Republikaner Sachsen kritisieren Grundsatzurteil zum Schächten

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein Bärendienst für den Tierschutz!

Mit Entsetzen nehmen die Republikaner das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zum Schächten von Tieren trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz zur Kenntnis!

Mit der Begründung der Religionsfreiheit wurde der Forderung eines türkischen Metzgers stattgegeben. Er kann nun sein Vieh mit jener grausamen Methode schlachten: dem Schächten. Damit wird dieser Grundgesetzartikel in schwer nachvollziehbarer Weise über einen anderen Grundgesetzartikel gestellt, ohne dabei zu berücksichtigen, daß damit das religiöse Empfinden gläubiger Christen verletzt wird.

Der Stv. Landesvorsitzende der Republikaner, Toralf Grau, stellte dazu fest: „Laut Artikel 4. Absatz 1 GG ist „die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist unverletzlich“. Dazu sagt Art. 4 Abs. 2 GG: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“.
Ich möchte mich hier auf einen Widerspruch beziehen: Im Rahmen der freien Religionsausübung als Moslem ist man lt. Koran verpflichtet, nur Fleisch von bestimmten Tieren zu essen. Schweinefleisch darf z.B. nicht verzehrt werden. Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch schon. Das Problem, das ich hier anspreche, ist, daß die „erlaubten“ Tiere nur nach dem „Schächten“ verzehrt werden dürfen. Dies ist eine besonders grausame Methode, um die Tiere zu schlachten. Den Tieren wird die Halsschlagader durchgetrennt und es muß qualvoll verbluten. Damit soll ein besonderer Geschmack im Fleisch sichergestellt werden.“ Tatsächlich wird das Fleisch dabei durch den Adrenalinstoß des in aller Regel ängstlichen Tieres hart, was bei herkömmlichen Schlachtmethoden weitgehend verhindert wird.

Toralf Grau fordert, daß genau hier die freie Religionsausübung enden muß: „Laut geltenden Gesetzen sind z.B. menschliche Opfer im Rahmen von religiösen Veranstaltungen verboten, weil sie gegen geltende Gesetze verstoßen würden. Das klingt zunächst selbstverständlich - aber warum soll das nicht für das Wohl von Tieren gelten? Daß es Nutz- und Schlachtvieh gibt, will ich nicht in Frage stellen und ich spreche mich auch nicht gegen den Verzehr von Fleisch aus. Jedoch ist es für mich nicht verständlich, daß die Befindlichkeiten von Religionsanhängern über den ethischen Grundsätzen stehen, die durch die christlich-abendländische Kultur gewachsen sind. Wir müssen deshalb dem Schächten, auch aus Gründen der Rücksichtsnahme unserer christlichen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die durch dieses Gerichtsurteil genauso hart getroffen werden, wie Tierliebhaber, eine klare Absage erteilen.“

Grau verwies letztlich auf das Parteiprogramm der Republikaner, welches im Bezug auf den Tierschutz klar ausdrückt: „Tiere sind als Mitgeschöpfe zu betrachten und vor vermeidbarem Leid zu schützen.“

Quelle: Die Republikaner - Pressestelle des Landesverbandes Sachsen

26.11.2006: