Der kriminelle Demokratische Rechtsstaat XV - Strafanzeige gegen Hesssische-Justizministerin § 240 StGB
Pressetext verfasst von Pirat3002 am Di, 2021-10-12 12:18.Immer wider bewahrheitet sich, das manche Firmen glauben uns Bürger, noch durch vorsätzlichen und bandenmäßigen Prozessbetrug abzocken zu können. 1.200EUR dafür geht doch kein Bürger vor Gericht, voller Irrtum und denn damit fängt es an uns Bürger grundlegend finanziell zu schädigen. Inzwischen hat sich herauskristallisiert, dass diese Firma rund 180 Person um jeweils 400EUR pro Person abgezockt hat. Nun gab es einen Rechtsanwalt in Hannover und der den Hauptentlastungszeugen der Uneidlichen Falschaussage bezichtigte. Ein weiterer Richter und nun am AG-Frankfurt, scheint wohl auf den selbigen Prozessbetrug der Firma hereingefalllen zu sein. Der Ermittler der Polizei in Sachen Prozessbetrug sprach nur mit dem Beschludigten aber die wahren Ermittlungen in der Sache wurden unterdrückt und falsch gegenüber dem AG-Frankfurt dargestellt. Dummerweise für den Ermittler und das Amtsgericht gab es unangreifbares Fotobeweismaterial mit Ort und Zeit sowie noch viel mehr Zeugen.
Um das Ganze nun gerichtlich abzuwürgen, beugte man einfach Recht gegen § 121 Abs. 2/3/5 ZPO mit § 78b ZPO. Obendrein fälschte man vorsätzlich Gerichtsurkunden für das LG- und OLG-Frankfurt in Sachen Beschwerderecht. Staats- und Generalstaatsanwaltschaft sowie die beteiligten Gerichtspräsidenten haben geprüft und fanden, dass der Recht gebeugte Beschluss des AG-Frankfurt mit bestehendem Recht vereinbar wäre. Nun kam ein anderer Richter am LG-Frankfurt und der ließ den Schwindel aller beteilgten Justizbeamten mit neuem Beschluss auffliegen. Die Hessische Justizministerin war mehrfach schriftlich in diesem staatskriminellen Vorgang vorgewarnt worden, das Recht und welches wir Bürger von einem Demokratischen Rechtsstaat erwarten können, schien ihr alles Scheißegal gewesen zu sein. Dass der Rechtsausschuss des Hessischen-Landtages dabei stillschweigend zugeschaut hat, sollte den Bürgern in Hessen mehr als zu denken geben.
Nur per Fax:(069) 1367 - 2100
Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main
Konrad – Adenauerstraße 20
60313 Frankfurt/Main
Hiermit erstatte ich, xxxxx und geb. am xxxxxx in xxxxxxx,
gegen
den Generalstaatsanwalt in Frankfurt/Main sowie die Justizministerin Frau Kühne Hörmann zum Zivilverfahren Az. 30 C 1295/20(20) des AG- und LG-Frankfurt/Main wegen des dringenden Verdachts - gemäß § 13 StGB mit § 240 StGB und § 258a StGB mit § 267/348 StGB sowie § 129 Abs. 1 StGB
STRAFANZEIGE.
Gründe:
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt war bereits im Jahre 2010 unter ihrem Aktenzeichen Az. 3 Zs 2205/10 mit Ermittlungen wegen öffentlicher Kreditschädigung gegen eine Mitinvestorin am patentierten Umwelt- und Klimaprojekt „Relaston“ des AE beauftragt. Diesen Ermittlungen ist die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und wie zuvor auch Mitbeschuldigte anderer Generalstaatsanwaltschaften anderer Bundesländer, ansatzweise nicht glaubhaft nachgekommen. Damit hatte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt tatkräftig zur Fortsetzung einer verheerenden dauerhaft anhaltenden Vermögensschädigung in dreistelliger Millionenhöhe und begonnen 1995 in den Bundesländern Bremen und Baden-Württemberg, mit Anfangs 120TDM des AE und Dritter beigetragen. Diese Fortsetzung der verheerenden dauerhaften Vermögensschädigung unter vorsätzlicher und bandenmäßiger Staatsriminalität gegen den AE, begann das Bundesland Niedersachsen 1997 durch eine Falsche Verdächtigung mit einer folgenden Anklage (Az. 4 Cs 427/01/AG- Verden). Zur Vertuschung eines darauffolgenden staatskriminellen Prozessbetruges mit einhergehendem Berufsverbot, entzog das Finanzgericht Hannover (Az. 16 V 10089/03) dem AE auf Lebenszeit die private und steuerliche Anerkennung, rückwirkend ab 01/1995 auf seine zum Teil international patentierten Umweltverfahren. Diese staatskriminelle Handlung des Bundeslandes Niedersachsen gegen den AE verschlimmerte sich noch derart, dass das zuständige Finanzamt Delmenhorst erst im Februar 2017 schriftlich eingestand, dass alle Steuersignale des AE schon im Jahre 2002, möglicherweise auf Anweisung der NDS-Staatsregierung gelöscht wurden.
