Statsanwaltschaft Verden mit Generlasstatsanwaltschaft Celle - eine staatskriminelle Bande?

Die Staatsanwaltschaft Verden und Generalstaatsanwaltschaft Celle, dem NDS-Justizminissterium, dem NDS-Landesministerium des Innern sowie der NDS-Landesregierung stehen seit Juni 1988 in dringendem Verdacht, der Anstiftung, Strafvereitelung im Amt sowie der Nötigung zu einem BtM-Verbrechen. Der Auftraggeber und sogenannte Hinweisgeber dieses BtM Verbrechens ist namentlich bekannt, dennoch weigern sich die vorgenannten Institutionen des Landes Niedersachsen unter dem Az. 6 Zs 939/03 der GenSTA-Celle ihre unmittelbare Mittäterschaft einzugestehen. Tatsache ist und soweit haben die Ermittlungen sich ergeben, dass der Auftrag- und auch Hinweisgeber einschlägig BtM-vorbestraft sowie noch unter strafrechtlicher Bewährung stand. Die Niedersächsischen Behörden haben mit ihrem Verbrechnsauftrag völlig Unschuldige nicht nur einmal strafrechlich verfolgen lassen.

Bis heute ist auch die erneute spätere fünfjährige Verfolgung Unschuldiger zum Az. 4 Cs 427/01 des AG-Verden aus 1997 unaufgeklärt. Diese unterdringendem Verdacht stehenden strafbaren Handlungen und im Namem des Demokratischen Rechtsstaats, hier betreffend das Bundesland Niedersachsen, zeigen nun ungeschminkt ihre rechtlichen und materiellen negativen Spätwirkungen auf. Diese Spätwirkungen zeigen machen sich in verheerenden finanziellen Wirkungen bemerkbar. Insbesondere auch darin, dass Anwälte Angst vor einer Mandatsübernahme habenudn Gerichte sich der verfassungsmäßigen Rechtsschutzgleichheit verweigern. Nicht einmal gewähren Gerichte vor einer Klageerhebung Rechtsschutzbeihilfe, für eine sach- und fachgerechte vorab Rechtsberatung.

25. Juli 2023
Per Fax an : 04231 – 18 49 0

Staatsanwaltschaft Verden
Johanniswall 8
27283 Verden

Dringender Verdacht der Bildung einer staatskriminellen Vereinigung unter Beteiligung von Exekutiven sowie Judikativen im Bundesland Niedersachsen und seit 1988 zum Az. NZS 159 Js 14422/21 der Staatsanwaltschaft Verden sowie der Generalstaatsanwaltschaft Celle.

Sehr geehrte Damen und Herren Staatsanwälte,

bevor ich den in der Anlage beigefügten Schriftsatz des Unterzeichners vom 21. April 2021 an den Deutschen Bundestag weiterleite, gibt der Unterzeichner der Staats- und Generalsstaatsanwaltschaft Verden/Celle die Gelegenheit zu einer Sachverhaltsstellungnahme, hier in einer Frist von 14 Tagen nach Zugang dieses Schriftsatzes.
Im Jahre 1995 verweigerten Staatsanwälte in Bremen und Owingen Ermittlungen mit einhergehender Vermögenssicherung gegen zwei kriminelle Banden. Diese beiden Banden verursachten dem Unterzeichner mit ungedeckten Schecks und kriminellen Druckaufträgen etc. etc., einen finanziellen Schaden von damals rund 120 TDM.
Diese finanzielle Schädigung traf den Unterzeichner (Gbr xxxx) mitten in den Vorbereitungen zu seinem dann in 1997 patentierten Klima- und Umweltprojekt (xxxxxx GmbH) und in voller finanzieller Härte.

Aufgrund dieses und weiterer bis heute ungeklärter Sachverhalte musste der Unterzeichner, u.a. beim Finanzamt Syke, um Nachsicht in Bezug auf die Abgabe von Steuererklärungen ab 1994/95 suchen. So hatte die damalige Lebensgefährtin und Mutter seiner Töchter, dem Unterzeichner ab Mitte 1995 Zutritt zur gemeinsamen Immobilie in Weyhe, mit der Begründung einer wohnrechtlichen Zwangsabmeldung bei der Gemeinde Weyhe verwehrt.

Im Zuge der fünfjährigen Verfolgung Unschuldiger zum Az. 4 Cs 427/01 des AG-Verden, verschaffte sich die Steuerfahndung Hannover um den 08. Dezember 1997 Zutritt zu der ehemaligen Immobilie des Unterzeichners in Weyhe und hätte dabei durchaus feststellen können, dass dem Unterzeichner seit Mitte 1995 der Zutritt durch einen Wechsel in der Schließanlage verwehrt war. Die ehemalige Lebensgefährtin des Unterzeichners erklärte damals, dass diese bei der Gemeinde Weyhe eine wohnrechtliche Zwangsabmeldung des Unterzeichners vorgenommen hatte.

Auch ist zu klären, wie ein an den Unterzeichner adressierter Brief der Viktoria Lebensversicherung zum Az. NZS 402 Js 26307 der Staatsanwaltschaft Verden, später beim Jugendamt in Syke durch die Kindesmutter vorgelegt werden konnte, da der Unterzeichner ja angeblich nicht wohnrechtlich zwangsabgemeldet war.
In Sachen der rechtlichen Aufklärung erklärte die Gemeinde Weyhe und mit erneutem Schriftsatz vom 17. Juli 2023 gegenüber dem Unterzeichner, dass es niemals eine wohnrechtliche Zwangsabmeldung des Unterzeichners bei der Gemeinde Weyhe gegeben hat.

Aus diesem erneuten Schriftsatz der Gemeinde Weyhe lassen sich nur zwei Erkenntnisse ziehen:

1. Die Gemeinde Weyhe möchte ihre Beteiligung an Straftaten zum Nachteil des Unterzeichners und Dritter vertuschen,

– oder –

2. Teile der Staats- und Generalstaatsanwaltschaften Verden/Celle bildeten seit 1988 eine kriminelle Vereinigung zum Nachteil des Unterzeichners und inzwischen auch Dritter.

Der Unterzeichner verzichtet hier auf Wiederholungen zu seinen vielen Strafanzeigen seit Ende 1997 bei verschiedenen beteiligten Staatsanwaltschaften in der Sache.
Hochachtungsvoll

xxxxxx
Anlagen: Schriftsatz vom 21. April 2021 an OStA-Röske
Schriftsatz der Gemeinde Weyhe vom 17. Juli 2023
CC: Deutscher Bundestag - Rechtsausschuss

09.08.2023: