Wahl Berlin: Republikaner fechten Wahlergebnis an!

Wahlanfechtung
Republikaner legen Einspruch gegen Wahlergebnis ein!

Aufgrund des knappen Ergebnisses von 0,9% der gültigen Zweitstimmen, hat der Landesverband Berlin am gestrigen Abend Einspruch beim Landeswahlleiter eingelegt und die Neuauszählung beantragt. In der Vergangenheit – das haben Stichproben bewiesen – ist es immer wieder dazu gekommen, daß gültige Stimmen für DIE REPUBLIKANER als ungültig gewertet wurden. Daher ist es aus unserer Sicht dringend geboten, hier noch einmal nachzuzählen.
Weiterhin haben wir – exemplarisch – in 3 Bezirken Wahleinspruch eingelegt (Spandau, Mitte und Pankow). Da wir auch hier einerseits die ungültigen Stimmen nochmals überprüfen wollen und andererseits wir die Rechtmäßigkeit der 3%-Klausel anzweifeln. Im Jahre 1997 erwirkten wir ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes (Az 90/95), nachdem eine Sperrklausel für die BVV-Wahlen generell verfassungswidrig ist. Auch die unglaublichen „Pannen“ im Bezirk Pankow haben uns veranlaßt hier eine Neuauszählung zu beantragen.
Der Landesverband Berlin wird sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, bis hin zu einer erneuten Verfassungsklage gegen das Land Berlin!

Quelle: Die Republikaner - Landesverband Berlin

22.09.2006: