Der kriminelle Demokratische Rechtsstaat XI

Da spricht man beim Finanzamt Delmenhorst im Jahre 2005 wegen der Abgabe der Steuererklärung vor, dabei wussten die Finanzbeamten ganz genau, dass die private sowie geschäftliche Steuerakte schon als lebenslanges Berufsverbot im Jahre 2002 auf höchste Anweisung aus Hannover geschlossen wurde. Damit die erhebliche Vorsteuer seit 1994 nicht für eine Staats- und Amtshaftungsklage wegen vorsätzlicher und bandenmäßiger falscher Anschuldigung verwendet werden konnte, wird man einfach durch den Demokratischen Rechtsstaat aus dem Steuerrecht geworfen. So gehen die beeideten Politiker sowie Judikative und Exekutive mit dem Art. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG um.

Um sich selbst vor Strafverfolgung und Schadensersatz zu schützen, brechen jene Vorgenannten und ohne jegliche moralisch- juristische Hemmungen ihren Eid als Staats- und Justizbeamte. Der Bürger ist auch noch so dumm und wählt diese Versager alle 4 Jahre wieder als die Vertreter des Volkes in deren Ämter.

13. August 2021

Nur per Fax: 05141- 5937 32200

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Georg Wilhelmstr.1
229223 Celle

Aktz. L 8 SO 138/21 B
Schreiben des Gerichts vom 05. August 2021 / Eingang am 12. August 2021

Gegen die Vors. Richterin Diefenbach-Kampowski im Vorverfahren des SG-Oldenburg wurde nicht nur Dienstaufsichtsbeschwerde beim Direktor des Soziagerichts Oldenburg geführt, sondern die Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg und seit 2004 bestehend aus Teilen einer kriminellen Bande/Vereinigung, (strafbar gemäß § 129 Abs. 1 StGB) führt unter dem Aktenzeichen 11 Js 4821/21 seit dem 04. August 2021 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen bandenmäßigen Rechtsbeugung sowie Strafvereitelung im Amt gegen die AO und Anderes.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ist bereits durch ein oder zwei andere vorausgegangen Verfahren des Klägers/Beschwerdeführers in eine seit Jahren bestehende staatskriminelle juristische Löwengrube gefallen und aus der für die daran beteiligten Richter gemäß § 339 StGB kein Entrinnen mehr geben dürfte. Die Beklagte leistete tatkräftig Beihilfe durch Unterlassen zu staatskriminellen Handlungen seit 2010 gegen den Kläger und Beschwerdeführer und führte damit dem Kläger/Beschwerdeführer der Grundsicherung sowie einer lapidaren Altersrente mit tatkräftig zu.

Um es klar und verständlich für das Gericht auszudrücken, Staats- und Justizbeamte des Landes Niedersachsen haben 1997 vor Gericht Falsche Anschuldigungen erhoben, der Zeuge der Staatsanwaltschaft Verden und ein Steuerfahnder aus Hannover hat vor dem AG- sowie dem LG-Verden nicht nur bei Gerichtsinstanzen um 627.000 D-Mark Betriebsausgaben vorsätzlich angelogen, sondern dieser steht noch heute im dringenden Verdacht Postbankbelege über 600.000D-Mark des Klägers und Beschwerdeführer für eine Verurteilung hat verschwinden lassen. Darüber hinaus haben zur Vertuschung dieser kriminellen Staatsstraftaten drei Richter am Finanzgericht Hannover dem Kläger und Beschwerdeführer und Beugung jeglicher Rechtsnormen bis heute die Unternehmereigenschaft auf seine patentierten und unpatentierten Umwelt-technologien entzogen (FG-Hannover Az. 16 V 10089/03).

Wer sich als Mitglied einer staatskriminellen Bande/Vereinigung seit über zwanzig Jahren zu schwersten Straftaten gegen die bestehende Gesetzgebung berufen fühlt, muss halt zwingend damit rechnen, eines Tages dafür rechtlich sowie materiell zur Verantwortung gezogen zu werden.

Da Staats- und Generalstaatsanwälte bei massivsten und unangreifbaren strafbaren Handlungen, welche von Staats- und Justizbeamten gegen den Kläger und Beschwerdeführer sowie inzwischen auch gegen die Umwelt ausgeführt wurden, rechtlich und vorsätzlich nur mit einem laipidaren Zweizeiler „wir haben geprüft und nichts gefunden“ zu antworten, anstatt der gesetzlichen Vorschrift des § 89 Abs. 2 RiStBV dem AE zu antworten oder auch gemäß Art. 3 Abs. 1GG mit § 160 StPO zu handeln, muss es zwangläufig irgendwann zu einem juristisch politischen Eklat kommen. Diesen Eklat haben bereits die Rechtsanwälte des Klägers und Beschwerdeführers im Jahre 1988 durch den Rechtsanwalt Heinrich xxxxx erstmalig vorausgesehen. Die zweite Voraussehung eines solchen Eklat sahen die Rechtsanwälte xxxxx in Frankfurt/ Main im Jahre 2012, nachdem die Bundeskanzlerin Hilfe bei einem Patent/Lizenzverbrechen versagte. Die dritte Vorsaussehung sah die Rechtsanwaltsgemeinschaft xxxxxxx aus Berlin/Zürich im Jahre 2013, hier im Rahmen gleich mehrere Staatsstraftaten. Obenauf kommen 21 beim BGH zugelassene Rechtanwälte zum Verfahren des Klägers und Beschwerdeführers zum Az. III ZB 45/17, welche wegen angeblicher Arbeitsüberlastung oder auch PKH-Versagung kein Mandat übernehmen wollten.

