Der kriminelle Demokratische Rechtsstaat IX

Es gibt Menschen und die haben sich schon vor über 27 Jahren für den Umweltschutz nicht nur mündlich, sondern auch finanziell in Millionenhöhe eingesetzt. Der Demokratische Rechtsstaat ist nun tagtäglich durch seine Populisten in höchsten politischen Tönen am jammern, wie doch diese Umwelt langsam an den Rand der Existenz mit unsäglichen Schäden auch für die Menschen gelangt.

Az. StA-OL 11 A Js 4821/21

Datum 19. Juli 2021

Per Fax: (0441) 220 4000

Staatsanwaltschaft Oldenburg
Gerichtsstraße 7
26135 Oldenburg

Es ist eine kriminelle und politische Schande für den Demokratischen Rechtstaat Bundesrepublik Deutschland, dass eine Strafanzeige bei Teilen einer kriminellen Bande/Vereinigung wie der Staatsanwaltschaft Oldenburg, hier im Zusammenhang mit dem AE erneut gestellt werden muss.

Aktuell Justizministerium Hannover Az. 4121 E – 404 227/21 mit NDS-Landtags-Petition Nr. 02265/01/15 aus 2006

Hiermit stelle ich, xxxxxxxxxxxxx eb. am xxxxxxxxxxxxx

Strafanzeige,

gegen die Vors. Richterin D.-K. am Sozialgericht Oldenburg zu ihren SG-Verfahren S 23 SO 29/21 ER

wegen vorsätzlicher und bandenmäßiger Beugung des Rechts - strafbar gemäß § 339 StGB, wegen vorsätzlicher und bandenmäßiger Strafvereitelung im Amt - strafbar gemäß § 258a StGB, wegen Beihilfe durch Unterlassen - strafbar gemäß § 13 StGB mit § 116 AO, wegen Urkundenfälschung im Rechtsverkehr – strafbar gemäß § 348 StGB sowie Mitgliedschaft in Teilen einer seit über zwanzig Jahren bestehenden staatskriminellen Bande/Vereinigung – strafbar gemäß § 129 Abs. 1 StGB.

Gründe:

Im Jahre 1994 wurde der AE berufsmäßig in ein hochinnovatives Umweltprojekt durch einen Messebesuch bei der Tecomex in Mexiko miteinbezogen. Daraus entwickelte sich 1995 die Gründung xxxxxxxxxxProdukt GmbH, hier wurde der AE 50%iger geschäftsführender Gesellschafter. Auf Grund dieser ökonomisch technischen und damit verantwortungsvollen Aufgabe, so die damals finanzierende Bank IKB-Berlin, stellte der AE seine bis dahin erfolgreiche Marketingfirma in xxxxx bei Bremen ab Mitte 1995 inaktiv. Ein hauptsächlicher Grund für die Inaktivität der Marketingfirma des AE war auch, dass zwei bandenmäßige Betrugshandlungen von kriminellen Firmen mit damals finanziellen Schäden von über 120TDM des AE in nur einem Monat, zur geschäftlichen Inaktivität bewegten.

Im Jahre 1997 zettelte das Land Niedersachsen gegen den AE ein kriminelles Steuerstrafverfahren an (Az. 4 Cs 427/01 AG-Verden) und welches sich im Nachgang als schwerste staatskriminelle Handlung gegen den AE mit verheerenden finanziellen Schäden erwies. Diese staatskriminellen Handlungen gegen den AE setzten sich durch vorsätzliche und bandenmäßige Straf-vereitelungen im Amt durch das Land Brandenburg im Jahre 2000, das Bundesland Thüringen im Jahre 2002 und das Bundesland NRW im Jahre 2006 – 2019 fort.

Um die Falschen Anschuldigungen aus dem Steuerstrafverfahren des Jahres 1997 zu vertuschen, entzog das Finanzgericht Hannover dem AE auf seine inzwischen mehrfach auch international patentierten Umweltverfahren mit dem Az. 16 V 10089/03 die Unternehmereigenschaft auf Lebenszeit. Dabei stellte sich im Jahre 2004 heraus, dass die Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Celle zunächst das Amtsgericht Hannover, dann das Amtsgericht Verden sowie in Folge das Landgericht Verden um zirka 600TDM Betriebsausgaben (Unterdrückung -Vernichtung von Postbankbelegen) sowie 27TDM Unterhaltsleistungen und Anderes für 1994 und 1995 angelogen haben. Dem noch nicht genug, so erfuhr der AE erst im Jahre 2017 zufällig vom zuständigen Finanzamt Delmenhorst, dass auf höchste politische Anweisung aus Hannover die Steuerakten des AE privat sowie geschäftlich schon im Jahre 2002 geschlossen wurden, welches allein gegenüber jedem anderen ehrlichen Steuerzahler als verbrecherische staatskriminelle Handlung öffentlich zu brandmarken wäre.

