Der kriminelle Demokratische Rechtsstaat XII

Es gibt ganz bestimmt viele Richter und die der Verfassung und dem Gesetz gemäß ihres Eides folgen, aber es gibt inzwischen zu viele Richter und die bei staatskriminellem Handeln sich mit Staatsanwälten zu regelrechten staatskriminellen Banden oder Vereinigungen zusammenschließen. Es gibt das grundsätzlich geschützte Recht auf anwaltlliche Vertretung vor Gericht. So hat 1997 eine solche staatskriminelle Bande in Niedersachsen ein patentiertes Umweltprojekt mit vorsätzlichen Falschen Verdächtigungen zerstört und zwar so zerstört, dass sich die Anwaltschaft seit Jahren weigert ein Mandat zu übernehmen. Damit es nicht auf irgendeinen Richtertisch zur Entscheidung gelangt, verweigern die betreffenden Richter alle diesen grundsätzlich geschützten Beistand in einem Gerichtsverfahren. Damit niemand denkt und das es dabei 1997 und nachfolgend um eine Portokasse ging, hierbei waren ungefähr im Jahre 2007/2008 zirka $ 240 Millionen Dollar an den weltweiten Börsen im Spiel. Es ging 1997 auch um weltweite Exklusivverträge, u.a mit Krupp/Uhde und weiteren multinationalen Partnern. Die Mitwisserschaft und wenn man sich den § 830 BGB zu Gemüte führt, reicht bis in das Kanzleramt und auch in den Bundestag. Selbst bei einer lumpigen Fluggastenschädigung werden plötzlich alle juristisch Veranwortlichen kriminell.

1997 wurde dieses Klima- und Umweltschutz Projekt sowie die weitere Forschung und Entwicklung dessen staatskriminell zerstört. Heute wollen diese jahrelangen politischen Mitzerstörer sich in den Bundestag wählen lassen. Einem Bürger das grundsätzlich geschützte Recht eine anwaltlichen Vertretung vor Gericht zu nehmen, ist einer ehemaligen Stasi-Gerichtsbarkeit der DDR gleichzusetzen.

28. August 2021

Nur per Fax: (0611) 327 14 2763

Persönlich vorzulegen!

Hessische Justizministerin
Frau Eva Kühne Hörmann
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden

Strafanzeige gegen das LG-Frankfurt und Andere
Ihr Zeichen 4122/1E – III/3 -2021/5150-III/A
Ihr Schreiben vom 26. Mai 2021

4. Aufforderung zur Niederlegung des Justizministeramtes!

Sehr geehrte Frau Ministerin,

mir liegt der Beschluss des Vors. Richters Herrn Bxxxxx am LG-Frankfurt vor,indem dieser per Beschluss Herrn Rechtsanwalt xxxxx zu meinem Verfahren beiordnete. Richter Bxxxxx formulierte in seiner Begründung und für diesen Beschluss, ein grundsätzlich geschütztes Recht auf anwaltliche Vertretung vor Gericht.

Richterin Nxxx am AG-Frankfurt, Richter Dr. Cxxxxx am LG-Frankfurt, der Präsident des AG-Frankfurt Herr Sxxxxx sowie der Präsident des LG-Frankfurt, Herr Dr. Wxxxxx, kannten wohl die aktuelle Gesetzgebung gemäß § 121 Abs. 2, 5 ZPO (vgl. Zöller/Geimer, 32. Aufl. § 121, Rn. 25) nicht oder wollten diese nicht kennen. Abgesehen von anderen irritierenden Darstellungen des Vors. Richters Bxxxx in seinen Begründungen, ist der zwingende Eindruck entstanden, dass die zuvor strafrechtlich beschuldigten Richter zwei vorausgegangene Fehlurteile in Hannover sowie Frankfurt vertuschen wollen. Wie konnten rotzfrech und verdummend Amts- und Landgerichts Direktoren in Frankfurt schriftlich nach Prüfung der Akten behaupten, dass diese ihrer Fachaufsichtsprüfung vollumfänglich nachgekommen sind? Diese dazu vorliegenden Dokumente und Beschlüsse sind vorsätzliche Fälschungen im Rechtsverkehr. Hierzu zählt auch der beugende Beschluss des OLG-Frankfurt zum Az. 16 W 20/21 mit LG-Frankfurt 2-16 T 1/21. Hierzu wird das Land Hessen sämtlich Kosten tragen.

Um den ganze die Krone aufzusetzen, Rechtsanwalt xxxxxxxxx hat wie schon im Jahr 2020 zuvor, dass durch Richter Bxxxxxx am 15. Juni 2021 übertragene Mandat, hier erneut am 25. August 2021 per Email und Telefonat abgelehnt. Rechtsanwalt xxxxxxx war einer von sechs Frankfurter Anwälten und die ein Mandat vor Beschlussfassung der Richterin Nxxxxxxx angelehnt hatten.

Die Beschuldigten haben unzweifelhaft mit ihren strafrechtlichen Handlungen und noch dazu in Bandenform gezeigt, dass diese weder Respekt vor der Menschenwürde, der Verfassung noch vor dem Gesetz haben und ansatzweise auch nicht vor der Justizministerin des Bundeslandes Hessen.

Um die etwas irritative Begründung des Richters Bccccccc aufzuhellen, wer als Staats- und Justizbeamter sich an der Vertuschung von bandenmäßigen Vergehen und Verbrechen beteiligt, eben um andere beteiligte Staats- und Justizbeamte und Politiker vor Strafverfolgung zu schützen, müsste gemäß seiner Fachausbildung durchaus wissen, dass er immer mit einem Bein im Gefängnis steht.

Wenn Generalstaatsanwälte und Politiker nicht dem Bürger zuhören oder meinen zuhören zu müssen, weil diese glauben außerhalb des Art. 3 Abs. 1 GG zu stehen oder agieren zu können, ein voller Irrtum, denn es könnte in Zukunft rechtlich und materiell knüppeldick für jene kommen.

Mit geziemten Grüßen

xxxxxxxxx
Ehemaliger politischer Häftling der Zuchthäuser Cottbus/Brandenburg 1977/1978
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV. Frankfurt/M.
Mitglied im Menschenrechtszentrum Cottbus eV.

CC: Verteiler

HR Anwaltskammer
Rechtspolitischer Ausschuss im HR-Landtag