Einschüchterung mit Androhung von Strafanzeige. Wer ist hier der Kriminelle?

Wenn Sie bei einer Google-Suche auf folgende Anzeige: "Songtexte Suchprogramme: Mit diesen Programmen finden Sie alle Songtexte!" treffen, werden Sie ersteinmal nicht Böses erwarten.
Doch das Versprechen der Schmidtlein GbR: "Songtexte einfach finden: Anmelden und Mitsingen" hält jedoch nicht, was es verspricht. Im Gegenteil, die Erfahrunngsberichte bezeugen anderes:
"Nach Registrierung mit meinen Daten suchte ich auf der Seite nach Songtexten, leider aber konnte ich dort keine Songtexte finden."..."und damit war für mich die Sache erledigt. Das aber dachte ich nur, bis dann nach ca. 4 Wochen eine Email der Firma Schmidtlein aus Büttelborn (Hessen) eintraf, in der sie bestätigte, dass ich ein 24monatiges Abonnent eingegangen sei und die erste Jahresrate in Höhe von 84 Euro zu zahlen hätte."

Erklärung zur Rechnung:
"Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.
Damit ist Ihr www.songtexte-heute.com -Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von www.songtexte-heute.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.
Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse XXX einen Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken eines Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.
Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: XXX. Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden mittels der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: XXX. Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen."

Was Sie allerdings auf der Seite finden ist: "Alles zum Thema Filesharing: (Via Filesharing Programme ist es eine Leichtigkeit, Songtexte aufzuspüren). Anleitungen, Programme, Tools, F.A.Q." und diese Information ist recht schnell zu übersehen.

Der allgemeine Tenor ist: "NICHT einschüchtern lassen und NICHT zahlen!".
Von einem Umsatz in Millionenhöhe spricht auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Sie ermittelt gegen die beiden Brüder wegen Betrugs, Nötigung und Erpressung, berichtete die Wetzlarer Neue Zeitung. Den Ermittlern lägen bereits mehrere hundert Strafanzeigen gegen Andreas und Manuel Schmidtlein vor. Unter den Opfern seien zahlreiche Jugendliche, die Seiten mit Hausaufgaben- oder Lehrstellenangeboten aufgesucht hatten.

Unserer Meinung nach ist die Seite insgesamt Abmahnwürdig. Auch bereits ohne Zustandekommen eines erschlichenen Vertrages, weil diverse Vorschriften des Teledienstegesetz (TDG) bzw. Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) nicht einmal annähernd erfüllt sind (siehe auch: http://www.impressum-recht.de/).
Vor allem der Punk "V. Anbieterkennzeichnung erkennbar, erreichbar und ständig verfügbar platzieren", wird auf der Seite sträflich mit Füßen getreten, weil z.B. das Impressum in einer Grafik versteckt ist und wichtige Informationen nur über JavaScript-Navigation erreichbar sind. Die dann per PopUp öffnende Seite besitzt in vielen Fälllen keine textuelle Information, sonder besteht nur aus Text als Grafik.
Nach dem Urteil des OLG München http://www.jurpc.de/rechtspr/20040136.htm könnte man durchaus interpretieren, daß die Erreichbarkeit der Anbieterkennzeichnung auch nicht von bestimmten Scripten oder Browser-Plug-Ins (z.B. Impressum per JavaScript-Popup) abhängig sein sollte.

Was tun wenn es Sie es Sie trotzdem erwicht hat?
Suchen Sie Rat an einer der fogenden Adressen.:
Dreiste Drohung mit Strafanzeige - zahlen Sie nichts!
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/artic...

Schmidtlein GbR 16 mal abgemahnt
http://www.jurablogs.com/meldungen/2006/03/30/38541/

Schmidtlein GbR droht Minderjährigen mit Strafanzeige
http://www.jurablogs.com/meldungen/2006/03/30/38564/

http://www.verbraucherrechtliches.de/

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/03/05/teure-online-abos-ohne-e...

Abo-Fallen: Weiter Ermittlungen gegen hessische Firma
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=389

ZDF WiSo: A&M Schmidtlein Gbr
http://www.zdf.de/ZDFforum/ZDFde/inhalt/26/0,1872,2345050,00/F1033/msg69...

Mit internetten Grüßen und viel Spaß im Web
Thomas Narres


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