Generalbundesanwaltschaft steht seit 2015 unter dringendem Verdacht

Das Bundesland Niedersachsen steht seit 1988 unter dringendem Verdacht, zumindest zu einem BtM-Verbrechen angestiftet zu haben. Diese Anstiftung wäre als bandenmäßiges Verbrechen strafrechtlich zu ahnden gewesen. Der GenStA in Celle und wie zuvor beim Celler Loch, hat natürlich alles vertuscht. Diese Antiftung aus 1988 fand in einem OWi-Verfahren vor dem AG-Wildeshasuen sowie in mehreren anderen Verfahren, seinen Wiederhall. Einer der anwesenden Polizeibeamten bei der Verkehrskontolle schrieb dann in sein Tagebuch/Akte, der OWi-Beschuldigte sagte Staatsanwälte und Richter in Niedersachsen sind zum Teil kriminell und er könne den Bußgeldzettel gleich hier wegwerfen. Kurz vor Verhandlung wurde dieser Zeuge (PKH) und der noch unter dem Verdacht stand eine falsche G-Messung durchgeführt zu haben, vom Gericht abgeladen. Der zweite PKH log nachtürlich auch vor Gericht und obwohl der Richterin völlig entlastende Fotos vorgelegt wurden. So etwas nennt man uneidliche Falschaussage, denn die beantragte Vereidigung des anwesenden PKH wurde durch die Richterin verweigert. Nun kam das Urteil wie erwartet "OWi-schuldig". Da die Anwaltschaft sich seit Jahren weigert, auch gegen Honorar ein Madant zu übernehmen, hat man ja das Recht durch Niederschrift beim AG, genauer gesagt eine Beschwerde gegen einen solchen Beschluss einzureichen. Genau diese Versagung der Rechtsbeschwerde durch Niederschrift beim Amtsgericht, ist eine vorsätzliche Beugung des Rechts sowie in diesem Fall mit als eine Strafvereitelung im Amt zu werten. Dazu schrieb dann der GenStA in Oldenburg in seiner Stellungnahme für das OLG-Oldenburg, dass der Beschwerdeführer sein Recht auf Niederschrift nicht beim AG Wildeshausen wahrgenommen hatte.

Nun sollte der ganze Vorgang beim 3. Strafsenat des BGH aufgeklärt werden, denn der Bereich Oldenburg wird ja bekanntlich beim 3. Strafsenat verhandelt. Denkste, diese Sache ging an den 2. Strafsenat unter dem rechtsberühmten Vors. Richter Thomas Fischer. So schrieb der BGH dann, dass die Generalbundesnwaltschaft mit der Aufklärung beauftragt und der OWI-Beschuldigte in die Ermittlungen mit einbezogen würde. Der Generalbundesanwalt meldete sich nicht und es gab keine Ermittlungen gegen den GenStA in Oldenburg. Es gab aber die Übernahme der gefälschten Sachdarstellung der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg durch die Generalbundesanwaltschaft für den BGH. Obwohl es zwei direkt beteiligte Zeugen und zwei telefonische Verbindungsnachweise mit dem AG-Wildehausen in der Sacha gab, verweigerte der Vors. Richter Thomas Fischer sich dem § 183 Abs. 1-4 GvG. Auch die Statsanwalschaft Karlsruhe verweigerte danach Ermittlungen gegen den lügenden Staatsanwalt beim BGH. Sogar der Justizminister und der Ministerpäsident in Stuttgart duldeten diese vorsätzlichen Straftaten im Amt. Am Ende und rechtsverantwortlich für die Generalbundesanwaltschaft, schwieg sich der Bundesjustizminister Heiko Mass bis heute zur Sache aus. Auf erneute aktuelle Nachfrage beim Generalbundesanwalt Herrn Frank, schweigt sich dieser zum Sachverhalt und trotz zweimaliger schrftlicher Nachfrage ebenso aus. Wenn man sich als Bürger es durch den Kopf gehen lässt, Falschparker werden bis zur Erzwingungshaft rechtlich verfolgt, Teile unserer Justiz vergehen sich vorsätzlich und bandenmäßig gegen Recht und Gesetz und die Justiz und Politik beruft sich dabei auf den Föderalismus sowie der Unabhängigkeit der Richterschaft. Ist dieser sogenannte Demokratische Rechtsstaat auf dem besten Wege zu einer Diktatur und wie in der ehemaligen DDR?

25. April 2022

Allen Mitgliedern des Rechtsausschuss vorzulegen!

