Der kriminelle Demokratische Rechtsstaat Teil II

Im Jahre 1999 nahm eine US-Finanzierungsgesellschaft Kontakt zum AE auf und es wurde 2000 eine Finanzierung seines Umweltprojektes in zweistelliger Millionensumme vereinbart. Diese US-Finanzierungsgesellschaft hatte zuvor eine Finanzierung mit einem südkoreanischen Autokonzern auf den Weg gebracht. Daher war es für den AE nicht ersichtlich, warum diese US-Finanzierungsgesellschaft nach 2000 und noch bis 2005 mehrere schwerstkriminelle Handlungen gegen Projektfinanzierungen durch erhebliche kriminelle Retainervorleistungen vornehmen konnte. So wurde unter Anderem durch das Stillschweigen und die Vertuschung der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg der Fußballklub FC Tirol durch dieselbigen Täter in die Insolvenz getrieben. Es wurde damals durch die Staatsanwaltschaft Cottbus angeordnet, dem AE die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen xxxxx nicht mitzuteilen. Die $250.000USD Schaden und nur für den AE, waren der Justiz und Politik in Brandenburg völlig egal. Einer der US-Haupttäter (Garry Pxxxx) wurde später zu 20 Jahren State Prison verurteilt. Somit waren die Vorkosten und die Retainervorleistung des AE ebenso durch Unterlassung futsch.

Beweis:
Auszug aus der Ermittlungsakte der StA-Cottbus vom 28. Nov. 2000
FC Tirol vom 26. Sept. 2001

Die Generalstaatsanwaltschaften in Bremen und Hamburg sowie die beiden Länderparlamente waren durch andere unter Verdacht stehende kriminelle Handlungen über die kriminellen Vorgänge der anderen Bundesländer teil- informiert. Die GenStA-Bremen ist nochmals zum anhängenden Verfahren Az. 602 Js 40522/19 der StA-Bremen in Kenntnis, wobei drei Richterinnen am LG-Bremen dem AE kürzlich erneut rechtlichen Beistand verweigerten.

Die zu beschuldigen Staats- und Generalstaatsanwaltschaften haben mit höchster krimineller Energie so gehandelt, dass eine große Zahl von Richtern bis zum Bundesverfassungsgericht, dem BGH, dem BVerwG, dem BFH und dem BSG durch direkte Klageverfahren in Mitwisserschaft gemäß § 116 AO eingebunden sind. Rechtsstaatliche Gerichtsverfahren und egal in welcher Art, konnten aufgrund der vorliegenden Beweismittel durch Anwaltsbeistandsverweigerungen ab 2004 nicht mehr vorgenommen werden. Obwohl die Verfassung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG mit Art. 6 EMRK das Recht auf ein faires Verfahren garantieren, haben sich die Richter zuvor bewusst gegen den § 78 Abs. 1 ZPO entschieden, um dann in ihren Beschlüssen zur Nichteinhaltung der Prozessordnung gegen den Kläger und AE begründen und entscheiden zu können. Da sich aus Angst vor dem Demokratischen Rechtsstaat honorige Anwälte weigerten ein Mandat für den AE vor Gericht zu übernehmen, ist jeder ergangene Beschluss/Urteil eine Beugung des Rechts, hier durch vorsätzliche Tatsachenverdrehung und damit gemäß § 339 StGB mit § 129 Abs.1 StGB strafbar. Darüber hinaus und bei diesen schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen, zumal es hier seit 1994 um die Umsetzung eines hochinnovativen Umweltprojektes ging, wurde vorsätzlich durch die beschuldigten Generalsstaatsanwaltschaften der § 89 Abs. 2 RiStBV, hier durch manchmal lapidare dreizeilige Erklärungen, wohlweislich umgangen.

Zusätzlich wurden die Parlamente der beteiligten Bundesländer und einzelne Parlamentarier sowie der Deutsche Bundestag und auch die Kanzlerin über die strafrechtlichen Vorwürfe des AE mehrfach und hinreichend informiert.

