Düsseldorf: Landgericht stellt Verfahren gegen Links-Chaoten ein
Pressetext verfasst von REP-Pressedienst am Fr, 2018-03-09 14:48.Am 09.03.18 wurde vor einem Düsseldorfer Gericht erneut gegen zwei linke Akteure verhandeln. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld bereits Strafbefehle in Höhe von 10.500 Euro gegen Torsten Nagel, ehemaliger Geschäftsführer der Falken und Mischa Aschmoneit, Programmplaner im Kulturzentrum ZAKK, verhängt. Gegen die Strafbefehle legten beide Einspruch ein, weshalb die Vorgänge verhandelt wurden. Hintergrund war im Jahr 2016 eine Kundgebung der Düsseldorfer Republikaner in Oberbilk, bei der es teilweise massive Übergriffe auf Teilnehmer und weitere Straftaten gab. Den Verurteilten wurde die Störung einer Versammlung und Landfriedensbruch vorgeworfen, weshalb die Strafbefehle erlassen wurden. In der ersten Instanz wurden die Strafbefehle überwiegend bestätigt.
Heute wurde das Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf eingestellt, gegen Zahlung von jeweils 300 Euro, an die Düsseldorfer Flüchtlingshilfe.
Hierzu erklärte der REP-Kreisvorsitzende Fischer: Das Urteil ist kaum nachvollziehbar. Wer die Situation am Oberbilker Markt erlebt hat muss sich ernsthaft fragen, wie eine Einstellung des Verfahrens erfolgen kann. Durch dieses Urteil dürften linke Chaoten sich bestätigt sehen und auch künftig angemeldete und genehmigte Veranstaltungen massiv stören. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für jeden Bürger, der sich gegen die linke Meinungsdiktatur auf die Strasse begibt und sein Demonstrationsrecht wahrnehmen will. Bezeichnend ist auch, an welche Organisation das Geld fließen soll. Ausgerechnet die Düsseldorfer Flüchtlingshilfe soll die Gelder erhalten.
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