Ab 1.Jänner 2007 kostenlose Rücknahme aller Altfahrzeuge in Österreich

Ab 1. Jänner 2007 ist die Rücknahme von sämtlichen Altfahrzeugen durch Hersteller oder Importeure in Österreich kostenlos. Bisher galt dies nur für ab dem 1. Juli 2002 in Verkehr gesetzte Fahrzeuge. Anfallende Transportkosten zur Rücknahmestelle können allerdings in Rechnung gestellt werden, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf

Ein wichtiger Hinweis: Die Unentgeltlichkeit ist dann nicht verpflichtend, wenn wesentliche Bauteile wie der Motor, Katalysator oder die Karosserie aber auch andere wesentliche und den Wert eines Altfahrzeugs bestimmende Bauteile fehlen. In diesem Fall kann ein angemessener Kostenersatz gefordert werden. Andere nicht zu einem Fahrzeug gehörige Abfälle wie Lackdosen, Glasflaschen oder Möbel können auf diesem Weg nicht mitentsorgt werden.

Was ist noch neu: Für den Kauf eines Dieselfahrzeuges mit Partikelfiltern ist der Steuerbonus in der Höhe von 300 Euro vorläufig mit 30.6.2007 befristet. Die steuerliche Begünstigung hat sich bereits gut bewährt: Rund 60 Prozent der neu erworbenen Diesel-Kfz sind mit Partikelfilter ausgestattet. Österreich ist damit auch Vorreiter in Europa – EU-weit ist der Einbau von Partikelfiltern erst ab 1. September 2009 verpflichtend.

Ab 1.10.2007 erhöht sich weiters die Substitutionsverpflichtung für alle im österreichischen Bundesgebiet in Verkehr gebrachten Otto- und Dieselkraftstoffe von bisher 2,5 Prozent auf einen Anteil von 4,3 Prozent Biokraftstoff oder andere erneuerbare Kraftstoffe. Gleichzeitig gelten für umweltfreundliche Treibstoffe mit einem bestimmten biogenen Anteil begünstigte Steuersätze.

Im Rahmen des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes ist bis 31.5.2007 eine Darstellung der örtlichen Lärmsituation im Ballungsraum Wien, in der Umgebung des Großflughafens Wien-Schwechat, entlang von Autobahnen und Schnellstraßen mit mehr als sechs Millionen Kfz pro Jahr sowie an Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr in „strategischen Umgebungslärmkarten“ vorgesehen. Auf dieser Grundlage werden bis 31.5.2008 erste Aktionspläne für die großen Ballungsräume, Großflughäfen und Hauptverkehrsrouten erarbeitet. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

30.12.2006:

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