Beweis:
Deutscher Bundestag vom 03. Mai 2016
Kanzleramt vom 05. März 2012

Anhand der darin detaillierten vorgelegten Beweismittel, räumten beide vorgenannten höchsten politische Instanzen der Republik und in Bezugnahme auf die Verfassung, den beteiligten und beschuldigten Exekutiven sowie den Judikativen völlige Straffreiheit bei ihren bisherigen sowie weiteren kriminellen Handlungen gegen den AE, Dritte ein.

Der seit 1988 dadurch angerichtete finanzielle Schaden des AE, Dritter und auch dem Deutschen Steuerzahler, dürfte einen dreistelligen Millionenbetrag betragen. Abgesehen von dem zusätzlichen finanziellen internationalen Patent-, Anleger- und Betrugsverbrechen aus 2007/2008, welches hier die Justizbehörden, die Ministerpräsidenten und der Landtag in Düsseldorf zu verantworten haben.

Beweis:
BGH III ZB 45/15 Staats- und Amtshaftung

Der abschließende Tatvorwurf geht gegen die Generalbundesanwaltschaft, welche sich ebenfalls durch fortgesetzte Urkundenfälschung im Rechtsverkehr für den Bundesgerichtshof strafbar gemacht hat. Zuvor hatte die Vors. Richterin am AG-Wildeshausen, Frau Dr. xxxxxx, in einem OWi-Verfahren die Rechtsbeschwerde durch Niederschrift beim AG-Wildeshausen durch die Rechtspflegerin des AG-Wildeshausen gegen den AE untersagen lassen. In der Stellungnahme der GenStA-Oldenburg für das OLG-Oldenburg behauptete die 1. StAin Frau Schwerter und tätig beim GStA-Oldenburg, dass der AE sein Recht auf Niederschrift beim AG Wildeshausen nicht wahrgenommen hatte. Dieses war die wissentliche vorsätzliche Unwahrheit der GenStA-Oldenburg für das OLG- Oldenburg und die der Staatsanwalt Dr. Coen bei der Bundesanwaltschaft dem Bundesgerichtshof unter Vorsitz des ehemaligen Richters Herrn Thomas Fischer in seiner Stellungnahme ebenso unterschlagen hat. Wollte der Bundesanwalt Dr. Coen damit etwa vermeiden, dass der BGH weitere strafrechtliche Vorgänge der beschuldigten Generalstaatsanwaltschaften aus Niedersachsen und anderen Bundesländern erfährt?

Der damals fachaufsichtsführende Bundesjustizminister und heutige Bundes-außenminister, Herr Heiko Maas, war gegenüber der Bundesanwaltschaft weisungsberechtigt. Herr Maas hat diesen kriminellen Handlungen seine stillschweigende Zustimmung erteilt, ganz zu schweigen von den vielen Länderjustizministern. Dass das Bundesverfassungsgericht diese Urkunden-fälschungen im Rechtsverkehr, noch dazu von der Bundesanwaltschaft deckte, schlägt wohl neben anderen kriminell unterstützenden höchstrichterlichen Entscheidungen (§93b mit §93a BVerfGG) dem Fass den Boden aus.

Beweise:
Az. 2 AR 217/15 mit BGH 2 ARs 283/17
Stellungnahme der GenStA-Oldenburg vom 15. Juli 2015 zum Az. NZS 300 Ss Rs 118/15
Schriftsatz/Abschrift an den ehemaligen Bundesminister der Justiz Herrn Heiko Maas vom 04. November 2015

Dass honorige Rechtsanwälte €250.000EUR und mehr veruntreuen, das Notare zweistellige Millionenbeträge beglaubigten oder auch Firmen- und Patentrechte an Dritte übertrugen, hier ohne die Anwesenheit des AE oder das die Deutsche Bank eine kriminelle Durchfinanzierungsbestätigung über DM 6.75MM ausstellte, oder das kriminelle Banden sich mit $250.000USD mal eben locker mit Hilfe der Justiz davon stehlen können, dass weitere kriminelle Banden sich mit kriminellen Notar- und Lizenzverträgen sowie Geheimnisverrat sich zweistellige Millionenbeträge sowie Börsenbeteiligungen einheimsen, für die zum Teil noch der Steuerzahler gerade stehen musste, damit muss man als Bürger und wie der AE im Demokratischen Rechtsstaat wohl jederzeit rechnen.

