Strafanzeige gegen Ministerpräsident Volker Bouffier 28-02-2022
Pressetext verfasst von Pirat3002 am Mi, 2022-03-02 16:39.MP Volker Bouffier wusste schon seit vielen Jahren von schwersten strafrechtllichen Irritationen bei den Hessischen Ermittlungsbehörden, er hatte es einfach ignoriert.
Nur per Fax: 069 -7591-1743/übertragen Standart am 02. März 2022 um 14.59 Uhr
FAZ
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Der kriminelle Demokratische Rechtsstaat
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn die Bürger bei Demonstrationen schreien Lügenpresse und die Politiker plötzlich nach Klima und Umweltschutz rufen, dann ist dieser staatskriminelle Vorgang gegen das Umwelt- und Klimaprojekt „Rxxxxx“ seit 1997 das beste lebende Beispiel. So wird nicht nur in Hessen seit 1960 rechtlich und politisch vertuscht und es nimmt kein Ende.
Mit freundlichen Grüßen
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.
Anlage: Strafanzeige gegen MP Volker Bouffier vom 28. Februar 2022
28. Februar 2022
Nur per Fax:(069) 1367 - 2100
Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main
Konrad – Adenauerstraße 20
60313 Frankfurt/Main
Hiermit erstatte ich, xxxxxxxx und geb. am 27. Februar xxxxxxx in ,
gegen
den Ministerpräsidenten des Bundeslandes Hessen, Herrn Volker Bouffier in Frankfurt/Main/Staatskanzlei – in Verbindung mit dem Zivilverfahren Az. 30 C 1295/20(20) des AG- und LG-Frankfurt/Main, hier wegen des dringenden Verdachts - gemäß § 13 StGB mit § 258a StGB, § 240 StGB und § 267 StGB sowie § 129 Abs. 1 StGB, i.V. mit Az. 3 Zs 1947/21
STRAFANZEIGE.
I
Der AE ist wegen anhaltender schwerster Staatskriminalität seit 1995 über mehrere Bundesländer und damit seit 2015 Grundsicherungsempfänger bei der Stadt Delmenhorst.
Alle seine seit 1998 rechtlichen Bemühungen diesen Lebensumstand zu ändern, sind aufgrund falscher Verdächtigungen sowie anderer staatskrimineller Handlungen zum § 258a StGB gescheitert. So führt der AE als ehemaliger politischer Häftling der EX-DDR auch seit 2015 Zivilsozialklage und nun vor dem Landesozialgericht Niedersachsen/Bremen, in Fragen seiner Altersrente. Auch in dieser Rechtfrage des AE, verweigert das Landesozialgericht in Bremen und obwohl verfassungsmäßig und auch gesetzlich vorgeschrieben, dem AE rechtlichen Beistand.
Nach Rechtsberatung verweigert die Anwaltschaft und nicht nur in Niedersachsen, dem AE ein jegliches Vertretungsmandat vor Gericht. Der Grund
für diese Verweigerung von Seiten der Gerichte sowie auch der Anwaltschaft, ist in anhaltender Staatskriminalität mehrerer Bundesländer gegen den AE zu suchen, wobei die politische Mitwisserschaft an diesem in Teilen seit dem 05. März 2012 bis in das Kanzleramt sowie früher seit 2006 in den Deutschen Bundestag, durch eine Petition reichte. Die ehemalige Kanzlerin sowie der Deutsche Bundestag und hier als Legislative, konnten bis heute im Zusammenhang mit dem AE dem Grundgesetz keine rechtliche Geltung, gemäß Art. 1 GG mit Art. 3 Abs. 1 GG etc., bei den Rechtspflegeorganen verschaffen.
