Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) wird als Behörde nicht vom Staat finanziert - von Dr. Horst Werner

Die BaFin ist nicht mehr steuerfinanziert, sondern ist wie ein privater Unternehmer auf Erträge aus der Wirtschaft angewiesen. Diese seit drei Jahren geltende Finanzierungsstruktur ist zu kritisieren, da es eine Behörde bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zu hohen Gebührenbescheiden und zum „Abzocken“ verleiten kann. Ferner stellt sich die Frage, ob BaFin-Mitarbeiter unter Ertragsdruck stehen, wie man das z.B. aus dem Bankenbereich oder anderen Unternehmen kennt. Da müssen alle Mitarbeiter zum Umsatz beitragen und werden entsprechend kontrolliert und unter Umsatzdruck gesetzt. Alles das ist nicht der BaFin anzulasten, sondern ist vom Gesetzgeber veranlasst. Der Gesetzgeber schafft Strukturen, wo der Bürger für die staatliche Verwaltung hohe Steuern zahlen muss und gleichzeitig für öffentliche Aufgabenwahrnehmungen nochmals mit hohen Gebühren zur Kasse gebeten wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) muss sich ohne Bundeszuschüsse aus Steuern selbst aus Gebühren, Prüfungen und Geldbußen finanzieren. Darüber informiert die BaFin auf ihrer eigenen Webseite über die Finanzierung ihrer Behörde mit ca. 2.900 Mitarbeitern in Bonn und in Frankfurt/Main wie folgt :

(https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BaFinVerbraucherschutz/Finanzierung/... )
„Die BaFin deckt ihre Ausgaben vollständig durch eigene Umlagen, Gebühren und Erstattungen. Sie erhält keine Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Vielmehr zieht die BaFin zur Kostentragung die von ihr beaufsichtigten Unternehmen heran. Grundlage dafür ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG).

Danach setzt sich die Finanzierung der BaFin insbesondere aus

Gebühren
gesonderten Erstattungen
Umlagen und Bußgeldern

zusammen. Die konkrete Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAGKostV) und nach besonderen von der BaFin anzuwendenden Gebührenregelungen.“ So kosten Prospekt-Billigungen nicht mehr wie früher € 1.000,-, sondern zwischen 10.000,- bis 15.000,- Euro, ohne dass diese hohen Gebühren transparent oder nachprüfbar wären.

Seitdem sich die BaFin selbst finanzieren muss ( seit drei Jahren ), sind z.B. die Billigungsgebühren für Kapitalmarktprospekte um bis zum Zehnfachen gestiegen und die Anzahl der von der BaFin verhängten Geldbußen haben sich ebenfalls vervielfacht. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner bei entsprechender Anfrage unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .