Vorsitzwechsel Flussgebietsgemeinschaft Weser

Nach drei Jahren übernimmt Niedersachsen 2007 turnusgemäß den Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser. Den Vorsitz führt Umweltminister Hans-Heinrich Sander, der für Wasserwirtschaft zuständig ist, berichtet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf. Im ersten Jahr des niedersächsischen Vorsitzes sind wichtige Bewirtschaftungsfragen für die zu erstellenden Bewirtschaftungspläne vorläufig festzulegen und der Öffentlichkeit vorzustellen. Eine dieser Fragen wird die Salzbelastung durch den Kalibergbau sein.

Beabsichtigte zusätzliche Einleitung von Salz wird mit Sorge betrachtet

"Seit 1990 hat die Salzbelastung der Weser deutlich abgenommen. Dies liegt am Rückgang des Kalibergbaus und an verbesserten Standards", berichtete Umweltminister Sander. "Die derzeit in Hessen beabsichtigte zusätzliche Einleitung von Salz im Rahmen der dort genehmigten Grenzwerte, betrachten wir aber mit Sorge. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, die Wasserqualität zu verbessern. So bleibt es auch Ziel die Salzfracht und die Einleitungen zu senken. Durch die vereinbarte gegenseitige Unterrichtung der Länder in der Flussgebietsgemeinschaft Weser ist gewährleistet, dass auch über die derzeit diskutierte Salzeinleitung aus dem Standort Neuhof-Ellers in die Werra aktuelle Informationen vorliegen", so Minister Sander.

"Auch wenn wir rein rechtlich im konkreten Genehmigungsverfahren nicht zuständig sind, werden wir darauf achten, dass die Umweltbelastung geringer wird. Die Genehmigungsbehörden sind hier gefordert, dies zu prüfen. Durch die gegenseitige Information in der Flussgebietsgemeinschaft werden wir in der Lage sein, auch die niedersächsische Öffentlichkeit und insbesondere die betroffenen Bürger und Kommunen, die mehr Informationen wünschen, zu informieren. Der Antragsteller hat seine Planungen im Übrigen geändert, sobald wir wissen, was beabsichtigt ist, werden wir dies mitteilen. Ferner werden wir die Firma bitten, auch die niedersächsische Öffentlichkeit rechtzeitig zu unterrichten. Eine Genehmigung sollte nur erfolgen, wenn die Umweltbelastung insgesamt nicht zunimmt", erklärte Sander.

In der Flussgebietsgemeinschaft Weser koordinieren die in der Flussgebietseinheit Weser liegenden Länder, die Freie Hansestadt Bremen, der Freistaat Bayern, das Land Hessen, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen, die Bewirtschaftung der Weser einschließlich der zugeordneten Einzugsgebiete wie Werra und Fulda nach den Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

29.12.2006:

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