Hierzu sei die Frage an das Gericht erlaubt, welcher Anwalt in diesem sogenannten Demokratischen Rechtsstaat würde es beruflich wagen Justizminister oder Ministerpräsidenten, Bundesjustizminister, BGH- oder Verfassungsrichter (Az. 2 BvR 2156/09) als staatliche Mitwisser für den Kläger und Beschwerdeführer in den Zeugenstand zu rufen? Ganz abgesehen von diesen Zeugen und noch aktiven Politikern, wie mit Namen Laschet, Lindner, Söder, Stoiber, Schröder, Wulff, Schäuble, Rüttgers, etc. etc.!

Das Versagen der Ermittlungsbehörden in Bremen sowie Owingen im Jahre 1995 mit einer damaligen Schadenssumme von 125.000 D-Mark und heute völlig rechtlich nebensächlich, hier ob durch Faulheit, Dummheit oder auch krimineller Energie zustandegekommen, sind der Auslöser einer nicht mehr zu stoppenden staatskriminellen Welle gegen den Kläger und Beschwerdeführer, mit seinen verheerenden folgenschweren finanziellen Schäden. Der richterliche Entzug der beruflichen sowie privaten Steuerankerkennung und schon im Jahre 2002 zur Vertuschung einer vorsätzlichen Falschen Anschuldigung (AG-Verden Az. 4 Cs 427/01) und bis heute im Sinne der AO als vorsätzlich verbrecherisch, reicht alleine aus um alle politischen und juristischen Mitwisser aus ihren Staatsämtern zu jagen. Der damit angerichtete Steuer-schaden ist nicht nur und wie vom BGH strafrechtlich durch Gefängnis mit 1 Millionen EURO definiert und zu strafrechtlich beziffern, sondern da im Jahre 2008 und wenn auch ein krimineller internationaler Börsenhandel stattfand, mit einer drei- wenn nicht sogar vierstelligen Millionensumme zu bennen.

Die beklagte Stadt Delmenhorst hat dem Sozialgericht Oldenburg vorsätzlich in der Klageerwiderung unterschlagen, dass diese als direkte Mitwisserin seit 2010 und Teil dieser staatskriminellen Bande/Vereinigung zum finanziellen Schaden des Klägers und Beschwerdeführers ist. Hierzu muss sich das Gericht die Frage stellen, ist eine solche Unterschlagung von Tatsachen nicht ein vorsätzlicher Prozessbetrug gemäß § 263 (22) StGB, welcher mit der Einreichung der Klageerwiderung bei Gericht bereits gegeben ist? Die Beklagte gilt gemäß § 823 BGB mit § 830 BGB durch das im Amt vorsätzlich strafvereitelte Ermittlungs-verfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg Az. 951 Js 44090/10 als direkte Mitwisserin und ist dafür schadensersatzpflichtig zu machen. Die Beklagte, noch dazu als beamtete Straftäterin, versucht sich erneut aus der materiellen Verantwortung zu entziehen, welches das Sozialgericht Oldenburg durch den staatskriminell herbeigeführten Beschluss (Anwalts- und PKH-Verweigerung) zu verhindern sucht. Die Beklagte sowie alle anderen strafrechtlich staatlichen Mitwisser, wälzen alle bisher entstandenen finanziellen sowie materiellen und auch noch kommenden Schäden, auf den Steuerzahler/Freunde und die Kinder des Klägers ab. Diese bisherige staatsjuristische Handhabung gegen den Kläger und Beschwerdeführer, ist ein vorsätzlicher strafrechtlicher Gesetzes- und Verfassungsbruch.

Sollten Anlagen zu dieser Klagesache aus der Gerichtsakte des SG-Oldenburg entfernt worden sein, denn es wäre nicht das erste Mal einer solchen kriminellen Handlung der Justiz in Oldenburg, ist es Sache des LSG-NDS-HB rechtlich zu handeln.

Sobald das Gericht dem Kläger anzeigt, dass es gemäß § 183 GVG mit Art. 3 Abs. 1 GG sowie Art. 103 Abs. 1 GG umfangreich handeln will, zieht der Kläger seine Beschwerde zurück.

Anlagen:
Fax an Justizministerin Leutheusser Schnarrenberger vom 15-11-2009
Fax an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäubele vom 16- 11- 2009
Ermittlungsverfahren gegen OB der Stadt Delmenhorst Patrick La Lanne