Gesetz gegen Kunden von Zwangsprostituierten noch in diesem Jahr erwartet

Noch in diesem Jahr, so die Agentur Reuters kann das Gesetz gegen Kunden von Zwangsprostituierten in Kraft treten.

So drohen jenen, die wissentlich die Dienste einer zur Prostitution gezwungenen Frau in Anspruch nehmen bis zu 5 Jahre Haft. Wer dies nur leichtfertig tut, kann mit einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Ein solches Gesetz war längst notwendig, so Monika Kreusel, Autorin der bekannten Traumahomepage www.blumenwiesen.org.

Zwangsprostitution ist letztenendes nur möglich durch die Kunden, die den Tätern ihre Leistungen honorieren, denn sie selbst bekommen wenn überhaupt sehr wenig davon zu sehen. Gelingt einer Frau wider Erwarten die Flucht oder wird sie bei einer Razzia befreit, so ist sie meist völlig mittellos, hat möglicherweise nicht einmal etwas zum Anziehen. Es ist daher auch von großer Bedeutung potentielle Kunden von Prostituierten dafür zu sensibilisieren, ob die jeweilige Frau wirklich freiwillig arbeitet oder gezwungen wird. Kaum ein Gast wird sich bereitwillig bei einer Polizeibehörde als Prostitutionskunde outen und eine ihm verdächtige Adresse melden. Das ist ein ernstes Problem bei der Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels.

Monika Kreusel ist Mitfrau bei Terre des Femmes, einer Menschenrechtsorganisation, die u.a. gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution kämpft. Zudem informiert sie auf ihrer eigenen Homepage auch über Zwangsprostitution.


Monika Kreusel,36

23.10.2006:

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