Wir Bürger sind den gewählten Volksvetretern im Deutschen Bundestag nicht nur egal

Die Menschenwürde und auch die Menschenrechte der Bürger sind den gewählten Volksvertretern im Deutschen Bundestag und auch im Kanzleramt völlig egal, davon ist keine der im Bundestag vertretenden Parteien ausgenommen. Die Volksvertreter und wie in der ehemalignen DDR ziehen es offensichtlich vor, sich seit Jahren mit sich selbst und ihrem Machterhalt zu beschäftigen.

15/10/2018

Allen Mitgliedern des Rechtsausschuss vorzulegen !

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Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Geschäftszeichen PA 6-0000-5 / Schriftsatz vom 10. Sept. 2018

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages,

mit Schriftsatz vom 10. September 2018 hatte der Unterzeichner den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages letztmalig bis zum 29. September 2018 und nach erster Anfrage im Jahre 2017 wiederholt aufgefordert, sich unzweifelhaft und schriftlich zum Art. 97 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 6 der EMRK für ein faires Verfahren, hier in Verbindungen mit § 258a StGB, § 339 StGB sowie § 129 Abs. 1 StGB zu äußern.

Nach den vorliegenden rechtsgültigen Gerichtsbeschlüssen sowie Urteilen von Gerichten verschiedener Bundesländer, wäre es Richtern der Bundesrepublik Deutschland gemäß der bestehenden Verfassung gestattet, vorsätzlich und bandenmäßig im Amt strafvereitelte sogar anhaltende Vergehen und Verbrechen gegen die Person des Unterzeichners, Dritten sowie auch zum finanziellen Schaden des Gemeinwohls, ungehindert Fortgang zu gewähren.

Dass seriöse Anwälte bis zum BGH, BSG, BVwG und selbst in einem lapidaren Feststellungsverfahren ein Mandat verweigerten sowie die Generalbundes-anwaltschaft sich an einer schweren Straftat durch Urkundenfälschung im Rechtsverkehr (BGH 2 ARs 283/15) beteiligte, zeigt dem Unterzeichner sowie Dritten unzweifelhaft auf, dass es in diesen seinen Angelegenheiten keinen Demokratischen Rechtsstaat, sondern eine Art von selbst erlebter Herrschaft des Unrechts wie 1977/1978 erneut existent ist. Dass das Bundesverfassungsgericht zum Az. 2 BvR 2156/09 zu den § 93b mit § 93a BVerfGG griff, um schwerste Steuerhinterziehungen sowie dazugehörende Strafvereitelungen im Amt und Beugung des Rechts zu vertuschen, dürfte an juristischer Skandalträchtigkeit kaum zu überbieten sein.

Ministerpräsidenten der an den Straftaten beteiligten Bundesländer sind oder waren nicht fähig bzw. verfassungsmäßigen Willens, die ihnen fachlich unterstellten Justizminister bzw. deren Generalstaatsanwälte zu führen. So hatte der Deutsche Bundestag den in voller Rechtsverantwortlichkeit tätigen ehemaligen Generalstaatsanwalt aus Niedersachsen, Herrn Harald Range, zum Generalbundesanwalt berufen. Ein Generalbundesanwalt und der zuvor als Generalstaatsanwalt an mehreren vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelungen im Amt sowie Anstiftungen zu Vergehen/Verbrechen tätig war, es könnte keinen größeren Justiz- und Politikskandal geben. Zieht man den Petitionsbeschluss 4-18-07-312-019381 des Deutschen Bundestages vom 03. Mai 2016 zur rechtlichen Betrachtung heran, so gestattet der Deutsche Bundestag bei vorliegender Sachlage, die Bildung von kriminellen Vereinigungen in Staat und Justiz.

Nicht zu vergessen, der Deutsche Bundestag erklärte sich zum § 6 Abs. 1 S. 2 GmbHG im Jahre 2011, die ehemalige Ministerpräsidentin aus Thüringen, Frau Lieberknecht, zog es mit Schriftsatz vom 28. März 2011 unzweifelhaft vor, dass ihr die rechtliche Meinung des Bundesjustizministeriums sowie des Deutschen Bundestages zu schwerstkriminellen Handlungen von Thüringischen Staats- und Justizbeamten gegen meine Person und auch Dritten, nicht im Geringsten interessiert.

Ich könnte noch einige ungesühnte und anhaltenden schwerste Vergehen und Verbrechen von Staats und Justizbeamten hier aufzählen, welche dem Deutschen Bundestag seit dem 12. Juli 2015 mit dem Petitionsbeschluss 2016 hinreichend bekannt sind.

Irgendwann ist das Maß dessen und was ein Mensch ertragen oder auch über sich von in Teilen bestehenden kriminellen Vereinigungen, hier aus Staats- und Justizbeamten ergehen lassen muss, erreicht.

Dass nun jahrelange Schweigen des Deutschen Bundestages zu einer sachlichen Anfrage in Bezug auf die Menschenwürde und die Menschenrechte, hier gemäß der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention im direkten Zusammenhang mit Art. 97 GG, lässt den Unterzeichner zu der Auffassung gelangen, dass dem Deutschen Bundestag die Menschenwürde seiner Bürger nicht einmal im Ansatz interessiert.

Hochachtungsvoll

G.K.

CC: Deutscher Bundestag
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