Um das Urteil zum Az. 16 V 10098/03 rechtlich begründen zu können, nutze das Finanzgericht Hannover ein kriminelles Gutachten von einem dem AE unbekannten Gutachter, dieses Gutachten ist ebenso als vorsätzlicher staatskrimineller Prozessbetrug zu bezeichnen. Das Finanzgericht Hannover verhandelte damals dabei hinter verschlossenen Türen sowie ohne rechtlichen Beistand des AE. Die drei Finanzrichter umgingen bei vorliegender Sach- und Rechtslage vorsätzlich den § 76 Abs. 1 FGO, denn alle entlastenden Beweise für den AE befanden sich bei der Staatsanwaltschaft Verden sowie der Steuerfahndung in Hannover. Noch im Jahre 2008 verweigerte die Steuerfahndung Hannover den Oldenburger Anwälten des AE, Dr. Niewerth & Kollegen, Akteneinsicht zur Aufklärung des bis heute anhaltenden staatskriminellen Verbrechens.

Im Jahre 1998 erschlich sich ein einschlägig Vorbestrafter (AO) aus Bayern das Vertrauen des AE und ließ sich entgegen § 6 GmbHG, durch eine Berliner Anwaltskanzlei, einen Berliner Notar sowie einen Amtsrichter in Erfurt zum geschäftsführenden Gesellschafter der xxxxxxx GmbH berufen. In dieser neuen GmbH war der AE ebenso Geschäftsführender Gesellschafter. Diese Person löste auf Grund seiner gerichtlichen Berufung ab Gründung dieser GmbH betrügerische Geschäftsaufträge über mehrere Hunderttausend D-Mark aus. Hierzu nutzte diese betrügerische Person die Mithilfe der Deutschen Bank, indem diese 1998 eine kriminelle Durchfinanzierungsbestätigung über DM 6.75 Millionen ausstellte und an den AE übermittelte. Ermittlungsverfahren der StA-Oldenburg gegen StA-Erfurt wurden im Amt bis zum OLG in Jena strafvereitelt. Dem noch nicht genug, so verkaufte diese Person in krimineller Absicht im Jahre 2006/2007 und mit erheblichem Gewinn (60.000EUR) Patentrechte des AE an eine kriminelle internationale Bande mit notarieller Beglaubigung des Notars Braunfels aus Düsseldorf (Urk. 2274 für 2008 Br). Hierzu gab es Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Thüringischen Ministerpräsidenten Althaus und Politiker des dortigen Landtages sowie beteiligte Staatsanwälte und Richter. Schon bei dieser staatskriminellen Vorgeschichte nahmen Anwaltkanzleien keine Mandate des AE in der Sache mehr an.

Um den bis dahin durch das Land Niedersachsen verursachten finanziellen Schaden auszugleichen, suchte der AE zur Verwirklichung seines 1994 begonnenen Umweltprojektes internationale Finanzhilfe. Diese vermeintliche finanzielle Hilfe wurde durch die US-Firma Parker Leasing aus Fort Lauderdale
dem AE im Jahre 2000 angeboten, wozu der AE einen Eigenanteil an finanziellen Mitteln von damals zunächst $ 81.000USD zu leisten hatte. Dieser Eigenanteil weitete sich auf Kosten von bis zu DM 250.000 des AE im Laufe der Zeit (Jahr 2000) aus. Der AE stellte dazu den damaligen Ermittlungsbehörden im Land Brandenburg alle unangreifbaren Beweismittel für einen vorsätzlichen Betrug der Firma Parker Leasing zur Verfügung, welche später zu politischen Turbulenzen im Brandenburger Landtag führte. Unter dem Az. 1755 Js 43002/00 der Staatsanwaltschaft Cottbus wurde aus sogenannten polizeitaktischen Gründen der AE über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Firma Parker nicht informiert. Bis zum Jahre 2005 konnte die betrügerische Firma Parker wegen vorsätzlicher und bandenmäßiger Strafvereitelung im Amt der Brandenburger Justizbehörden internationale Firmen um ihr hohes Eigenkapital betrügen. Eine dieser Firmen und die ebenso finanziell durch Parker in den Bankrott getrieben wurden, war der FC-Tirol. Dem AE half es nichts, dass die Bande Parker später mit bis zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, denn das einbezahlte Kapital des AE an Parker, war noch bis zur Festnahme der Bande durch das FBI im Jahre 2005 vorhanden. Das Land Brandenburg hatte über fünf Jahr vorsätzlich und strafbar verhindert, dass die Deutsche Cottbusser Ermittlungsakte dem zuständigen FBI in Miami übermittelt wurde, so FBI Agent Patricia Thompson.

