Aus Sicht der Philosophie: Artgerechte Nutztierhaltung

„Unnötiges“ Leid und „vermeidbare“ Schmerzen sollen nach Möglichkeit auch denjenigen Tieren nicht zugefügt und zugemutet werden, deren Dasein allein durch menschliches Entscheiden und Eingreifen hinsichtlich des Erreichens einer gewissen „Reife“ (im Sinne von Gewicht, Größe, Ergiebigkeit oder Produktivität) befristet wird. Dieser Maxime hat, europäischen Richtlinien genügend, nationalstaatliche Gesetzgebung Entsprechung zu leisten.

Sieht man einmal von der Frage ab, ob überhaupt von einer Notwendigkeit und Berechtigung ausgegangen werden kann und darf, Lebewesen zum Zwecke der Genussmaximierung „zu produzieren“, so bleibt immer noch prinzipiell hinterfragbar, inwiefern der Mensch verpflichtet ist, den von ihm ins Leben gerufenen Kreaturen ein jeweils „artgerechtes“ Leben bis zu ihrem Lebensende zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Nimmt man sich in diesem Zusammenhang etwa den durch EU-Richtlinien oktroyierten halbherzigen Versuch zum Anschauungsbeispiel, die Lebensumstände von Legehennen in Legebatterien durch sogenannte „Kleinvoliere“ (Großgruppenkäfige) zu „verbessern“, und setzt dagegen, was - hauptsächlich beeinflusst durch drohende Ankündigungen, Arbeitsplatzstandorte zu verlagern - davon übrig geblieben ist, so kommt man leicht zu dem Schluss, dass trotz allen guten Willens am Ende doch meist ganz andere Motive obsiegen.

Weder Lebensbeginn noch –ende stimmen nämlich bei genauerem Hinsehen mit dem überein, was unter „artgerecht“ zu verstehen ist – warum also, so könnte man zynisch fragen, sollte dann die Zwischenzeit diesem Kriterium gerecht zu werden haben? Etwa aus Gründen der besseren oder höheren Nutzbarkeit oder Verwertbarkeit, also rein aus pragmatischen, an Profit und eigenem Vorteil orientierten Erwägungen? Oder um eines reineren, weniger schlechten „Gewissens“ und der Minimierung latent vorhandenen Unbehagens willen? Oder geht es vielmehr um Fragen der öffentlichen Meinung, und damit um vertriebsfördernde Imagewerte? Wo auch immer man hier entscheidende Motive vermuten mag, eines ist unstrittig: in keinem Fall jedenfalls stünde die Leidverringerung der Zuchttiere im Vordergrund.

Da scheint sich also eine Inkonsequenz in zweierlei Richtungen hin aufzutun bzw. zu verbergen – denn weder verzichtet man gänzlich auf den gewohnten Nutzen, noch entscheidet man sich für ein klares Bekenntnis zu ihm. Dafür herhalten muss als grundlegende Generalbegründung und –berechtigung der durch gestiegenen und wachsenden Versorgungsbedarf entstandene, zur Notwendigkeit hochstilisierte, dabei der Notwendigkeit entbehrende Tatbestand, Tiere in Massen und für Massenverwertung „herzustellen“ und eben „verwerten“ zu können - eine Erklärung, die immer noch erheblich zu selten auf ihre Begründungskräftigkeit und Tragfähigkeit, sowie auf ihre Tragweite hin überprüft wird.

Diese und weitere Überlegungen finden sich in der Oktoberausgabe des von dem Bonner Beratungsunternehmen Apeiron herausgegebenen „Philosophiemonatsbriefes“. Auf der Homepage des Unternehmens lässt sich die digitale Publikation zu philosophischen Themen kostenfrei via Email abonnieren. Behandelt wird jeweils ein klassisches philosophisches Thema anhand aktueller Diskussionen aus Politik und Gesellschaft. Die aktuelle Ausgabe kann kostenfrei bestellt werden unter http://www.philosophiemonatsbrief.de - zusätzlich steht auch noch die Ausgabe August unter http://www.philosophieberatung.de/Philosophiemonatsbrief_09-06.pdf zum Download bereit. Alle Vormonate finden sich darüber hinaus im Online-Archiv.

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