II
Im Jahre 2010 wäre bei tatsächlichen Ermittlungen unter dem (Az.3 Zs 2205/10) wegen Nötigung der Santander Bank im direkten Zusammenhang mit der Schufa Wiesbaden, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf schwere ungesühnte Verbrechen (§ 142 PatentG sowie internationalem Anlegerbetrug in dreistelliger Millionenhöhe, § 263 StGB, § 369/370 AO sowie mit § 129 Abs. 1 StGB) des Bundeslandes NRW gestoßen (Az.4 Zs 1813/08 GenStA-Düsseldorf). So haben vier Ministerpräsidenten der CDU seit 2000 schwere kriminelle Bandenhandlungen gegen den AE sowie seiner privaten Investoren gedeckt. Auch wurden damals über diese Verdächtigungen staatskrimineller Art gemäß § 258a StGB mit § 129 Abs. 1 StGB, die aktuellen Fraktionsvorsitzenden im NRW-Landtag für alle Landtagsabgeordneten schriftlich informiert.
III
Im Mai 2019 schenkte eine neue Lebensgefährtin dem AE eine Flugreise nach Ägypten. Die nun unter dringendem Verdacht des vorsätzlichen Prozessbetruges stehende Fluggesellschaft Sunexpress Deutschland GmbH und in Verbindung zum Zivilverfahren Az. 30 C 1295/20 (20) des AE, verweigerte dem AE sowie Dritten eine gesetzlich vorgeschriebene Fluggastsentschädigung gemäß EuGH. Aufgrund dieser unrechtmäßigen Verweigerung der Beklagten, klagte der AE vor dem Amtsgericht Frankfurt und erhielt Prozesskostenhilfe durch die Vors. Richterin Nägele zugesprochen. Gleichfalls beantragte der AE gemäß § 78b ZPO und zusätzlich zum § 121 ZPO beim Amtsgericht Frankfurt die Beistellung eines Rechtsanwalts. Obwohl dem Amtsgericht Frankfurt vor rechtswidrigem Beschluss am 26. November 2020 sechs Rechtsanwälte und die kein Mandat für den AE übernehmen wollten, schriftlich nachgewiesen wurde, behauptete die inzwischen unter dringendem Straftatverdacht stehende Vors. Richterin Nägele des AG-Frankfurt per Gerichtsbeschluss, dass der AE mit seinem privatem Bemühen dem Amtsgericht Frankfurt keinen Anwalt nachweisen konnte. Gegen den dann abweisenden Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt, erfolgten dann Beschwerden des AE bis zum Oberlandesgericht Frankfurt. Alle diese Beschwerden des AE bis zum OLG-Frankfurt und verbunden mit Kosten zu Lasten des AE, waren völlig rechtlich unnötig. Anstatt der tatsächlichen Sach- und Rechtslage im Klage-verfahren des AE zu folgen, unterstützten alle beteiligten Staatsanwälte der StA und GenStA Frankfurt sowie beteiligter Richter bis zum OLG-Frankfurt, eine vorsätzliche Urkundenfälschung im Rechtsverkehr der Vors. Richterin Nägele sowie eine vorsätzliche Beugung des Rechts. Richter Boehe vom Landgericht Frankfurt klärte am 15. Juni 2021 mit Beschluss die wahrheitsgemäße Rechtslage für den AE auf. In diesem Beschluss vom 15. Juni 2021 ordnete Richter Boehe dem AE den Frankfurter Rechtsanwalt Tödt-Lorenzen und der schon zuvor mehrfach ein Mandat für den AE beim AG-Frankfurt in 2021 ablehnte, dem Verfahren beim AG-Frankfurt bei. Bis zum heutigen Tage steht dem AE in seinem Klageverfahren gegen die beklagte Sunexpress Deutschland GmbH kein Rechtsanwalt zu Seite, auch nicht durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 15. Juni 2021. Wollten die beschuldigten Richter und Staatsanwälte die Grundsatzentscheidung zur 32. Auflage Zöller/Geimer zum § 121. Rn. 25 nicht kennen oder sogar vorsätzlich nicht gekannt haben? Waren die vorangegangen Gerichtsverfahren in Hannover und Frankfurt und im selbigen Zusammenhang, etwa vorsätzliche und bandenmäßige Strafvereitelungen im Amt durch die beteiligten AG-Gerichte? Möchte die Hessische Justiz und Politik die unter dringendem Verdacht stehenden schwersten staatskriminellen Handlungen gegen den AE und Dritte ab 1997 mit vertuschen?
Richter Boehe hat mit Beschluss (Az. 2-24 T 14/21) vom 15. Juni 2021 unzweifelhaft rechtlich bewiesen, dass die Beschlüsse des Landgerichts Frankfurt zu den Az. 2-24 T 31/20 und Az. 2-4 15/21 eine vorsätzliche und bandenmäßige Beugung des Rechts sowie Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr für die nächsthöheren Rechtsinstanzen darstellten. Diese Beschwerden des AE zur rechtlichen Beistellung eines Anwalts, haben ihren rechtlichen Ursprung durch Beschluss, hier der Beugung des Rechts mit einer vorsätzlichen Urkundenfälschung der Vors. Richterin Nägele vom 26. November 2020.
Nun hat sich mit Vollstreckungsankündigung vom 18. Februar 2022 das Landgericht Frankfurt durch seine Gerichtskasse und offensichtlich entgegen dem § 21 GKG, ihre beiden rechtlichen Fehlleistung (der Beihilfe durch Unterlassen mit Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr sowie der bandenmäßigen Strafvereitelung im Amt), nun der Nötigung § 240 StGB sowie in Tateinheit gemäß § 52 StGB, gegen den AE in Höhe von €133,50 EUR am 19. Februar 2022 auf das Konto der Landesbank Hessen Thüringen DE73 5005 0000 0001 0060 30, bezahlen lassen.
Wegen ungesühnter staatskrimineller Handlungen seit 1997 erhält der AE €144 EUR einer seit 2015 ungeklärten Altersrente sowie 404 EUR seit 2021 einer gekürzten Grundsicherung, wovon dieser nun €133,50 kriminell und damit ungerechtfertigter Gerichtskosten (§ 21 GKG) an das Landgericht Frankfurt bezahlen sollte und musste.
Obwohl Strafanzeigen u.a. gegen die fachaufsichtsführende Justizministerin, dem fachaufsichtsführenden Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Fünfsinn sowie weiterer beteiligter Richter und beteiligter Staatsanwälte bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt immer noch anhängig sind, stehen die Hessischen Ermittlungsbehörden mit seinem Rechtspflegeorgan unter dringendem Verdacht der vorsätzlichen juristischen Bandenkriminalität gegenüber dem AE.
Der hierin beschuldigte Ministerpräsident, Herr Volker Bouffier wusste schriftlich seit 2019 und nochmals seit dem 15. Dezember 2021 per Fax, von den vorsätzlichen rechtlichen Fehlleistungen seiner Justizbehörden, dennoch und so scheint es mehr als dringlich, dass er als weisungsberechtigter Ministerpräsident gegenüber dem beschuldigten Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Fünfsinn sowie über die Justizministerin Kühne-Hörrmann, nicht über den notwendigen politischen und rechtlichen Respekt verfügte noch verfügt, oder für den Demokratischen Rechtstaats gemäß Art. 3 Abs. 1 GG nicht in Anspruch nehmen will. Hier wird sich die Staatsanwaltschaft Frankfurt auch einer möglichen Korruptionsfrage stellen müssen.
Ebenso verschließt der Rechtsausschuss im Hessischen Landtag seit 2021 seine Augen vor unter dringendem strafrechtlichen Verdacht stehenden Hessischen Rechtspflegeorganen sowie seinen Ermittlungsbehörden. Dieser Rechtsausschuss im Hessischen Landtag und beteiligt durch alle im Landtag vertretenden Parteien, stimmt mit seinem Stillschweigen der vorsätzlichen Bandenkriminalität in seinen Rechtspflegorganen gegenüber den Bürgern vollumfänglich zu.
Ich habe diese Strafanzeige selbst geschrieben und unterzeichnet, diese entspricht vollumfänglich der Wahrheit.
Anlagen:
Kriminelle Vollstreckungsankündigung vom 18. Februar 2022 – durch Gerichtskasse Frankfurt am Main.
Überweisungsnachweis des AE vom 19. Februar 2022 an Gerichtskasse
CC.
Deutscher Bundestag Pet. Nr. 4-19-07-3006- 050296
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