Um Widerholungen in weiterer strafrechtlicher Hinsicht zu vermeiden, fügt der AE dieser Strafanzeige sein Schreiben an den Deutschen Bundestag vom 12. Juli 2015 dieser Strafanzeige bei.
Der dem AE seit 1995 insgesamt zugefügte verheerende Vermögensschaden durch vorsätzliche und bandenmäßige Staatskriminalität wurde in einem Feststellungsverfahren der Staats- und Amtshaftung unter Vorlage der Grundsatzentscheidung (BGH II ZB 59/10) und letztendlich vor dem BGH (Az. III ZR 45/15) des AE versucht aufzuklären. Angefangen beim Landgericht Oldenburg sowie bis zum BGH, weigerten sich die beteiligten Rechtsinstanzen dem AE einen Anwalt beizustellen. Allein beim BGH verweigerten dazu 21 Anwälte eine Mandatsübernahme. Zu mehreren speziellen staatsrechtlichen Sachverhalten weigerten sich drei sehr bekannte Staatsrechtler dem AE Auskunft zu erteilen. So verwies schriftlich die Bundeskanzlerin den AE am 05. März 2012 nochmals das Gespräch mit den unter dringendem Strafratsverdacht stehenden Staats- und Justizbeamten zu suchen.
Zusammengefasst, der Demokratische Rechtsstaat und aus welchen Gründen auch immer, war und ist ansatzweise nicht in der Lage das geistige und private Eigentum des AE zu schützen, noch angerichtete finanzielle Vermögensschäden zu mindern. Als Endkonsequenz dessen erhält der AE seit 2014 Grundsicherung sowie eine rechtlich seit 2015 ungeklärte Altersrente von xxxxxxx pro Monat.
Gemäß dem Aktenzeichen des AG-Frankfurt Az. 30 C 1295/20 (20) wurde vorsätzlich durch die Vors. Richterin Nägele das grundrechtlich geschützte Recht auf einen Rechtsbeistand des AE nach § 121 Abs. 2/3/5 ZPO mit § 78b ZPO, durch ebenso Tatsachenverdrehung und Ermessensmissbrauch gebeugt, so dass der AE den weiteren rechtlichen Beschwerdeweg zum LG- und OLG-Frankfurt (auch ohne Anwalt) beschreiten musste. LG- und OLG-Frankfurt sowie die Präsidenten des AG- und LG-Frankfurt und der Generalstaatsanwalt in Frankfurt, versuchten mit bisher schriftlichen Entscheidungen alle diese staatskriminellen Handlungen durch Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr im Amt strafzuvereiteln.
So erhielt der AE zwischenzeitlich drei Rechnungen des LG-Frankfurt über insgesamt xxxx EUR, welches seine staatskriminellen Handlungen noch im voraus bezahlt sehen möchte. Diese Rechnungen erfüllen entsprechend der derzeitigen Sach- und Rechtslage des LG-Frankfurt zum Az. 2-24 T 31/20 etc. etc., mit dem Beschluss des LG-Frankfurt vom 15. Juni 2021 zum Az. 2-24 T 14/21 vollumfänglich den § 240 StGB.
Die hier Beschuldigten führen die Fachaufsicht über Staatsanwälte und Richter im Land Hessen und scheinen sich dabei ihrer fachlichen Aufsicht nicht bewusst zu sein. Auch hat es den zwingenden Eindruck, dass die fachlich den Beschuldigten Unterstellten keinerlei Respekt vor den Beschuldigten selbst, noch den nötigen Respekt gemäß ihrer Beamteneide vor den Gesetzen und vor der Verfassung haben.
Ich habe diese Strafanzeige selbst geschrieben und unterzeichnet, diese entspricht vollumfänglich der Wahrheit.
Anlage: Schriftsatz an den Deutschen Bundestag vom 12. Juli 2015
CC.
Rechtsausschuss im Landtag
FAZ mit SZ
Internetveröffentlichung