Flughafen Berlin Tempelhof - Vergleich zur Schließung gescheitert

Im Streit um die Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof ist ein Kompromiss gescheitert. Sieben der 13 klagenden Fluggesellschaften lehnten den Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab, teilte das Berliner Unternehmen Windrose Air Jetcharter am Mittwoch ab, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Laut dem Vergleich soll der innerstädtische Airport zum 31. Oktober 2008 schließen und nicht schon ein Jahr früher, wie der Senat es wollte. Dieser hatte dem Vorschlag des Gerichts dennoch zugestimmt. Um 12.00 Uhr läuft eine Erklärungsfrist der Fluggesellschaften, die gegen die Schließung geklagt haben, bei Gericht ab.

Mit der Ablehnung muss das Gericht nun eine endgültige Entscheidung fällen. Weitere Rechtsmittel sind dann nicht mehr möglich. Der defizitäre Flughafen Tempelhof soll wegen des Ausbaus von Schönefeld zum Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) stillgelegt werden.

Kleinere Geschäftsflieger befürchten bei einem Umzug nach Schönefeld Nachteile

Der Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts sah vor, den Flughafen ein Jahr länger als geplant bis Ende Oktober 2008 offen zu halten. Die Tempelhofer Linienfluggesellschaften können dann wählen, ob sie auf die Flughäfen Tegel oder Schönefeld ausweichen wollen. Geschäftsflieger wie die klagende Windrose Air müssen in jedem Fall nach Schönefeld umziehen.

Auf dem Gelände des ehemaligen DDR-Flughafens wird bis 2011 der neue Hauptstadtflughafen BBI gebaut. Bis 2008 wäre Schönefeld aber zumindest an die Stadtautobahn angebunden und damit auch für die Kunden der Geschäftsflieger besser zu erreichen.

Die Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer bedauert die heutige Ablehnung des Vergleichsangebots des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg durch die prozessbeteiligten Luftfahrtunternehmen: "Wir hatten dem Gericht bereits am 27.12.2006 mitgeteilt, dass wir das Vergleichsangebot, Tempelhof erst zum 31.10.2008 zu schließen, annehmen. Auch die Berliner Flughafengesellschaft signalisierte schon vor Tagen, dass sie bereit sei, den Flughafen Tempelhof noch ein weiteres Jahr offen zu halten. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass ein Teil der Kläger dieses sehr ausgewogene Vergleichsangebot des Gerichts ablehnt. Hier wurde eine Chance vertan."

In enger Abstimmung mit der Flughafengesellschaft wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach dieser Ablehnung des Vergleichs den Schließungsbescheid für den Flughafen Tempelhof ändern. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird die vom Gericht gesetzte Frist bis zum 12.1., 12.00 Uhr nutzen, um die Änderung des Widerrufsbescheids dem Gericht mitzuteilen. In dieser Veränderung des Widerrufsbescheids werden wesentliche Elemente des gerichtlichen Vergleichsangebotes aufgegriffen werden. So hat die zuständige Oberste Luftfahrtbehörde bereits entschieden, die Einstellung des Flugbetriebs in Tempelhof für den 31.10.2008 anzuordnen.

10.01.2007:

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