Das Basispaket zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung mit einer Privatplatzierung – von Dr. jur. Horst Werner
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2024-06-11 09:58.Das verbesserte Finanzierungs-Basispaket ( 2023 ) zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung mit einer Privatplatzierung – von Dr. jur. Horst Werner
Erstellt am Februar 9, 2023 von horstwerner
Das überarbeitete bzw. aktualisierte Finanzierungs-Basispaket von Dr. jur. Horst Werner zur kapitalmarktorientierten Kapitalbeschaffung siehe: www.http://buchung.finanzierung-ohne-bank.com/ kann zu einem geringen Honorar online bestellt werden.
Prospektfreies Beteiligungskapital zinsgünstig ab € 50.000,- bis ca. € 20.000.000,- durch Kapitalbeschaffung ( z. B. stimmrechtsloses Mezzaninekapital ) = Small-Capital-Beteiligung ohne BaFin; BaFin-Prospektfrei !
Wir setzen die Kapitalbeschaffung mit einem Private Placement für Unternehmen um ! –
Kapital beschaffen zur Unternehmensfinanzierung ist das Kerngeschäft der Dr. Werner Financial Service AG
Unser Platzierungs-Basispaket können Interessenten als Unternehmen bei dem Kapitalmarktjuristen Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) zum Honorar von Euro 2.390,- zzgl. USt. jetzt im Internet buchen. Unser Basispaket ( Mindest-Auftrag ) zwecks Kapitalaufnahme am bankenfreien Kapitalmarkt enthält folgende Leistungen:
Mit unserem Mindestpaket zur Finanzierung ohne Bank erwerben die Interessenten die nachstehenden Unterlagen:
die ordnungsgemäßen, BaFin-gerechten Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen zu 3,5% bis 5,5% Zinsen bzw. Ausschüttungen p.a. (Nachrangdarlehensverträge, stille Beteiligungsverträge,
Genussrechtsbedingungen und Anleihebedingungen), mit dem die Unternehmen das eingeworbene Kapital im Eigenkapital bilanzieren oder als wirtschaftliches Eigenkapital ausweisen können und die
Abgrenzungen zu den Einlagengeschäften der Banken einhalten; sämtliche Vertrags- und Zeichnungsunterlagen für das Private Placement werden unterschriftsreif geliefert;
den Zeichnungsschein bzw. den Beitrittsantrag mit der zwingend notwendigen Widerrufsbelehrung
die ebenfalls zwingend erforderlichen Fernabsatzrechtlichen Verbraucherinformationen
Beratungsprotokoll für Vermittler
Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) als Mustervorlage zur Ergänzung
Identifikationsformblatt gemäß Geldwäschegesetz
Aufnahme in den Investoren-Brief an über 10.000 gelistete Kapitalmarktteilnehmer und Veröffentlichung im Internet unter www.investoren-brief.de
Kurzpräsentation auf dem Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de
Steuerrechtliche Abwicklungsunterlagen zum Nachrangkapital
eine Zusammenstellung von Beteiligungs- und Presseportalen (über 150 Finanzportale und Presse-Plattformen) zum Finanzmarketing für die Einwerbung des Beteiligungskapitals/ zur
Eigenkapitalbeschaffung
Unterstützung bei der Internetvermarktung und Beratungsbegleitung bis zur Vollplatzierung
Keine versteckten Zusatzkosten und keine Provisionen !
Wertpapierfreie Vermögensanlagen dürfen nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen ) ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden. Grundschuldbesicherte Darlehen sind jedoch gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG bei richtiger Gestaltung vollkommen BaFin-frei und ohne Volumenbegrenzung BaFin-prosketfrei platzierbar. Eine Prospektpflicht erstreckt sich dabei auf Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, sowie sonstige vergleichbare Anlageformen, welche nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht als Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ( KAGB ) ausgestaltet sind.
Die Prospektpflicht ist insbesondere in „geringfügigen“ Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz – VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die „Anzahl der Anteile“ ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 typisch stille Gesellschaftsanteile, 20 atypisch stille Gesellschaftsanteile 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen.