Bundestag als Mitwisser - Straftatverdacht gegen Staats- und Justizbeamte

Seit vielen Jahren haben die Fraktionen im Bundestag, der Petitionsausschuss im Bundestag sowie der Rechtsausschuss im Bundestag, schriftliche Kenntnis von dringenden Verdachtsmomenten, gegen Staats- und Justizbeamte in verschiedenen Bunderländern. Damit wurden die Parlamentarier des Bundestages auch über das Versagen der parlamentarischen Aufsichtspflicht in den jeweils beteiligten Bundesländern informiert. Der nun damit seit 1995 angerichtete finanzielle Schaden und auch verbunden mit dem Klima- und Umweltschutz, geht in einen dreistelligen Millionenbetrag, wobei auf den Deutschen Steuerzahler allein und bisher seit 2004, zirka 60 Millionen Euro entfallen. Erwiesen ist, dass der Demokratische Rechtsstaat und nur in diesem betreffenden Fall, seit 1995 den Art. 14 GG nicht erfüllen konnte. Nun ist die strafrechtliche Lawine so groß angewachsen, dass es nicht mehr möglich ist und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, einen der Verfassung gemäßen Prozess bei Gericht zu führen.

Per Fax am 18. August 2024 übermittelt

Nur per Fax: 030 – 227-36081

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Parlamentarische Aufsichtspflicht – Deutscher Bundestag vom 14. September 2015
-Verweigerung mehrerer Bundesländer seit dem Jahre 2000-

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage übersende ich dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Schriftsätze zur erneuten Verweigerung der parlamentarischen Aufsichtspflicht, über seine Strafermittlungsbehörden seit 2006 und betreffend das Bundesland Niedersachsen.

Das Bundesland Niedersachsen und mit Teilen seiner Staats- und Justizbehörden, stehen im dringenden Verdacht seit 1988 und zum Az. 6 Zs 939/03 der GenStA-Celle, eine kriminelle Vereinigung von Staatsanwälten und Richtern, hier zur Beseitigung der bestehenden Rechtsordnung gebildet zu haben. Der Niedersächsische Landtag weigerte sich bereits am 12. Januar 2006 unter der Pet.-Nr. 02265/01/15 seiner parlamentarischen Aufsichtspflicht gegenüber den NDS-Strafermittlungsbehörden und bis heute nachzukommen. Die Fraktionen im NDS-Landtag wurden im Laufe der folgenden Jahre homogen über dringende strafrechtliche Verdachtsmomente zum verheerenden finanziellen Nachteil des Unterzeichners, Dritter sowie in der Folge daraus dem Klima- und Umweltschutz informiert. Der bisher bekannte und unangreifbare finanzielle Schaden zum Nachteil des Deutschen Steuerzahlers, beträgt zirka € 60 Millionen EUR. Der höchstwahrscheinliche finanzielle Schaden und der sich aus dem Verdacht vorsätzlicher Bandentätigkeit seit 2006 abzeichnet, dürfte einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen. Zur Klärung dieser finanziellen Schäden haben und begonnen vom Landgericht Oldenburg bis zum Bundesgerichtshof, die Richter sich der verfassungsmäßigen Rechtsschutzgleichheit verwehrt. Erwähnt werden muss hiermit auch, dass sich die Anwaltschaft seit mehreren Jahren weigert ein Mandat zu übernehmen, noch eine Rechtsberatung gegen Honorar zu gewähren.
Bei den vorliegenden dringenden Verdachtsmomenten gegen Teile von beteiligter Staatsanwalt- sowie Richterschaft, haben auch Anwälte aus Angst vor beruflichen Konsequenzen ein Mandat und gleich überhaupt nicht gegen PKH zu übernehmen.

Diese dann nicht mehr bestreitbaren Tatsachen nutzen Teile der Richterschaft aus und entscheiden im Sinne eines Parteienprozess, indem der Kläger ja keinen Anwalt für sein Verfahren benötigt. Dabei spielt die Tatsache, dass die Beklagte anwaltlich vertreten ist, keine Rolle. So lassen sich dann im Verfahren die wahren Tatsachen und Tatbestände problemlos verdrehen, in Teilen sogar Strafvereitelung im Amt ausführen, um das Urteil und Rechtsurkunde für die nächst höhere rechtliche Instanz verfälschen zu können. Für Beschwerden in der nächst höheren Instanz wird der Beschwerdeweg gesetzlich verboten oder wird wegen einer mangelnden Unterschrift eines Rechtsanwalts abgelehnt.

Der Ausgang des Ganzen, Staatsanwälte und Richter arbeiten bei der Strafvereitelung im Amt und wenn die Beschuldigten aus den eigenen Reihen kommen, vorsätzlich und bandenmäßig strafvereitelnt zusammen. Damit ist der Artikel 97 GG und in Verbindung mit § 339 StGB ausgehebelt. Dieser nicht nur einmalige Sachverhalt kann und muss als eine Beseitigung der bestehenden Rechtsordnung sowie auch strafbar angesehen werden. Das Parlamente bei diesen strafrechtlichen Vorgängen ihrer Strafermittlungsbehörden und mit Vorsatz wegesehen, ist für einen ehemaligen politischen Häftling der Zuchthäuser Cottbus und Brandenburg der Jahre 1977/1978 unerträglich.

Es widerspricht vielen Politikern des Deutschen Bundestages und die täglich gegenüber seinen Bürgern vehement einen Demokratischen Rechtsstaat propagieren, wenn Generalstaatsanwälte und sogar die Generalbundesanwaltschaft Rechtsurkunden für den BGH verfälschen und dann im Verfahren der ehemalige Vors. Richter Thomas Fischer, ein solches Recht beugendes Verhalten deckte. (2 AR 217/15, i.V. mit BGH Az. 2 ARs 283/15).

Als Beweis und das die beiliegenden Dokumente kein Einzelfall strafvereitelnder Amtshandlungen sind, fügt der Unterzeichner diesem Schreiben eine Liste mit finanziellen Schädigungen zum Nachteil des Unterzeichners, Dritter, dem Steuerzahler sowie damit auch dem Klima- und Umweltschutz bei.

Abschließend und aus der Sicht des Unterzeichners, der Deutsche Bundestag möchte die Bürger vom Klima- und Umweltschutz und mit deren hohen finanziellen Belastungen überzeugen, lassen es aber seit Jahrzehnten politisch unwidersprochen zu, dass Teile der Justiz gemäß § 339 StGB mit § 344 StGB und § 129 Abs. 1 StGB, Klima- und Umweltprojekte im zweistelligen Millionenwert, wie das des Unterzeichners, bis auf den Grund vernichten. Dabei spielen Steuerschäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe keine Rolle.

Hochachtungsvoll

XXXXXXXX

Anlagen:
An NDS-Finanzminister, Herrn Heere vom 11. Juli und 05. August 2024
An NDS-Justizministerin, Frau Dr. Kathrin Wahlmann vom 01. August 2024
An GenStA-Oldenburg, Herrn Andreas Heuer vom 01. August 2024
Schuldner und Verursacherliste aus 2022
Finanzierungszusagen der ILB sowie der IKB aus 1997

CC.Pressemitteilung