zeitpunkt absehbare Abfallinventar, nicht aber für den Abfall künftiger KKW, erteilt werden.

Sollten nach Erteilen der Rahmenbewilligung für geologische Tiefenlager neue Kernkraftwerke bewilligt werden, müssten für die Entsorgung der zusätzlich entstehenden radioaktiven Abfälle entweder die Rahmenbewilligung für bestehende Lager angepasst oder neue Standorte gefunden werden. Alle drei Entscheide - Rahmenbewilligung für ein neues Kernkraftwerk, Änderung einer bestehenden Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager und Erteilung einer Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager an einem neuen Standort - unterstehen auf eidgenössischer Ebene dem fakultativen Referendum.

Zu Diskussion Anlass gab auch der Zeitplan für das Auswahlverfahren. Das BFE geht davon aus, dass das dreistufige Auswahlverfahren bis zur Einreichung der Rahmenbewilligung rund 7 bis 10 Jahre dauert. Diese Zeit ist notwendig für ein seriöses und transparentes Verfahren, welches zu einem akzeptierten Standort führt.

Nur wer informiert ist, kann auch mitwirken: Das UVEK will deshalb sicherstellen, dass diese Anhörung schweizweit bekannt gemacht wird. In Inseraten und in drei öffentlichen Informationsveranstaltungen, die zusammen mit den kantonalen Behörden in Bern (15. Januar 2007), Lausanne (22. Januar) und Zürich (29. Januar) organisiert werden, kann sich die Bevölkerung über Inhalte und Ziele des Sachplans informieren. Das UVEK geht damit in die Offensive und lanciert mit diesen Massnahmen ein aktives, nationales Mitwirkungsverfahren.

Entscheid zum Auswahlverfahren im Sommer 2007

Die Ergebnisse der nun beginnenden Anhörung werden vom UVEK für die definitive Formulierung des Konzeptteils des Sachplans berücksichtigt. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im Sommer 2007 über den Konzeptteil befinden wird. Anschliessend führen die Entsorgungspflichtigen unter der Aufsicht der Behörden das Auswahlverfahren durch. Schrittweise wählen sie aufgrund der vordefinierten Kriterien und Verfahren Standortregionen und zuletzt einen Standort für ein geologisches Tiefenlager aus. Die regionale Mitwirkung und die Zusammenarbeit mit den Kantonen werden dabei eine zentrale Rolle spielen. Ziel ist es, geologische Tiefenlager vor Mitte dieses Jahrhunderts in Betrieb zu nehmen.

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13.01.2007:

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