Donald Trump und Papst Leo XIV.
Pressetext verfasst von Pater Lingen am Sa, 2026-04-18 17:35.»Die Kritik an Donald Trump für seine Inszenierung in Sozialen Medien und Äußerungen gegen Papst Leo XIV. hält an. Dieser hatte politische Selbstvergötterung und Vergötterung des Geldes kritisiert. Auch Vizepräsident JD Vance äußerte sich anschließend kritisch gegen den Papst. Derweil postete der US-Präsident erneut ein religiös aufgeladenes Bild. Die US-Bischöfe betonten indes die Autorität des Papstes. Der Vorsitzende der Glaubenskommission der Bischofskonferenz, Weihbischof James Massa, wies am Mittwoch (Ortszeit) Vorwürfe von US-Vizepräsident JD Vance zurück. Vance, selbst Katholik, hatte Leo XIV. aufgefordert, sich nicht theologisch in die US-Politik einzumischen und sich stärker auf "moralische Fragen" zu konzentrieren.« So meldete am 16.04.2026 die Internetseite katholisch-de. Zunächst zum Begriff "katholisch". Dieser ist eindeutig und unwandelbar definiert durch die Dogmen, also durch Wahrheiten, die in der Offenbarung enthalten und vom kirchlichen Lehramt mit unfehlbarer Autorität als Glaubenssätze vorgelegt worden sind. Das Bezweifeln bzw. Bestreiten eines Dogmas erfüllt den Straftatbestand der Häresie. Häretiker sind aus der Kirche ausgeschlossen. Robert Francis Prevost, Pseudonym "Papst Leo XIV.", ist das sichtbare Oberhaupt der Gruppe des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils. Die Vatikanum-2-Gruppe leugnet in ihren Statuten ausdrücklich das Dogma von der kirchlichen Heilsnotwendigkeit. V2-Mitglieder sind aus der Kirche ausgeschlossen. Cf. Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, 93: Wer sich zu der Ansicht bekennt, die Kirche sei dem Staat unterworfen, der ist ein Häretiker. Die V2-Gruppe vertritt auch hartnäckig diese Häresie der politischen Selbstvergötterung. Deutlichstes Beispiel ist ausgerechnet genau diese Domain katholisch-de, denn die V2-Gruppe hat diese Domain ihrem rechtmäßigen Eigentümer, einem römisch-katholischen Priester, entrissen. Die V2-Gruppe verweigerte damals hartnäckig sämtliche großzügigen Friedensangebote des Priesters und erwirkte schließlich die Verurteilung des Priesters zu Gefängnis (Landgericht Bonn, Az. 7 0 154/99). Der Prozess ist ausführlich im Internet dokumentiert, z. B. in der "Pressemeldung zur Verhaftung - Wie man für sein Glaubensbekenntnis ins Gefängnis kommt", 12.03.2004, sowie »Freiheit der Kirche - "Verfassungsbeschwerde"«, 15.06.2015. In einem späteren Strafprozess gegen denselben Priester erklärte die BRD (Amtsgericht Dorsten 7 Ls-29 Js 74/08-43/11) unanfechtbar: "Für die Entscheidung des Verfahrens ist es völlig unerheblich, ob der Angeklagte in Glaubensfragen Unrecht hat oder nicht, ob er die richtige katholische Kirche vertritt und die anderen nicht. Es geht darum, dass die römisch-katholische Kirche, deren Mitglied der Angeklagte ausdrücklich nicht sein will diejenige ist, die nach Artikel 140 Grundgesetz, 137 Weimarer Verfassung die verfasste Kirche ist und die daher den verstärkten grundrechtlichen Schutz genießt. Das aus § 12 BGB sich ergebende Namensrecht und insofern bestehende Recht zum Schutz des Namens steht dieser Kirche zu." D. h. BRD und V2-Gruppe stützen sich einzig und allein auf die Häresie der politischen Selbstvergötterung. Ihre Beschlüsse erreichen damit niemals Rechtskraft, ganz im Gegenteil: Bereits jeder Versuch der Durchsetzung ist strafbar gem. VStGB § 6. Die Justiz-Lügen von V2-Gruppe und BRD sind mehrfach öffentlich unwiderlegt bewiesen insbesondere anhand des V2-Falschgutachtens von Thomas Schüller. Zwar hat diese BRD-Christenverfolgung internationale Bekanntheit erlangt und es hat z. B. eine große amerikanische Internetseite über diese diesen BRD-Vorgänge berichtet. Doch auch wenn Donald Trump davon nichts erfahren hat, so hat er natürlich trotzdem keinerlei Recht, die V2-Gruppe als katholische Kirche zu bezeichnen, denn ihr antichristlicher Charakter ist allgegenwärtig offensichtlich mit blasphemischen Inszenierungen wie dem Novus Ordo, den interreligiösen Treffen, der sog. "Ökumene". Trotz notorischer Rotary-Mitgliedschaft von Jorge Bergoglio, Pseudonym "Papst Franziskus", kam Trump zu Bergoglios Beerdigung in den Vatikan. Erst recht muss Vizepräsident James David Vance diese Grundkenntnisse über V2 besitzen, wenn er 2019 zur V2-Gruppe übergetreten ist, und er musste auch Trump darüber aufklären. Die V2-Gruppe ist die Hochburg der politischen Selbstvergötterung. Während die V2-Gruppe in sich schlecht ist und objektiv niemand ihr angehören darf, war und ist Trump noch immer zweifelsohne die bei weitem viel bessere Alternative zu den sog. "Demokraten" in den USA, cf. das Interview von Bret Baier, Fox News, mit Kamela Harris, 17.10.2024. Um der Gerechtigkeit willen muss aber auch vieles an Trump kritisiert werden, z. B. bzgl. der sog. "Corona-Pandemie". Trump hat Anthony Fauci im Amt gelassen, Trump hat Impfpropaganda betrieben usw. Auch in Amerika gab es Covid-19-Realisten, z. B. Ärzte wie Dr. Andrew Kaufman oder Dr. Sherri Tenpenny. Ronald Dion DeSantis leitete Florida, Kristi Noem leitete South Dakota. Trump hat bei "Corona" wirklich versagt. Aktuellste Meldungen aus Deutschland passen übrigens genau wieder zu der politischen Selbstvergötterung. Ärzte, die Maskenatteste ausgestellt haben, werden noch immer vor Gericht gestellt bzw. bestraft, obwohl die Nutzlosigkeit von Masken jederzeit eindeutig feststand, und am 21.02.2023 hatte die New York Times noch einmal nachdrücklich bestätigt: "Die Maskenmandate haben nichts gebracht. Werden daraus Lehren gezogen?" Insbesondere das Killervirus-Narrativ stand immer ganz im Zeichen des antichristlichen "Great Reset". Ähnlich erschütternd ist die aktuelle Meldung, Christian Drosten habe vor Gericht gesiegt: Das Hamburger Landgericht habe dem Physiker Roland Wiesendanger untersagt, dem Virologen Christian Drosten eine Täuschung der Öffentlichkeit vorzuwerfen. Laut Gerichtsurteil hat Drosten damals in der Öffentlichkeit nichts gesagt, von dem er gewusst habe, dass es unwahr sei. Dagegen anlässlich des V2-Falschgutachtens von Thomas Schüller verkündete das Landgericht Münster (8 C 2489/14) obendrein unanfechtbar ausdrücklich das Recht auf Rufmord an dem katholischen Priester. Der Priester hält sich trotzdem an keine dieser gerichtlichen Anweisungen, den Glauben zu verleugnen, und weist stattdessen weiterhin öffentlich darauf hin, dass jeglicher gegen das katholische Glaubensbekenntnis gerichtete Justiz-Beschluss unwirksam ist. Denn Christus selbst hat uns dazu aufgerufen, vor Königen und Statthaltern Zeugnis von der Wahrheit zu geben, auch wenn wir den Gerichten ausgeliefert werden. Wir dürfen nicht diejenigen fürchten, die nur den Leib töten können, sondern wir müssen den fürchten, der Leib und Seele in die Hölle werfen kann. Bei aller Gewalt und Gewalttätigkeit der Politiker und Richter: Wenn wir der Wahrheit treu bleiben, wer kann uns dann schaden? Auch die BRD wird ein Ende haben, und einzig und allein entscheidend ist eben nicht, was die BRD will, sondern was Gott will. Verlieren wir uns nicht in Nebenschauplätzen wie z. B. jetzt dieser Inszenierung zwischen Donald Trump und Robert Francis Prevost. Es ist oft wichtig, sich über Inszenierungen zu informieren und ggf. diese auch zu kommentieren, aber immer muss das eigentliche, das wesentliche Element bewusst sein und ggf. auch öffentlich bewusst gemacht werden, in diesem Fall also die politische Selbstvergötterung der V2-Gruppe. Jeder kann bereits dadurch einen wirksamen Beitrag für eine bessere Welt leisten, dass er eben nicht V2-Mitglied ist, sondern dass er das Wesen der V2-Gruppe entlarvt, in der Familie und in der Öffentlichkeit. Ebenso kann jeder das BRD-Rechtsprinzip, also die politische Selbstvergötterung, ausdrücklich zurückweisen, in der Familie und in der Öffentlichkeit. Wer in der katholischen Glaubenstreue ausharrt bis ans Ende, wird gerettet werden.
Über Pater Lingen
Vorname
Pater Rolf Hermann
Nachname
Lingen
Adresse
Goldbrink 2a
46282 Dorsten
Homepage
http://www.pater-lingen.de
Branche
Priester - Sedisvakantist