Im Jahre 2004 veruntreute der treuhänderische Rechtsanwalt R. H. aus Starnberg am See weitere €250.000EUR des Startkapitals zum Bau einer neuen Fabrik des AE. Hierzu verweigerte die StA-Ansberg dem AE die Akteneinsicht über den Verbleib seines ihm von Dritten anvertrauten Geldes und welches durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt werden sollte. Auch eine Beschwerde bis hoch zum damaligen Ministerpräsidenten Stoiber erzeugte keinerlei Wirkung bei der Widerbeschaffung dieser viertel Million EURO (Az. StA-München II 40 Js 21449/06).

Da das Umweltprojekt des AE international als hochinnovativ eingeschätzt wurde, meldete sich 2004 eine Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei aus Hamburg beim AE. Nach notarieller Beglaubigung zweier Kreditverträge über rund €32 Millionen EURO, durch eine ebenso angesehene Hamburger Notars- und Rechtsanwaltskanzlei, übergab der AE seinen angeblichen neuen Partnern einen weiteren geliehenen Betrag von €40.000EUR zur Firmengründung der xxxxxx AG. Danach stellte sich sehr schnell heraus, dass der Hamburger Notar Kredite über mehrere Hundert Millionen EURO beglaubigte, die überhaupt nicht vorhanden waren (Az. 152 Js 18093/04 StA-Hamburg). Auch dieser Betrag ist bei der Betrugsgang bis heute unauffindbar.

Im Jahre 2006 erhielt der AE einen überraschenden Telefonanruf aus Kanada, mit der Frage, ob der AE der Firma xxxxx AG sein Patent DE 197 11 050 verkauft hätte, denn es gebe ein US-Börsenunternehmen mit Namen Magnum D’ Or Recources Inc. in Fort Lauderdale und welches mit diesem Patent weltweite Marketing Werbung betreibe. Wie sich dann später herausstellte, hatte der ehemalige Partner der xxxxxx GmbH der Firma Inteso AG 50% der Anteile am Patent DE 197 11 xxxx notariell verkauft und obwohl dieser dafür ein strenges schriftliches Verbot vorab vom AE erhalten hatte.

Die US-Börsenaufsicht SEC und durch diese kriminellen Handlungen in Deutschland völlig getäuscht, veröffentlichte dann am 31. Dezember 2007 diesen kriminellen Lizenzvertrag mit jährlichem Einkommen von mindestens $300.000USD plus für diese kriminelle Bande unter Führung eines ehemaligen italienischen Mafia Mitgliedes (alias xxxxxx ). Hier zur Erinnerung des staatlichen Prozessbetruges beim FG-Hannover im Jahre 2002 zum Az. 16 V 10089/03 – der vom Gericht bestellte Gutachter Herr K., „mit diesen patentierten Technologien des AE wird dieser niemals Geld verdienen“.

Am 30. Januar 2008 veröffentliche das Wallstreet-Online-Journal die erste Meldung der Magnum Inc.. Der erste anstehende Geschäftsabschluss über
$ 91,2 Millionen USD für die Magnum Inc.. Am 08. März 2008 veröffentlichte der Businesswire die Meldung der Magnum Inc., den weiteren anstehenden Geschäftsabschluss über $100 Millionen USD auf das Patent des AE. Im Juli 2008 veröffentlichte Magnum Inc. einen weiteren Geschäftsabschluss, nun über $ 40 Millionen USD. In der Tat, mit nur diesem einen Patent konnte und kann der AE kein Geld verdienen, so Gutachter und Richter beim FG-Hannover.

Mit der Firma Krupp-Uhde und deren Partner unterzeichnet der AE am 28. August 1997 eine strenge Vertraulichkeitserklärung und für einen noch zum Jahresende 1997 abzuschließenden 10 jährigen weltweiten exklusiven Zusammenarbeitsvertrag beim Bau der mit vom AE entwickelten Recyclinganlagen. Noch im Jahre 2006 verkaufte die bereits bei der Magnum Inc. aus Florida kriminell gewordene Bande der xxxxxxx-AG, bisher noch unbekannte technologische Informationen an die Shairco Group nach Saudiarabien in einer Höhe von insgesamt $ 40 Millionen Dollar, wofür diese Bande noch eine Hermes- Bundesbürgschaft erhielt und diese auch später durch die Shairco Group in Anspruch genommen wurde. In der Adhoc-Börsenmitteilung vom 08. März 2011, kaufte sich von dem all kriminell erworbenen Geld u.a. ein Bandenmitglied der xxxxx-AG (J. R.) bei der Garb-Oil-Power Corporation genau 23.046.011 Aktien dieses US-Börsenunternehmens.

Die erste Anzeige des AE gegen die kriminelle Bande der xxxxx-AG erging am 21. August 2008 an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Am 26. August 2008 weigerte sich der GenStA in Düsseldorf unter dem Az. 4 Zs 1813/08 Ermittlungen aufzunehmen. Zu dieser erneuten kriminellen Straftat wurde am 19. Dezember 2008 der Ministerpräsident Rüttgers hinzu gezogen, nachdem zuvor die Bundesrepublik am 29. April 2008 den Reisepass des AE sperren ließ, damit dieser nicht mit dem FBI am Firmensitz in Oklahoma sprechen sollte. Obenauf erhielten die Fraktionen im NRW-Landtag schriftliche Mitteilungen über diese höchstverbrecherische Strafvereitelungen im Amt der NRW Ermittlungsbehörden (u.a. Armin Laschet für die CDU und Christian Linder für die FDP). Auch der damalige Leiter des LKA in NRW erhielt eine schriftliche Mitteilung in der Sache mit keiner Reaktion. Dem Ganzen noch nicht genug, so wurde neben allen zuständigen Gerichten das Kanzleramt informiert, welches am 05. März 2012 jegliche Hilfestellung dem AE verweigerte. Im Jahre 2015 wurde in der Sache eine Petition an den Deutschen Bundestag gestellt, welcher hier eine Untersuchung im Jahre 2016 durch MdB Kerstin Steinke der genannten staatskriminellen Handlungen ablehnte.

Aufgrund eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs zur AO aus dem Jahre 2010 (Az. III ZR 59/10), erhob der AE im Jahre 2017 eine Feststellungsklage der Staats- und Amtshaftung (Az. III ZB 45/17) in Bezug auf den noch immer gültigen Finanzgerichtsbeschluss des FG-Hannover aus 2003/2004. Weder das Landgericht Oldenburg, noch das Oberlandesgericht Oldenburg und sogar der Bundesgerichtshof, verweigerten dem AE gemäß § 121 Abs. 3/5 ZPO mit § 76 ZPO rechtlichen Beistand, obwohl alle rechtlichen Vorschriften durch den AE erfüllt waren. Zuvor hatte der AE bei 21 Anwälten des BGH um eine Mandatsübernahme nachgefragt, keiner der dort zugelassenen Anwälte wollte bei vorliegender Sach- und Rechtslage, noch dazu gegen PKH ein Mandat übernehmen.

Die hier zu beschuldigende Richterin trägt in ihren Beschlüssen durch Nennung des SGB XII vor, dass der AE sich selbst in diese Rechts- und Sachlage der Grundsicherung sowie der lapidaren Altersrentenzahlungen gebracht hat, welches bei der hier schriftlichen Erwiderung in Bezug auf diese Strafanzeige als unverschämte juristische Verhöhnung der hier unangreifbar vorgetragenen Tatsachen zu bezeichnen ist.

Die Beschuldigte missachtete zur Vertuschung von einer zumindest noch seit 2002 laufenden staatskriminellen Handlungen gegen den AE und seit Beginn der beiden Klageverfahren, Art. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 GG, Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art 103 Abs. 1 GG und letztendlich § 121 Abs. 3/5 ZPO sowie § 78b ZPO (BGH IX ZA 16/17 vom 07. November 2018).

Obwohl der AE rechtzeitig vor Beschlussfassung einen begründeten Befangenheitsantrag gegen die Beschuldigte erhob, da diese dem AE keinen Anwalt benennen noch zur Verfügung stellen wollte, fälschte die Beschuldigte beide Beschlüsse im Sinne des § 267/269 StGB für den weiteren Rechts- und Beschwerdeverkehr, indem diese in der weiteren Rechtsfolge die staatskriminellen Handlungen mit verheerenden wirtschaftlichen Schäden gegen den AE verschwieg. Auch wusste die Beschuldigte, dass der AE weder über das zweite Staatsexamen noch über ein Promotion in Jura verfügt, welches den wissentlichen Vorsatz der ihr anzulastenden Straftaten beinhaltet. Die Beschuldigte hat sich auch im Sinne ihres Richtereides gemäß § 38 DRiG mit § 258a StGB sowie § 183 GVG schuldig gemacht, denn vor ihren Beschlüssen hatte sie schriftliche Hinweise im Verfahren auf staatskriminelle Handlungen gegen den AE und nicht zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg gebracht. Die Schließung der privaten und geschäftlichen Steuerakten des AE im Jahre 2002 und bis zum heutigen Tage dieser Strafanzeige, nur zur Vertuschung staatskrimineller Handlungen in dem Verfahren des AG-Verden Az. 4 Cs 427/01 i.V. mit dem Verfahren des FG-Hannover und hier zum Az. 16 V 10089/03, ist allein eine anhaltende staatskriminelle Handlung.

Darüber hinaus verweigert sich die Beschuldigte und nun als Teil einer seit 1988 gegen den AE bestehenden staatskriminellen Bande, den bestehenden § 823 mit § 830 BGB, denn die in beiden Verfahren Beklagte war bereits im Jahre 2010 Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens im Sinne des § 13 StGB mit § 258a StGB sowie damit § 129 Abs. 1 StGB, u.a. im Zusammenhang mit § 116 sowie
§ 369/370 AO (StA-Oldenburg Az. 951 Js 44090/10).

Wie kann sich die Beklagte und die Beschuldigte auf eine Verbesserung der Legenslage des AE durch das SGB XII von €46 bzw. €52 Euro pro Monat beziehen oder berufen, wenn der AE durch anhaltende staatskriminelle Handlungen seine berufliche Tätigkeit als Geschäftsführender Gesellschafter der xxxxxxxxx Produkt GmbH sowie Ikarus Recycling GmbH über 23 Jahre nicht ausüben konnte und kann, darüber hinaus durch diese staatskriminellen Handlungen sowie nicht erklärbare staatliche Faulheit, Dummheit oder auch Arroganz, einen horrenden Schuldenberg in Millionen angelastet bekam? Allein der finanzielle Verlust aus seinem letzten Geschäftführergehalt des Monats November 1997 und in Höhe von DM 6.000, beträgt inzwischen zirka €1.6 Millionen EURO.

Wenn der Demokratische Rechtsstaat einen Staatsanwalt zum Leitenden Oberstaatsanwalt mit rechtlicher Fachaufsicht beförderte und dieser bereits 1988 einen einschlägig Vorbestraften zu einem weiteren BtM-Verbrechen anstiftete, dabei das Amtsgericht Verden über seine und anderer höchster staatlicher Teilnehmer an einem BtM-Verbrechen belog, muss der Demokratischen Rechtsstaat damit rechnen, dass dieses im Amt vorsätzlich angestiftete und strafvereitelte BtM-Verbrechen ihn immer wieder vor die Füße fallen wird (GenStA-Celle Az. 6 Zs 939/03).

Dass die beschuldigte Richterin nun die kommenden finanziellen Lasten des AE auf völlig unbeteiligte Dritte abwälzen möchte, wobei diese finanziellen Lasten allein aus kausalen über 23 Jahren anhaltenden staatskriminellen Handlungen dem AE und Dritten entstanden sind, ist eine unverschämte und erneute staatskriminelle Handlung der Oldenburger Justizbehörden und auch Gerichtsbarkeit.

Ich habe diese Strafanzeige selbst geschrieben und unterzeichnet. Diese Strafanzeige entspricht vollständig der Wahrheit.

Anlagen: Beschlüsse der beschuldigten Richterin zu den obigen SG-Aktanzeichen.