Die Justiz in Hessen ist für Straffreiheit verschiendener Straftaten-Richter bis in die höchsten Instanzen decken Staatsanwälte

Keiner der Richter oder Staatsrechtler will sagen, ob es Richtern generell mit Art. 97 GG erlaubt ist, anhaltende und ungesühnte schwerste Straftaten
und die noch dazu im kausalen Zusammenhang mit Zivilklagen stehen, fortsetzen zu lassen. Das der Demokratische Rechtsstaat gegen kriminelle Handlungen von Privatpersonen und auch Ordnungswidrigkeiten massiv vorgeht, versteht sich von selbst. Wenn aber Justiz und Staatsbeamte in schwerste strafbare Handlungen verwickelt oder auch direkt beteiligt sind, dann gilt die Verfassung plötzlich nicht mehr. Das Ganze ist so schlimm, dass sich weder Journalisten noch Anwälte sich dieser Kriminalität wagen zu nähern. Dieses nutzen Richter bis in die höchsten Rechtsinstanzen regelrecht aus.
Und was sagt die Politik, diese schiebt die Verantwortung auf die Dreiteilung in der Verfassung. Wenn diese Straftaten und um die es hier insgesamt geht, jeder Bürger straffrei ausüben dürfte, könnte sich dieser Demokratische Rechtstaat, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare und besonders Richter sowie Politiker die das durch regelrechtes Wegsehen unterstützten, einsparen.

13. Juni 2019

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LOStA der
Staatsanwaltschaft Kassel
Frankfurter Str. 9
34117 Kassel

Aktz. 2660 Js 16079/19
Ablehnung des Ermittlungsverfahrens vom 23. April 2019 gegen Bundessozialrichter

Sehr geehrte Damen und Herren,

noch immer ist rechtlich nicht geklärt, ob Richtern in laufenden Verfahren mit kausalen Zusammenhängen nach Art. 97 GG mit § 38 DRiG gestattet ist, strafbare Handlungen von anderen Staat- und Justizbeamten und die überhaupt zur Klage geführt haben, rechtlich unbeachtet fortsetzen zu lassen.

Dass sich von Anfang an kein Anwalt für ein Mandat sowie die Gerichte nicht bereit gefunden haben gemäß § 78b ZPO zu handeln, wobei alle materiellen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben waren, ist ein deutliches Zeichen von systembedingter Staatskriminalität gegen den Anzeigenerstatter und zum Nachteil Dritter sowie des Gemeinwohls. Auf die Erklärung der Rechtsbegriffe Bande oder kriminelle Vereinigung wird hier verzichtet, denn diese sind in Leitsatzentscheidungen beim Bundesgerichtshof nachzulesen. Dem Unterzeichner ist nicht bekannt, das Richter im Verfahren sich außerhalb des Art. 1 GG mit Art. 3 Abs. 1 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG bewegen dürfen noch selbst rechtlich stehen.

Im Gegensatz zu den Deutschen Justizbehörden, hatten das FBI sowie die SEC in den USA Ermittlungen im Jahre 2008 gegen die dortigen beteiligten Straftäter aufgenommen und diese sind auch rechtskräftig verurteilt worden.

Bei Geld hört bekanntlich jede Freundschaft auf, denn hierbei geht es im Ganzen nicht um eine Portokasse. Da der Ihnen fachlich unterstellte OStA Herr Dr. W. hier höchstwahrscheinlich den ehemaligen Richter des BGH Thomas Fischer mit seinen Kommentaren in der Ablehnung zitierte, so ist dieser Richter Thomas Fischer als Mitglied einer kriminellen Bande im Zusammenhang mit seinem Verfahren Az. 2 ARs 283/15 zu bezeichnen. Richter Thomas Fischer deckte im Verfahren der Generalbundesanwaltschaft zum Az. 2 AR 217/15 zwei vorsätzliche schwere Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr, Falsche Anschuldigungen, Uneidliche Falschaussagen sowie Beugung des Rechts, hier des AG-Wildeshausen, der GenStA-Oldenburg, des OLG-Oldenburg sowie der Generalbundesanwaltschaft. Obwohl Richter Thomas Fischer vorab hinreichend über diese Tatsachenbestände informiert war, verweigerte er sich seinem Eid gemäß § 38 DRiG mit § 183 Abs. 1-4 GvG im Verfahren, welches einer kriminellen Handlung gleichkommt. Bedeutende Gerichtsverfahren und die nicht mündlich, noch ohne Anwalt durch alle Instanzen durchgeführt werden, tragen einen ganz üblen Geruch von kriminellem Unrecht in sich.

