Die Vermeidung von Insolvenzgründen der Überschuldung und/oder der Zahlungsunfähigkeit mit kapitalmarktorientierten Maßnahmen

Eine Insolvenz mit aktueller Kapitalbeschaffung und mit Kapitalerhöhung am Kapitalmarkt vermeiden sowie die Sanierung von Unternehmen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) z.B. mit Equity-Mezzanine-Kapital zu bewerkstelligen und die präventive Insolvenzberatung spielen in heutiger Zeit im Verlauf der Finanz- und Corona-Konjunktur-Krise eine bedrohliche Rolle bei vielen mittelständischen Unternehmen. Die Kreditklemme und die Basel III-Regeln verschärfen bei manchen Banken noch zusätzlich die Liquiditätsengpässe in den Betrieben. Die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haben zudem die dreiwöchige Insolvenzantragsfrist zu beachten, um sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen. Im Zweifel ist ein Vermögensstatus des Unternehmens unter Auflösung der stillen Reserven zu erstellen, um eine Überschuldung des Unternehmens zu erkennen oder zu widerlegen. Der Überschuldungstatbestand ist dann gegeben, wenn die Verbindlichkeiten eines Unternehmens das vorhandene Eigenkapital und aktuellen Vermögenswerte unter Verkehrswertgesichtspunkten übersteigen. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ist indes über die Abstimmung von Fälligkeitsfristen und Forderungsvergleiche mit den Gläubigern des Unternehmens zu regeln. Der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Verbindlichkeiten nicht in angemessener Frist von wenigen Wochen gezahlt werden können und auch keine Aussicht erkennbar ist, daß die Zahlungsstockung beseitigt werden kann. Für die Insolvenzantragspflicht genügt nur einer der beiden gesetzlichen Insolvenztatbestände.

In Fällen der unternehmerischen Krise sollten von den betroffenen Unternehmern kompetente Sanierungsberater und gegebenenfalls Steuerberater oder Kammern aufgesucht werden, um unternehmensspezifische Lösungsansätze aus der Kapital- und Finanzierungskrise zu finden. Eine Grundvoraussetzung erfolgreichen Handelns ist, dass von den Geschäftsführern die Warnhinweise möglichst frühzeitig wahrgenommen werden. Früherkennung funktioniert jedoch nur dann, wenn sich der Unternehmer trotz der alltäglichen Arbeitsbelastung mit der wirtschaftlichen Gesamtsituation seines Unternehmens regelmäßig auseinandersetzt. Hierzu gehören die Beobachtung der Auftragseingänge, der aussenstehenden Forderungen und der kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten. Das heißt, dass Veränderungen, wie z.B. verändertes Kundenverhalten oder Rückgang von Aufträgen erkannt und in einem weiteren Schritt hinsichtlich ihrer Ursachen und Konsequenzen bewertet werden. Der sich daraus ergebende Handlungsbedarf sollte mit geeigneten Gegenmaßnahmen möglichst zeitnah umgesetzt werden.

Zur Umstrukturierung gehören beispielsweise Verbesserungen der Produkte oder Dienstleistungen, die Kreation neuer Produkte, Marktanpassungen bei Preisen und Serviceleistungen, Intensivierung des Marketings im kostenfreien Online-Bereich, Umstellungen zu kostengünstigeren Produktionsverfahren, Verhandlungen mit Banken und Gläubigern über günstigere Konditionen und Zahlungsfristen ( z.B. Tilgungsaussetzung, Zahlungsfrist-Verlängerungen ), Verminderung der Verwaltungskosten sowie die Straffung und Verschärfung des Mahnwesens ( z.B. Einschaltung von Inkassobüros ).

Mit dem Gesellschafts- und Bilanzrechtler Dr. Horst Siegfried Werner können Hilfestellungen zur Sanierung von Unternehmen gegeben werden. Z.B. bei Verbindlichkeiten Nachrangigkeits-Erklärungen aufzunehmen, aus denen sich auch ergibt, dass Zahlungen nicht zur Insolvenz führen dürfen. Oder die Zahlungsfristen bzw. Fälligkeiten von Verbindlichkeiten zu verlängern, so dass eine Zahlungsunfähigkeit erst wesentlich später eintritt und somit hinausgeschoben wird. Dr. Werner ist Fachmann für neues Beteiligungskapital ( www.dr-werner-und-collegen.de ) und Bilanz-Optimierer zur Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit. Es können Wege aufgezeigt werden, die Insolvenz-Antragsfristen von drei Wochen hinauszuschieben. Dr. Horst Siegfried Werner aus Göttingen bietet ein kostenloses Sanierungs-Gespräch über den Gewerbebetrieb, die richtige Sanierungs-Finanzierung, neue Liquiditätsbeschaffung und Optimierung der Bilanzierung, um eine Insolvenz zu vermeiden ( = Insolvenz-Vermeidungsstrategien ). Über die Dr. Werner Financial Service Group ( www.anleger-beteiligungen.de ) kann die Sanierungsfinanzierung bewerkstelligt werden.

Bilanzpolitische Maßnahmen zur Beseitigung des Überschuldungs-Tatbestandes

Die Optimierung der Bilanzstruktur auf der Passivseite des Jahresabschlusses des Unternehmens ist durch anzustrebende Umstellungsmaßnahmen zunächst auch ohne die Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Vertragsänderungen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Gläubigerstruktur eines Unternehmens in der Phase drohender Überschuldung und/oder befürchteter Zahlungsunfähigkeit erreichen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals und damit die Beseitigung von Insolvenz-Antragsgründen ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten „Debt-Equity-Swap“ möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung zur Insolvenzabwendung. Durch entsprechende Vereinbarungen mit den Gläubigern werden Verbindlichkeiten zu bilanzrechtlichem Eigenkapital. Schulden können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) als bilanzrechtlichem Eigenkapitalersatz umgewandelt werden. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner auf schriftliche Mail-Anfragen ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ). Auch über den Weg einer Auffanggesellschaft durch die sofortige Übernahme einer Vorratsgesellschaft werden Unternehmern Möglichkeiten der Sicherung der unternehmerischen Existenz und die vorsorgliche Errichtung eines "zweiten Standbeins" aufgezeigt.