Jeder normal denkende Bürger kann sich dann an seinen fünf Fingern abzählen, dass derartige schwerstkriminelle Handlungen, noch dazu von Staatsanwälten und Richtern und in voller Mitwisserschaft der Politik verheerende finanzielle Schäden für den AE, Dritte und letztendlich auch den Steuerzahler hervorrufen, ganz zu Schweigen von möglicherweise zu verhindernder weiterer Umweltschäden. Obenauf wurde dadurch die Weiterentwicklung hochinnovativer Verfahrenstechniken des ehemaligen Teams des AE zum Umweltschutz verhindert. Patentschutzrechte gingen aus vorgenannten Gründen weltweit verloren. Dazu gehört auch, wer nutzt seit 1997 illegal und kriminell weltweit die Patente des AE? An wen und welche Firmen wurden weltweit Betriebgeheimnisse zum Patent DE 197 xxxxx und anderes zum Nachteil des AE und Dritter verraten?

Hatten die beschuldigten Staatsanwaltschaften schon einmal daran gedacht, dass bei all diesen ihren kriminellen Handlungen nicht einmal ein faires Verfahren (der Altersrentenfeststellung) vor dem Sozialgericht möglich ist?

In Sachen der AO zum § 116 AO mit § 369/370AO sowie dem Beschluss des FG- Hannover zum Az. 16 V 10089/03, hier in Verbindung mit der aktuellen Befreiung der von Steuerpflicht seiner technologischen Verfahren für den AE, wurden neben den Justiz- nun auch die amerikanischen Finanzbehörden informiert. Zu gegebener Zeit werden diese US-Behörden bestimmt Aufklärung in der Sache vom Bundesfinanzminister sowie Vizekanzler, Herrn Olaf Scholz und möglicherweise auch von der Kanzlerin einfordern.

Beweis:
Schriftsatz an den Bundesfinanzminister und Vizekanzler Herrn Olaf
Scholz vom 02. August 2019
Schriftsatz der Kanzlerin vom 05. März 2012

Der AE kann und wird keine weiteren von seinen tausenden Schriftsätzen der Generalbundesanwaltschaft zur Verfügung stellen, diese möge sich die Generalbundesanwaltschaft bei den Beschuldigten einholen. Im Falle, dass die Generalbundesanwaltschaft keine Beweismittel bei den Beschuldigten auffinden kann, muss der AE zwingend davon ausgehen, dass diese vorsätzlich im Sinne des § 258a StGB von den Beschuldigten Staats- und Justizbeamten vernichtet worden sind.

Wie weiter der Versuch des Lügens und Betrügens gegen den AE und auch Dritte aktuell unternommen wird, kann aus der Email das AE sowie der neuerlichen Zahlungsaufforderung der Sparkasse xxxx vom 17. September 2019 entnommen werden.

Beweis:
Zahlungsaufforderung von €95.000EUR
Antwort-Email an Sparkasse xxxx vom 30. September 2019

Diese Strafanzeige hat der AE selbst geschrieben und unterzeichnet, diese entspricht vollumfänglich der Wahrheit.

Am 16. Oktober 2019 weigerte sich aus gesetzlichen Gründen sowie dem Förderalismus im Demokratischen Rechstaat, die Generalbundesanwaltschaft gegen unter dringemden Verdacht stehende Generalstatsanwaltschaften und die gemäß vorausgegangenen Grundsatzurteilen des BGH als Bande oder kriminelle Vereinigung einzustufen wären, strafrechtlich vorzugegen. Der Deutsche Bundestag mit all seinen Fraktionen wurde am 24. Oktober 2019 per Fax ebenso schriftlich in der Sache informiert und lässt bis heute auf eine Antwort warten.

Der ablehnende Schriftsatz der Generalbundesanwaltschaft zum Az. 1 AR 1215/19 kann wegen Überschreitung der maximalen Datengröße (1 MB) nicht in der Anlage beigefügt werden.