Republikaner Sachsen: Urteil im „Fall Stephanie“ darf kein Sonderfall sein

Urteil im „Fall Stephanie“ darf kein Sonderfall sein!

Am Donnerstagabend nahmen die Republikaner das Urteil der Richter im „Fall Stephanie“ zur Kenntnis. Die Republikaner vermuten hierbei aber eine Mogelpackung!

Zwar ist das Urteil in jeder Hinsicht angemessen und wird durch uns auch begrüßt, so müssen wir leider auch darauf hinweisen, daß dies keine Selbstverständlichkeit ist. Wir stellen fest, daß das große Medieninteresse und die Angst der Richter ihrem Ansehen Schaden zuzufügen Hauptursache für dieses Urteil ist. Man wollte hier einen Eklat vermeiden und setzte die geforderte Höchststrafe an, es ist nur zu hoffen, daß sich auch künftig die Richter nicht von fadenscheinigen Argumenten der Verteidigung wie angeblicher „öffentlicher Härte“ beeinflussen lassen. Zudem sei noch mal darauf hingewiesen, daß dieser Fall leider kein Einzellfall ist und nicht immer mit diesem Strafmaß gearbeitet wird.

Um der Gerechtigkeit auch Dienst zu tun, fordern die Republikaner, daß dieses Urteil ein Zeichen sein soll! Ein Zeichen für all jene, welche glauben sich an den Kindern unserer Frauen vergehen zu können. Wir Republikaner hoffen, daß Mario M. sein Leben lang für seine Tat büßen muß und dieses Urteil eine Abschreckung für alle möglichen Kinderschänder darstellt!

Als Partei für Recht und Ordnung fordern die Republikaner den Freistaat Sachsen auf:

„Die Gelder, welche für die Luxuriöse Ausstattung der Gefängnisse ausgegeben werden, sollen sofort stark vermindert werden und die freien Beträge für die Entschädigung der Opfer eingesetzt werden“

Quelle: Die REPUBLIKANER - Landespressestelle Sachsen

18.12.2006: