Der kriminelle Demokratische Rechtstaat VII
Pressetext verfasst von Pirat3002 am Di, 2021-06-22 11:35.Wenn die Politiker das Wort von einem Demokratischen Rechtsstaat für die Bundesrepublik Deutschland fast stündlich in den Mund nehmen, so ist das in den hier
vorligenden Rechtsfällen eine ebenso vorsätzliche Lüge und welche sogar vom Kanzleramt oder dem Bundestag schon in 2012 propagiert wurde. Unser möglicherweise zukünftiger Bundeskanzler Armin Laschet und Fraktionsvorsitzender im NRW-Landtag, wusste seit 2008 schriftlich von kriminellen Vorgängen bei den Exekutiven in NRW in zweistelliger Millionenhöhe, getan für den Rechtsstaat hat weder Armin Laschet noch die nachfolgenden Ministerpräsidenten sowie der gesamte NRW Landtag einfach Nichts.
Das ganze Staatskriminelle geht inzwischen seit 1997 soweit, dass ein einfaches normales rechtstaatliches Gerichtsverfahren nicht einmal ansatzweise mehr möglich ist. Es ist ganz einfach zu verstehen, denn Banden stehlen nun mal sehr gern und wollen nicht dafür bestraft werden, noch Schadenersatz oder Widergutmachung leisten.Bei verusrsachten Schadenssummen der Banden von über 100.000DM kommen kleine Unternehmen heftigst in finanzielle Schwierigkeiten aber das insteressiert ja den Rechtsstaat nicht. Dafür sendet der Rechtsstaat im Gegenzug dann seine Steuerfahnder, welche nicht Besseres zu tun haben als die Gerichte und Richter in krimineller Absicht um über einer halben Millionen Ausgaben anzulügen. Die jahrelange Fortsetzung des Ganzen und eben um die § 823 mit § 830 BGB zu entgehen, wird der Demokratische Rechtsstaat mit seinen Politikern, Staatsanwälten und Richtern zu einem staatskriminellen Demokratischen Rechtsstaat, wie in der ehemaligen DDR oder in jedem anderen bekannten Diktatorenstaat.
Wollen wir geschädigte Brüger dann Recht und Gesetz vom Rechtsstaat einfordern, dann gilt plötzlich die Verfassung nicht mehr, Minister und die die Dienstaufsicht für ihre Mitarbeiter und Institutionen tragen, kennen dann nicht einmal mehr die gesetzlichen Dienstaufsichtspflichten und schieben dabei die Verantwortung für Staatskriminalität einfach unter den Tisch.
20. Juni 2021
Nur per Fax: (0611) 327 14 2763
Persönlich vorzulegen!
Hessische Justizministerin
Frau Eva Kühne Hörmann
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
Strafanzeige gegen das LG-Frankfurt und Andere
Ihr Zeichen 4122/1E – III/3 -2021/5150-III/A
Ihr Schreiben vom 26. Mai 2021
Aufforderung zur Niederlegung des Justizministeramtes!
Sehr geehrte Frau Ministerin,
dass in Ihrem Auftrage und Namen gefertigte Schreiben vom 26. Mai 2021 und mit Eingang vom 18. Juni 2021, weise ich mit aller rechtlichen Deutlichkeit als Versuch der Strafvereitelung im Amt zurück (§ 258a Abs. 1/2 StGB mit § 13 StGB ).
Tatsachenverdrehung in einem gerichtlichen Verfahren, noch dazu vorsätzlich, ist gemäß höchstrichterlicher Rechtssprechung ein Verbrechensstraftatbestand gemäß § 339 StGB (Jescheck, H.-H. et al.: 1988 S.53 Rn 55; Dreher,E., und H.Tröndle: 1995 S.1623 Rn 5; Schönke,A., und H.Schröder: 1997 S.2280 Rn 4).
Obenauf ist eine willkürliche Verweigerung anwaltlichen Beistandes mit mehreren Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr zur Vertuschung anderer kausaler Straftaten, durch die Beschuldigten in Hessen zu benennen. Die von Ihnen bezeichneten Ermittlungsbehörden der Generalstaatstanwaltschaft Frankfurt sowie die Fachaufsichtsführenden Richter, sei es am AG- oder LG-Frankfurt, hatten in ihren Stellungnahmen und nicht wie behauptet die Akten geprüft, sondern unverschämt in deren schriftlichen Stellungnahmen/Beschlüssen gelogen. Als Sahnehäubchen der Ermittlungen sollte ein Polizeibeamter unabhängige Ermittlungen gegen die Beklagte wegen des dringenden Verdachts des mehrfachen vorsätzlichen Prozessbetruges durchführen und lässt sich dabei von der Beklagten in lächerlicher Weise, “wie Dumm - Dümmer am Dümmsten“ vorführen.
Richter sind in einem Demokratischen Rechtsstaat gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden und stehen gemäß Art. 3 Abs. 1 GG nicht außerhalb der Verfassung sowie Recht und Gesetz, zumal durch § 38 DRiG darauf vereidigt. Der Artikel 97 GG gebietet den Richtern die Unabhängigkeit bei der Wahrheitsfindung in Verfahren, denn ein vorsätzlicher Gesetzesbruch der § 121 ZPO mit § 78b ZPO, hier zur Vertuschung anderer schwerer im Zusammenhang stehender Straftaten, hat wohl kaum etwas mit der Unabhängigkeit bei einer Wahrheitsfindung im Klageverfahren zu tun. Einen gerichtlichen Weg für eine rechtsstaatliche Entscheidung kann man nur einschlagen und dieser kann auch nur geführt werden, wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind und genau alle diese Voraussetzungen hat der Demokratische Rechtsstaat über mehr als zwanzig Jahre lang in krimineller mafioser Absicht zerstört.
Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt haben zu den Beschuldigten regelrecht Ermittlungen verweigert, ohne die gesetzlichen Pflichten und Vorschriften dabei einzuhalten. Wie richtig in ihrem Schreiben bestätigt, führen Sie Frau Justizministerin die Dienstaufsicht und der Sie offensichtlich nicht nachkommen wollen, daher treten Sie von Ihrem hohen und verantwortungsvollen juristisch-politischen Amt, hier für Recht und Gerechtigkeit, umgehend zurück.
Hochachtungsvoll
CC.
Rechtsausschuss des Hessischen Landtages
Verein gegen Rechtsmissbrauch eV. Frankfurt/Main
Hessische Rechtsanwaltskammer