Abfallgebühren in Sachsen sind konstant geblieben

Die Abfallgebühren im Freistaat Sachsen sind im vergangenen Jahr weitgehend konstant geblieben. Das geht aus der Abfallgebührenstudie 2005 hervor, die das Sächsische Umweltministerium jetzt vorlegte. Danach betragen die Gebühren für jeden sächsischen Bürger im Mittel 52 Euro. Das ist ein Euro mehr als im Vorjahr, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf.

In den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten lag die Gebühr im Durchschnitt zwischen 33 und 74 Euro. Wie das Ministerium betonte, entstehe die Differenz zwischen den einzelnen Regionen unter anderem durch die unterschiedlichen Entsorgungsleistungen. So werde beispielsweise in einigen Landkreisen die Entsorgung des Sperrmülls separat berechnet oder der Bioabfall wird nicht über die öffentlichen Entsorger gesammelt. Wie Minister Stanislaw Tillich betonte, sei es Ziel der Veröffentlichung, dem Bürger möglichst große Transparenz zu bieten. „Jeder kann im Internet nachsehen, welche Leistungen in seinem Wohnbereich angeboten werden und was er dafür zahlen muss.“


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Von 29 Landkreisen und Kreisfreien Städten erheben 23 eine Grundgebühr, die sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen richtet. Der Niederschlesische Oberlausitzkreis und der Vogtlandkreis haben eine degressive Grundgebühr

Im Landkreis Kamenz gibt es eine haushaltbezogene Grundgebühr, die unabhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ist. In der Kreisfreien Stadt Plauen wird neben der Grundgebühr zusätzlich eine Behältergrundgebühr erhoben. Für die Kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Hoyerswerda sowie den Landkreis Mittweida gibt es nur eine Behältergrundgebühr bzw. eine behälterbezogene Grundgebühr, die in der Stadt Leipzig mit der Anzahl der angeschlossenen Haushalte verknüpft ist. Eine Grundgebühr, die sich nach der Entsorgungshäufigkeit richtet, hat nur der Landkreis Chemnitzer Land.

Die Abfallgebührenstudie wird jedes Jahr vom Landesamt für Umwelt und Geologie erarbeitet. Darin erfasst sind die Gebühren aller 29 Landkreise und Kreisfreien Städte. Die Gebühren umfassen neben dem Einsammeln auch die Behandlung sowie die Ablagerung und Verwertung der Abfälle.

28.12.2006:

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