Hat man es nur noch mit Kriminellen im Staat und der Justiz zu tun?

Erst ist der Demokratische Rechtsstaat zu dumm oder zu faul und um unser Eigentum zu schützen, um Ganze dann zu vertuschen, wird dieser auch noch
hochgradig kriminell. Staatsanwälte, Richter und sogar die Politik bis in die höchsten Ränge machen alle dabei mit.

Nachdem Unbekannt eine anonyme Strafanzeige (wann und wo?) gestellt hatte, haben Steuerfahnder und Staatsanwälte den Rest durch kriminelles Handeln
vor Gericht besorgt. Solch ein Verfahren kann sich bis zu 5 Jahren hinziehen und alles was man über mehrere Jahre mühsam aufgebaut hat, wurde durch
diese kriminelle Bande des Demokratischen Rechtstaats vernichtet. Damit man sich dann am finanziellen Nullpunkt nicht gegen die kriminelle Bande
vor Gericht wehren kann, wird man durch ein anderes weiteres Gericht faktisch aus dem Geschäftsleben genommen. Da greift der Demokratische
Rechtsstaat auch schon mal zum vorsätzlichen Prozessbetrug. Verfahrenspatente, wobei Eines allein in der Entwicklung schon mal reine Kosten von
DM 1.2 verschlungen hat, erklärt man einfach per Gerichtsbeschluss zur Liebhaberei. Dazu schließt man auch noch alle Steuerakten. Plötzlich und
nach über 21 Jahren soll sich der Zustand gemäß der AO über Nacht faktisch geändert haben. Warum wohl, in allen Staaten der Welt muss man auf diese
Rohstoff-, Umwelt- und Klimatechnologien Steuern zahlen. Im neuerlichen Versuch der Umsetzung dieses Projekts haben nun ausländische
Steuerbehörden von der völligen Steuerbefreiung im Demokratischen Rechtstaat erfahren und waren dabei über deren Hintergründe völlig geschockt.
Dummerweise haben diese ausländischen Steuerbehörden und sagen wir ein etwas angespanntes politisches Verhältnis zum Demokratischen
Rechtstaat. Im direktem Zusammenhang deckte der Demokratische Rechtsstaat 2007/2008 Patentverbrechen sowie Anlegerbetrug mit Schäden in
dreistelliger Millionenhöhe allein in Nordamerika.

Finanzamt Delmenhorst
Friedrich Ebert Straße
27749 Delmenhorst

St.- Nr. 57/201xxxxxxfür die xxxxxxx
und St.-Nr. 57/124/xxxxxxxx
Ihr Schreiben vom 25. Juli 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nimmt der Unterzeichner Bezug auf das Schreiben des FA-Delmenhorst vom 25. Juli 2019 zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung ab 2017.

Der Unterzeichner führt seit 1997 keine Tätigkeit aus, die in Verbindung mit Az. 16 V 10089/03 des Finanzgerichts Hannover vom 14. April 2004, des Niedersächsischen Parlaments und aller bisheriger Niedersächsischer Landesregierungen einer Steuerpflicht unterliegen.

Die Aufforderung des FA-Delmenhorst eine fachgerechtliche Steuerklärung abzugeben, könnte als Aufforderung zum vorsätzlichen Betrug zu werten sein. Der Unterzeichner verfügt über keine Einnahmen, um eine solche Erklärung durch einen Steuerberater oder auch Wirtschaftsprüfer anfertigen zu lassen.

Staatsanwälte aus Verden mit Steuerfahndern Hannover haben im Jahre 2002 auf ein im Jahr 1997 gegen den Unterzeichner eingeleitetes Steuerstrafverfahren nicht nur vorsätzlich und bandenmäßig das AG- und LG-Verden angelogen, sondern obendrein den Gerichten erheblich entlastendes Beweismaterial unterschlagen bzw. vorab vernichtet. Der im Jahre 2002 erfolgte Freispruch durch das LG-Verden und dem dieser ehemalige kriminelle Generalstaatsanwalt aus Celle noch bis Ende 2003 widersprach, konnte den angerichteten finanziellen Schaden bis heute nicht wiedergutmachen.

Diese und weitere nicht mehr bestreitbaren verbrecherischen Straftatbestände durch Staatsanwälte und Richter in Niedersachsen, suchen diese mit allen kriminellen rechtlichen Mitteln und bis heute zu verhindern. Dazu zählt auch, dass die diesbezüglichen damaligen Ermittlungsakten durch die Staatsanwaltschaft Hannover am 15. März 2011 bereits vernichtet wurden.

Die Gründung der xxxxxxxxxxxx GmbH 1995 mit einem ersten Investmentvolumen von über DM 23 Millionen am 08. Dezember 1997 und an der der Unterzeichner mit 50% des Unternehmens beteiligt war, ist bis heute mit zu bestreitender rechtlicher Sicherheit nicht als Liebhaberei zu bezeichnen. Das Finanzrichter, noch mit Promotion in Jura, Rohstoff- Umwelt- und internationale Verfahrenspatente zur Liebhaberei erklärten, hat nichts mit menschlicher und fachlicher Unwissenheit zu tun, sondern, ist als Schwerstkriminalität gemäß §339 StGB gegen die AO zu bezeichnen, zumal damit vorsätzlich andere kriminelle Handlungen der GenStA-Celle vertuscht wurden. Eine Änderung dieses kriminellen Gerichtsbeschlusses aus 2004 kann nur durch ein Strafverfahren, hier mit allen rechtlichen sowie materiellen Konsequenzen für die beteiligten Straftäter und deren fachaufsichtsführenden Mitwisser bedeuten.

An diesem Umweltprojekt des Unterzeichners waren damals u.a. verfahrenstechnisch die Firmen Krupp und Messer-Griesheim sowie weitere namhafte Deutsche Firmen mit einem weltweiten 10 jährigen Exklusivertrag ab 01/1998 beteiligt.

Der damalige Gerichtsbeschluss des Finanzgerichts Hannover sollte lediglich den Zweck der an kriminellen Handlungen beteiligten Staats- und Justizbeamten vor rechtlicher und materieller Rechenschaft schützen. Alle drauffolgenden Gerichtsbeschlüsse und bis hin zum BVerfG 2009, dem EGMR aus 2013 sowie bis in die heutige Zeit, verfolgten und verfolgen lediglich den gleichen Zweck.

Diese und im indirekten Zusammenhang stehende weitere schwere Straftaten durch mehrere Bundesländer, haben einen verheerenden finanziellen Schaden des Unterzeichners, Dritte sowie dem Gemeinwohl und zuletzt auch internationalen Anlegern zugefügt. Durch alle diese ungesühnten und verbrecherischen Straftaten konnte das 1994 ins Leben gerufene Rohstoff- Umwelt- und Klimaprojekt nicht in die Realität umgesetzt werden.

Die Ministerpräsidenten, die Finanzminister und nicht nur aus Niedersachsen, die Kanzlerin, der Bundestag sowie alle beteiligten Gerichte, hatten mehr als 20 Jahre Zeit und nicht nur diesem ungesühnten Verbrechen ein Ende zu setzen, nun ist es leider zu spät. Alle rechtlich relevanten Unterlagen sind in die USA übermittelt worden, nachdem NDS-Finanzminister Hilbert die ihm gesetzte Frist hat ungenutzt verstreichen lassen.

Hochachtungsvoll

G. K.

Anlage: Bescheid der Stadt DEL vom 15. März 2017