Mit einem TSE Kassensystem von Paymash auf die Gewinnerseite
Pressetext verfasst von Larspaymash am Do, 2021-10-28 15:29.Seit dem 31.3.2021 muss jede Registrierkasse oder digitales Kassensystem nach der Kassensicherungsverordnung mit einem TSE Zertifikat ausgerüstet sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist dafür verantwortlich. Jeder Geschäftsinhaber einer Kasse in Deutschland muss nach § 148 AO einen Freistellungsantrag ans Finanzamt schicken, bis das BSI die TSE zertifiziert hat.
Was ist TSE?
Die TSE ist eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung. Sie erfasst und prüft alle Rechnungen, so dass die nicht manipuliert werden können. Das Sicherheitsmodul vergibt einen sogenannten einzigartigen Fingerabdruck, der auf dem Kassenbeleg in Form eines Codes dargestellt wird. Dann wird dieser Kassenbon in der Cloud abgespeichert, um später vom Finanzamt überprüft werden zu können. Alternativ zur TSE Cloud gibt es noch eine hardwarebasierte Lösung, so dass die Daten alle dort abgespeichert sind. Da das aber sehr riskant ist, hat sich Paymash für eine Cloud basierte Lösung entschieden.
Wie integriert man die TSE in die Kasse?
Die Integration des TSE-Moduls übernimmt der Anbieter, u.a. Paymash. Sie garantieren eine einwandfreie Verbindung. Es gibt dafür zwei Optionen: einmal die hardwarebasierte oder die cloudbasierte Lösung.
Bei einer hardwarebasierten Lösung werden externe Bauteile zur Datenspeicherung (z. B. SD-Karten oder USB-Sticks) in das TSE Kassensystem eingesetzt.
Die andere Variante ist die cloudbasierte TSE-Lösung: Hier werden die Daten nicht auf einem physischen Medium (wie z. B. einem USB-Stick) gespeichert, sondern ganz komfortabel in der Cloud – also via speziell abgesicherter Internet-Verbindung auf einem externen Server.
Die gespeicherten Daten können so jederzeit, ortsunabhängig und von verschiedenen Geräten abgerufen werden. Weitere Vorteile bei dieser Methode: Es entstehen keine Kosten für die Anschaffung neuer Hardware; auch zusätzlicher Speicherplatz auf Deinem Endgerät ist nicht erforderlich. Darüber hinaus können notwendige Software-Updates schnell und einfach direkt über die Cloud aufgespielt werden.
Rechtliche Grundlagen
Das gesetzgeberische Rahmenwerk für die TSE reicht bereits einige Jahre zurück. Grundlage der Kassenbonpflichtgesetz (KassenSichV) ist das 2016 erlassene “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” (KassenG), mit dessen Verabschiedung die nachträgliche Veränderung elektronischer Aufzeichnungen deutlich erschwert werden sollte.
Seit 2020 gilt die KassenSichV damit für alle deutschen Unternehmen, die eine elektronische Kasse verwenden. Die Verordnung schreibt vor, dass
- alle Transaktionen eines Unternehmens elektronisch signiert werden müssen
- alle angebotenen Kassensysteme herstellerseitig über eine Möglichkeit zur Erweiterung mit einem TSE-Modul verfügen müssen
- alle Kassensysteme mit zertifizierter TSE beim Finanzamt gemeldet werden müssen (derzeit noch ohne Fristangabe ausgesetzt)
Muss man seine TSE beim Finanzamt anmelden?
Eine persönliche Anmeldung ist noch nicht notwendig, da das Bundesministerium der Finanzen (BMF) noch keine entsprechenden Richtlinien veröffentlicht hat. Auch ist noch unklar, was im Einzelnen gemeldet werden muss – sicher ist nur, dass die Anmeldung digital erfolgen soll. Daher plant Paymash, diesen Schritt für den Kunden zu übernehmen.
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