Hessische Justiz - ein Hort staatskriminellen Handelns ?

Im Jahre 2010 deckte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt durch Ermittlungsverweigerungen mehrere andere Generalstaatsanwaltschaften, u.a. in NRW, NDS und
Thüringen. Die vertuschten Straftaten von zwei kriminellen Banden, veranlassten die Generalstaatsanwaltschaft in Celle in 1997 zu zwei ebensolchen schweren
Straftaten der Falschen Verdächtigung sowie Strafvereitelungen im Amt. Der seitdem zu Recht durch die Beschuldigten angerichtete finanzielle Schaden ist seit 2008
in dreistelliger Millionenhöhe angekommen. Nun weigert sich die Anwaltschaft und egal in welcher Art von Gerichstverfahren ein Mandat zu übernehmen. Selbst
durch das betreffende Gericht beigestellte Anwälte, legen nach Kenntisnahmen der Sach- und Rechtslage sofort ihr Mandat nieder. Nun weigern sich und obwohl die
Rechtslage es hergibt, die Gerichte nicht nur einen Anwalt beizustellen sondern auch eine vorab Rechtsberatung in der jeweiligen Sache.

Die Mitwisserschaft an diesen ungesühnten staatskriminellen Handeln reicht bis in die höchsten Gerichtsbarkeiten sowie dem Bundestag und auch das Kanzleramt. Nun
stelle sich jeder Bürger vor, Teile von Generalstaatsanwaltschaften im Demokratischen Rechtsstaat stehen seit Jahren unter dringedem Verdacht sogenannte
staatskriminelle Banden oder auch Vereinigungen gegen jegliches Recht gebildet zu haben. Selbst Monitor, Frontal 21, die FAZ und die SZ haben schlichtweg Angst als sogenanntes viertes Verfassungsorgan, diese staatskriminellen Mißstände in der Justiz öffentlich zu machen.

14. Dezember 2021

Persönlich vorzulegen!

Nur per Fax:(0611) 3211-3708

Hessische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsident Volker Bouffier
Georg-August-Zinn Str. 1

653183 Wiesbaden

Betr.:

Dringender Verdacht auf fortgesetztes bandenmäßiges staatskriminelles Handeln Hessischer Justizbehörden

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mir liegt ein an Sie persönlich gerichteter Faxbrief vom 10. März 2019 vor und indem Sie bereits einen dringlichen Hinweis auf staatskriminelles Verhalten der Hessischen Justizbehörden zur freundlichen Kenntnisnahme erhielten.

Wie ich leider feststellen muss, hat sich das staatskriminelle Verhalten vom AG- bis zum OLG-Frankfurt meiner Person gegenüber nicht verändert. Dass bei diesem staatskriminellen Handeln sogar die Fachvorgesetzten der einzelnen beschuldigten Staatsanwälte und Richter mitmachen, ist mehr als nur stärkster rechtlicher und auch politischer Tobak. Die Hessische Justizministerin Frau Kühne-Hörmann erhielt vor ihrer Strafanzeige und mehrfachen Rücktrittsaufforderungen, ebenso mehrfache schriftliche Hinweise auf schwerste rechtliche Irritationen von Staatsanwälten und Richtern des AG- und LG-Frankfurt, sogar bis zum OLG-Frankfurt. Eine Justizministerin und die sich nicht einmal in einfachster Gesetzgebung der Zivilprozessordung auskennt oder hinsichtlich einer vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelung im Amt nicht auskennen wollte, ist für einen Demokratischen Rechtsstaat untragbar. Ebenso untragbar ist eine Generalstaatsanwaltschaft, die schon im Jahre 2010 durch Ermittlungsverweigerung andere staatskriminelle Banden über mehrer Bundesländer, noch dazu von CDU geführten Ministerpräsidenten gemäß § 258a StGB mit § 129 Abs. 1 StGB deckte. Die staatskriminelle Vernichtung eines 22 Millionen D-Mark Umwelt- und Klimaprojektes aus 1997 durch eine Falsche Verdächtigung mit folgender Beugung des Rechts, ist allein schon mehr als ein Vergehen rechtlich zu ahnden. Dagegen aber die vorsätzliche und bandenmäßige Strafvereitelung im Amt von Patent- und internationalem Anlegerverbrechen sowie Steuerhinterziehung und Betrug, in ebenso zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe, triebe jedem ehrlichen Bürger die volle Zornesröte ins Gesicht.

Ich empfehle Ihnen daher und bevor Sie persönlich für staatskriminelle Handlungen die politische und rechtliche Verantwortung übernehmen müssen, die notwendigen rechtlichen Schritte gegen die unter dringendem Verdacht stehenden Hessischen Justizbeamten einzuleiten, bzw. diese aus dem Staatsdienst zu entfernen.

Hochachtungsvoll

xxxxxx

Anlagen:
Strafanzeige gegen Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt /StA Fass vom 11. Dezember 2021 – nebst Anlagen

Strafanzeige gegen Richter Sauer am LG-Frankfurt vom 13. Dezember 2021 - nebst Anlagen

CC:
Deutscher Bundestag Pet.- Nr. 4-19-07-3006-050296
Rechtsausschuss im Hessischen-Landtag
Bundesjustizminister- Herrn Dr. Marco Buschmann