REACH-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

Am 30. Dezember 2006 wurde das Mammutwerk, die Verordnung umfasst 851 Seiten, zur Neugestaltung des Europäischen Chemikalienrechts unter der offiziellen Nummer 1907/2006/EG im Amtsblatt L 396 veröffentlicht. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Wegen der Eile der Veröffentlichung finden sich Fehler im Text, so dass mit Korrekturen zu rechnen ist, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Den Verwendern von Chemikalien ist zu empfehlen, soweit noch nicht vorhanden, ein Inventar der verwendeten Stoffe/Zubereitungen zu erstellen, wobei die Stoffe/Zubereitungen besonders wichtig sind, die für den Produktionsprozess von Bedeutung sind. Die Anhänge IV und V enthalten alle Stoffe, die von der Registrierungspflicht ausgenommen sind.
Sind Stoffe/Zubereitungen registrierungspflichtig, ist der Verwender (nachgeschaltete Anwender) gut beraten, sich mit den vorgelagerten Stufen der Lieferkette auszutauschen.

REACH-Verordnung

Weitere Informationen zu REACH sind auch in einer Rubrik der IHK Frankfurt (Oder) zu finden.

12.01.2007:

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