Auch denkt der Unterzeichner, dass Ihnen die kriminellen Handlungen des Betruges sowie der vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelung im Amt rechtlich bekannt sein dürften. Der Unterzeichner hat für seine Altersrente jahrelang einbezahlt und nun möchte er nur das zurück haben, was ihm rechtlich zusteht. Genau das wird ihm durch kriminelle Staats- und Justizbeamten jahrelang verweigert, damit sind wir beim vorsätzlichen und bandenmäßigen Betrug durch den Rechtsstaat.

Die Ihnen unterstellten Staatsanwälte sowie die im Verdacht der Beihilfe durch Unterlassen beteiligten Richter und Minister, werden sich zu gegebener Zeit bei Ihnen zur Sache melden. Insbesondere wird sich Herr Ministerpräsident Bouffier bei Ihnen zu Wort melden, dessen ist der Unterzeichner ganz sicher.

Der Unterzeichner wird keine Beschwerde bei der GenStA-Frankfurt einreichen, denn die unangreifbaren Beweise für die von OStA Dr. W. bezeichneten sogenannten Unterstellungen, sind für ein US-Bundesgericht völlig ausreichend. Wie hoch die Strafen und Schadensersatzforderungen gegen den Demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik dabei ausfallen werden, können Sie sich selbst ausmalen. Die GenStA-Frankfurt ist bereits der Beihilfe durch Unterlassen gemäß § 13 StGB mit § 258a StGB und § 129 Abs. 1 StGB mit § 369/370 AO und § 339 StGB aus 2010 belastet.

Der Deutsche Steuerzahler ist nachweislich und nur in der Sache des Unterzeichners um über €50 Millionen EURO Cash durch die Länder NRW und NDS seit 1998 betrogen worden. Wie viele Millionen Schadensersatz für zwei geschädigte US-Firmen noch obenauf hinzukommen, dabei sind die internationalen Anleger noch nicht einmal eingeschlossen, werden die Verfahren in den USA mit Sicherheit aufzeigen.

Diesem Schreiben sind in den durchnummerierten Anlagen 1-17 nur geringe Teile von Beweismitteln beigefügt. Wenn Staatsanwälte zu faul, zu feige oder sich sogar zu kriminellen Banden/Vereinigungen zusammenschließen und die Richterschaft daran mitwirkt sowie die Politik dabei tatenlos zuschaut, dann kommt es irgendwann zum juristisch-politischen Crash, wie in der ehemaligen DDR 1988/1989.

Hochachtungsvoll

G. K.
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlagen:

Wallstreet Online Journal 13. April 2009
Businesswire 22. März 2008
Deutsche Bank vom 30. April 1998, 01. Oktober 1998, 17. Dezember 1998
BZR-Auszug vom 19. September 2002 für Rainer Berkmann
Ermittlungsverfahren gegen StA-Erfurt 11. Dezember 2002
Ermittlungsverfahren gegen Ministerpräsident Althaus u.A. vom 15. Mai 2008
RAe Finkelstein & Partner 27. Juli 2012
Governor Christ vom 06. August 2008
SEC vom 05. August 2008
An Ministerpräsident Laschet vom 05. Februar 20018
An den Fraktionsvorsitzenden der FDP im Deutschen Bundestag
Herrn Christ Lindner vom 21. November 2018

CC.: Internetveröffentlichung