Firmengründung Malta - Steuern, Buchhaltung und Kosten

Niedrige Einstiegshürden und ein unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht machen Malta für eine Firmengründung und Verlagerung von Unternehmen aus dem Ausland aus steuerlicher Sicht auch in 2024 interessant. Durch die Wahl der perfekten Unternehmens-Sruktur senken Sie nach Rückerstattung der Körperschaftsteuer die Steuer bis auf 5 %. Malta betreibt eine aktive Wirtschaftsförderung und holt gezielt innovative Unternehmen ins Land und schaffen immer wieder Anreize zur Förderung von FDI (ausländische Direktinvestitionen). Direktinvestitionen in Malta stiegen im vierten Quartal 2023 um 20.840,40 Millionen EUR. Die Direktinvestitionen in Malta betrugen im Durchschnitt 4.507,69 Millionen EUR von 2003 bis 2023, erreichten im vierten Quartal 2023 einen Höchststand von 20.840,40 Millionen EUR und einen Rekordtiefstand von -1.288,40 Millionen EUR im vierten Quartal 2013. Die Behörden sind daher service-orientiert, unternehmerfreundlich und helfen in aller Regel schnell und unkompliziert.

Der maltesische regulatorische Rahmen bietet alle notwendigen Bestimmungen für die verschiedenen Arten von Gesellschaften, einschließlich Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften oder Offenen Handelsgesellschaften, Europäischen Gesellschaften und der am häufigsten vorkommenden, der privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die Registrierung z.B. einer Aktiengesellschaft oder einer privaten Gesellschaft ist ein relativ schneller Prozess. Wenn die rechtlichen Dokumente der Gesellschaft zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen in einwandfreiem Zustand beim Registerführer eingereicht werden, wird innerhalb einer Woche nach Einreichung die Gründungsurkunde ausgestellt. Eine Firmengründung in Malta bietet eine effektive, EU-basierte Lösung.

Für die Gründung eines Unternehmens in Malta ist keine Genehmigung durch eine öffentliche Behörde erforderlich, sofern das maltesische Unternehmen keine Tätigkeit, kein Geschäft oder keinen Dienst ausübt, die/das eine Lizenz erfordert oder anderweitig geregelt ist unter:

dem Glücksspielgesetz,
dem Bankengesetz,
dem Finanzinstitutsgesetz,
dem Gesetz über Wertpapierdienstleistungen,
dem Finanzmarktrecht,
dem Versicherungsunternehmensgesetz,
dem Versicherungsvermittlergesetz,
dem Altersvorsorgegesetz,
dem Trusts- und Treuhändergesetz,
dem Sonderfondsgesetz,
dem Gesetz über Anbieter von Unternehmensdienstleistungen.

Allerdings wurde das Nationale Amt für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen eingerichtet, um die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in die Union umzusetzen. Dieses Amt ist zuständig für die Überprüfung neuer FDI-Projekte, Gemeinschaftsunternehmen mit ausländischen Beteiligungen sowie die Übertragung von Anteilen und/oder beherrschenden Beteiligungen an bestehenden Unternehmen, deren Eigentümer, Titelinhaber oder wirtschaftlich Berechtigte aus Drittländern stammen, d. h. aus Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind.

Registrierung von Unternehmen für Mehrwertsteuerzwecke

Alle in Malta registrierten Unternehmen müssen sich auch für die Mehrwertsteuer (VAT) registrieren lassen. Die Mehrwertsteuerpflichten umfassen verschiedene Compliance- und Zahlungspflichten. Unternehmen können für die Mehrwertsteuer unter einem der folgenden Artikel registriert werden:

Artikel 10: Unternehmen, die in Malta steuerpflichtige oder steuerfreie Lieferungen mit Anrecht auf Vorsteuerabzug von Waren oder Dienstleistungen tätigen, Waren aus Malta in Drittländer (außerhalb der EU) exportieren, innergemeinschaftliche Lieferungen vornehmen oder Dienstleistungen erbringen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten als Malta stattfinden, müssen sich gemäß Artikel 10 des Mehrwertsteuergesetzes registrieren lassen. Ein nach Artikel 10 steuerpflichtiges Unternehmen kann Vorsteuer für Einkäufe geltend machen, die seinen Lieferungen zuzuordnen sind.

Artikel 11: Nur Unternehmen, die als Kleinunternehmen im Sinne der Bestimmungen des Teils 1 des 6. Anhangs des Mehrwertsteuergesetzes von 1998 qualifizieren, können sich gemäß Artikel 11 registrieren lassen. Diese Unternehmen dürfen ihren Kunden keine Mehrwertsteuer berechnen und können auch keine Vorsteuer auf ihre Einkäufe und Ausgaben geltend machen und gelten daher als von der Mehrwertsteuer befreit.

Artikel 12: Unternehmen, die nicht gemäß Artikel 10 registriert sind und innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren in Malta tätigen, deren Wert 10.000 € in einem Kalenderjahr übersteigt, müssen sich gemäß Artikel 12 des Mehrwertsteuergesetzes registrieren lassen. Eine Registrierung gemäß Artikel 12 ist auch erforderlich, wenn ein Unternehmen Dienstleistungen von Lieferanten erwirbt, die außerhalb Maltas (sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU) ansässig sind und der Ort der Besteuerung dieser Dienstleistung als Malta gilt und die Steuerzahlungspflicht beim Kunden liegt.

Steuern

Wie in Deutschland unterliegen gewerbliche und andere berufliche Einkünfte in Malta der Einkommensteuer. Diese werden jedoch nicht von Ihnen erhoben, wenn Sie keinen festen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Malta begründen. Für die persönliche Besteuerung sieht der Gesetzgeber in Malta fünf verschiedene Stufen vor. Sie werden in Malta zur Einkommensteuer veranlagt, wenn Ihr Einkommen den Betrag von 9.100 Euro überschreitet. Der Steuersatz beträgt 15 %. Der höchste Steuersatz liegt in Malta bei 35 %. Dieser kommt zur Anwendung, wenn Ihr Einkommen die Grenze von 60.000 Euro überschreitet.

Bei der Unternehmensbesteuerung muss unterschieden werden, ob Sie Inhaber einer Personengesellschaft sind oder ob Sie an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Haben Sie mit mehreren Gesellschaftern z.B. eine General Partnership gegründet, müssen Sie Ihren Gewinnanteil der Einkommensteuer unterwerfen. Sind sie Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft – wie z.B. der LLC – unterliegt der Gewinn aus dem Unternehmen der Körperschaftsteuer mit 35 %.

Neben der Körperschaftsteuer sind Sie mit Ihrer Firma in Malta auch umsatzsteuerpflichtig. Hier fällt in der Regel der reguläre Steuersatz von 18 % an. Für bestimmte umsatzsteuerliche Vorgänge sieht der Gesetzgeber in Malta die beiden ermäßigten Steuersätze mit 5 % und 7 % vor.

Buchhaltung

Bei einer Firmengründung in Malta müssen Sie auch Ihre buchhalterischen Pflichten im Blick haben. Dies betrifft z.B. den jährlichen Statusbericht – Annual Return – den Sie an das zuständige Finanzamt übermitteln müssen. Ein wesentlicher Punkt dieses Statusberichts sind die Eckdaten. So möchte das Finanzamt mit der Abfrage z.B. in Erfahrung bringen, ob sich Ihren Firmensitz verlegt haben oder Sie eine andere Geschäftstätigkeit ausüben.

Zu Ihren weiteren Verpflichtungen gehört die jährliche Bilanzierung, die eine ebenso ordentliche Buchführung erfordert wie in Deutschland. Für Ihre Kapitalgesellschaft wird der Gewinn mit 35 % Körperschaftsteuer versteuert. 6/7 der Steuerlast können Sie sich auf Antrag zurückerstatten lassen. Damit ist Malta auch in 2024 das Land mit dem geringsten effektiven Körperschaftsteuersatz in der EU.

Gründungskosten

Die Kosten um eine Malta Firma zu gründen sind abhängig von den Anforderungen, dem Unternehmenszweck sowie der steuerlichen Gestaltung. Die Kosten einer einfache Malta Handelsfirma oder Malta Holding Gesellschaft starten mit 500,00 Euro zzgl. Stammkapital und Gebühren der MBR (Malta Business Registry). Die Kosten des registerd office (Firmensitz) sind nicht enthalten. Gegebenenfalls fallen weitere Gebühren für Dokumentation an um die ihre Firma registrieren zu können.