Nur per Fax: 030 – 227-36081 am 27. April um 12:03 Uhr - 49 Seiten Dokumente

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Petition-Nr. 4-19-07-3006-050296
Wer beschützt uns Bürger vor staatskriminellen Vereinigungen in der Justiz sowie dessen mit Duldung des Deutschen Bundestages?
Aktuelle bandenmäßige Kriminalität in den Rechtspflegeorganen der Bundesländer Bremen, Niedersachsen.

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

der Unterzeichner und Petent übermittelt in den Anlagen weitere unglaubliche und staatsgefährdende Rechtsansichten von Staatsanwälten und Politikern.

1.Seit dem Jahre 2018 ist die amtierende Justizministerin in Niedersachsen, Frau Barbara Havlitza in Kenntnis schwerster staatskrimineller Handlungen gegen den Petenten. Dennoch leistet Frau Justizministerin aktive Beihilfe durch Unterlassen an fortgesetzten staatskriminellen Handlungen gegen den AE, Dritte, dem Gemeinwohl sowie letztendlich dem Klima und der Umwelt.

2.Aus dem ungesühnten BtM-Auftragsverbrechen aus 1988 des Bundeslandes Niedersachsen, zieht sich eine direkte staatskriminelle Spur seit 2015 und nun bis in die Generalbundesanwaltschaft. Der Generalbundesanwalt gab mit mehrfachen Schreiben und letztmalig vom 21. April 2022 direkt zu, aus föderalistischen Gründen mit unter dringendem Straftatverdacht stehenden Generalstaatsanwaltschaften mehrerer Bundesländer zusammengearbeitet zu haben. Zu der Übernahme der vorsätzlichen und bandenmäßigen Urkundenfälschung im Rechtsverkehr von der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg und nun in der Rechtsurkunde für den BGH zum Az. 2 AR 217/15 mit 2 ARs 283/15, äußerte sich der Generalbundesanwalt leider nicht. Von einer Generalbundesanwaltschaft können wir Bürger im Demokratischen Rechtstaat durchaus erwarten, dass sich diese an Wahrheit sowie Recht und Gesetz hält. Dass der Vors. Richter des 2. Strafsenat beim BGH und Rechtskommentator, Herr Thomas Fischer, sich ebenso dabei nicht an den § 183 Abs. 1-4 GvG gehalten hat, entblößt die Glaubhaftigkeit des höchsten zivilen Gerichts im Demokratischen Rechtstaat bis auf seine Grundmauern. Das Gesetz erlaubte dem höchsten Zivilgericht im Demokratischen Rechstaat (BGH) eine Verfolgung und Verurteilung Unschuldiger durch vorsätzliche Beugung des Rechts sowie mit darauffolgenden zweifachen Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr.

3. Dass diese über mehr als 20 Jahre lange staatskriminelle Handlungen gegen den Petenten und Dritte ihre verheerenden materiellen Auswirkungen haben, ist nicht nur aus einem seit sieben Jahren andauern Zivilverfahren beim Niedersächsischen Landessozialgericht zu entnehmen. Anwälte wachen im Gerichtssaal über die Einhaltung von Recht und Gesetz eines Bürgers. Weigern sich aber Anwälte wegen Staatskriminalität und einer politischen Mitwisserschaft dessen daran, dann sind Richter gemäß Art. 97 GG nicht mehr an Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG gebunden. Die Väter des Grundgesetzes haben wohl den Rechtsbegriff Rechtsschutzgleichheit als grundlegendes Gesetz zum Art. 1 GG mit Art. 3 Abs. 1 GG nur zum Spass erfunden. Dass dann sogenannten unabhängige Richter und um andere unter dringendem Verdacht stehende staatskriminelle Täter vor Strafverfolgung sowie finanzieller Wiedergutmachung mit höchster Lügenqualität und völliger Tatsachenverdrehung zu schützen suchen, ist ein Offenbarungseid für dieses Rechtsystem.

Dieser Demokratische Rechtsstaat hat genau und wie zuvor in der ehemaligen DDR, durch seit über 20 jähriger anhaltender Staatskriminalität meine wirtschaftliche Existenz zerstört, dabei die reale Lebensqualität bis auf die Grundsicherung gemindert, gesundheitliche Schädigung billigend in Kauf genommen sowie auch dem Gemeinwohl und der Umwelt schwerste Schädigungen zugefügt.

Hochachtungsvoll

xxxx

Ehemaliger politischer Häftling der Zuchthäuser Cottbus/Brandenburg 1977/1978
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV. Frankfurt/Main
Mitglied im Menschrechtszentrum Cottbus eV.

Anlagen:
Zu Punkt 1 -Justizministerin Barbara Havlitza Bl. 1/0 - 1/10
Zu Punkt 2- Generalbundesanwaltschaft Bl. 2/0 – 2/16
Zu Punkt 3- Beugung des Rechts durch das LSG NDS/HB B. 3/0 - 3/16