Schweiz: Chemikalien – Verordnung wird EU-Recht angepasst

Im August 2005 ist in der Schweiz die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in Kraft getreten. Seither sind in der EU diverse Auflagen für die Abgabe von bestimmten Chemikalien und chemikalienhaltigen Produkten geändert worden. Am 15. Dezember 2006 hat der Bundesrat beschlossen, die ChemRRV mit den EU-Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Damit wird sichergestellt, dass nicht erneut unerwünschte Handelshemmnisse entstehen, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf (http://www.europaticker.de).

Die Anpassung ermöglicht:

• Mehr Schutz für Umwelt und Gesundheit: So darf beispielsweise das giftige Lösungsmittel Toluol in Sprayfarben und Klebstoffen künftig nicht mehr in Produkten verwendet werden, die für die breite Öffentlichkeit vorgesehen sind. Zudem wird für den Gehalt der krebserregenden polycyclischen Aromaten in Weichmacherölen, welche zur Herstellung von Autoreifen verwendet werden, ein neuer, strenger Grenzwert festgelegt. Es wird deshalb weniger von diesem Schadstoff durch Pneuabrieb in die Umwelt gelangen.

• Vereinfachungen für die Wirtschaft durch zusätzliche Ausnahmen bei den geltenden Schwermetallverboten in Elektrogeräten und Fahrzeugen sowie deren Bauteilen. In der Schweiz und in der EU sind Schwermetalle in Fahrzeugen sowie Elektro- und Elektronikgeräten verboten. Ausnahmen gelten für Werkstoffe und Bauteile, für die noch kein schwermetallfreier Ersatz entwickelt werden konnte.

Das Chemikalienrecht besteht aus mehreren Gesetzen und Verordnungen:
Im EUROPATICKER Umweltruf finden Sie die Links und Erläuterungen dazu.

15.12.2006:

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