ELISA II Häuser, Hamburg – VHW Mieter vor dem Rauswurf?

Erste mietrechtliche Abmahnungen mit der Androhung einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung, sowie eine außerordentliche Kündigung gegen einen alleinerziehenden Vater mit seiner 8-jährigen Tochter hat es bereits gegeben, nachdem die ersten Alt-Mieter am 01.06.2017 in den Neubau eingezogen waren.
Selbst gegen heftigste Proteste der sich zusammengeschlossenen VHW Mieter, sowie in den Medien im Vorfeld, riss die hamburger Wohnungsbaugenossenschaft VHW e.G. unter dem Vorstandsvorsitzenden Rainer Quasnitza die alten Schumacher Häuser, bekannt als „ELISA-Häuser“, in Hamburg ab. Möglich wurde dies u.a. nur durch die Rahmenvereinbarung v. 04.07.2013 mit dem Mieterverein zu Hamburg. Unter anderem wurde vereinbart, dass die „Alt-Mieter“ der „ELISA-Häuser“ zum selben Mietpreis von 5,90 EURO/qm, in den Neubau, die „ELISA-II“ Häuser, einziehen können müssen. Wohnungen, in die Alt-Mieter nicht zurückkehren, werden zu einem höheren Preis vermietet.
Beginnt nun „Phase II“ der teilweise in der Presse unterstellten Ziele, die mit dem Neubau verfolgt werden sollten? Das Erlangen höherer Mieten für alle Wohnungen? Blockieren in den Augen der Vorstände Rainer Quasnitza und Co. die Alt-Mieter, die zwangsweise zu günstigen Mietpreisen in die Neubauwohnungen eingezogen sind, wertvollen, teureren Wohnraum?
Ein Ex-ELISA-Mieter hatte zu verschiedenen Ungereimtheiten im neuen Mietverhältnis in den ELISA II Häusern Kontakt zum Hausmeister dieser Häuser sowie der Team Mitarbeiterin gesucht. Auch bat er gem. Satzung um die Liste der Vertreter der Vertreterversammlung. Nachdem die Fragen nicht und wenn, dann mit Antworten die nicht mit dem Geschehen übereinstimmten, beantwortet und die Liste ihm nicht zur Kenntnis gegeben wurden, reichte er Klage gegen die VHW ein. Wenig später legte man ihm nahe, die Klage zurück zu nehmen. Als dies nicht geschah, erhielt der Vater, dessen Tochter sich nach traumatischen Erlebnissen in ihrem früheren Heimatort, gerade eingelebt hatte, 2 Wochen nach Klageinreichung eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung mit einer 2-Wochen Frist zur Räumung. Die aufgeführten Gründe, z.B. das Angebot des Mieters „das Verhalten der VHW öffentlich zu machen“, schienen eher als Aufhänger konstruiert.
Nach seiner Frage: „Sollte die Genossenschaft ungewöhnlich hohe Ausgaben für unnötig und erfolglos angezettelte Auseinandersetzungen, Verfahrens- und juristische Beratungskosten sowie Schadensersatz und sonstige Ausgleichszahlungen haben?“, erhielt dieser Genosse unverzüglich eine genossenschaftsrechtliche Abmahnung, ihn aus der Genossenschaft auszuschließen und dann zu kündigen. Der Vorstand teilte dem Genossen inzwischen mit, zu beabsichtigen, ihn aus der Genossenschaft, allerdings mit einer rechtlich zweifelhaft konstruierten Begründung, auszuschließen. Unter anderem wurde ihm als Ausschlussgrund zur Last gelegt, „die Anwaltskammer über das Verhalten deren Anwaltes zu informieren“. Nach dem Ausschluss eines Wohnungsbaugenossenschafts-Mitgliedes ist dessen Wohnung leichter zu räumen als über den „umständlichen“ Weg einer Nutzungsrechtskündigung. Sollte die Vermietung der geförderten Wohnungen zu höheren Preisen sehr drängen?
Eine gekündigte VHW-Mieterin aus dem Haus in dem der Hausmeister sein Büro hat und die „private“ Beziehung zu ihm abbrach, fühlte sich anschließend von ihm gemobbt, ihrer Ansicht nach, mit dem mutmaßlichen Ziel, sie aus der Wohnung zu drängen. War der Beziehungsabbruch der Grund zur Kündigung oder dass sie seit zig Jahren dort, zu einem sehr niedrigen Mietpreis die größte Wohnung des Hauses bewohnte?
Das Gefühl „überwacht“ zu werden und Mieter gegen Mieter auszuspielen, hatte auch ein VHW-Mieter, als er noch vor dem Abriss in den alten ELISA-Häusern wohnte. Auch ihm wurde, vor dem geplanten Abriss, gekündigt, allerdings erfolglos. So äußerte ein Mieter der alten ELISA-Häuser vor der ÖRA Hamburg (öffentliche Rechtsauskunft) in einem Sühneverfahren: „er sei gezwungen und anschließend von der VHW betrogen worden“. In der Spitze der Terroreskalation soll dieser die Kindesmutter der Tochter des Mieters, dem gekündigt werden sollte, im Hausflur mit einer Baseball-Keule niedergestreckt haben.