Exklusiv-Garagen und Garagenzufahrten
Pressetext verfasst von prmaximus am Mo, 2016-12-26 13:36.Bauherren, die ihre Garagenhöfe mit www.Exklusiv-Garagen.de bauen, wissen es: Garagenzufahrt, Garagengrundstück und Garagen gehören in eine Hand. Andernfalls sind Konflikte vorprogrammiert, auch wenn es jahrzehntelang gut gehen mag.
Abhängigkeiten und Kosten
Manche Garageneigentümer sind sich selbst im Weg. Statt das Grundstück zu kaufen, auf dem ihre Garagen stehen, lassen sie aus lauter Bequemlichkeit den Dingen ihren Lauf. Statt eine Garage abzureissen, um eine Garagenzufahrt auf eigenem Grundstück zu schaffen, beanspruchen sie ein Nachbargrundstück. Geht es noch komplizierter und konfliktträchtiger? Dafür muss laufend eine Nutzungsentschädigung vom Grundstückseigentümer bezahlt werden, seit 1998 500 Deutsche Mark jährlich. Weil die Kosten davongelaufen sind, wurde der Betrag in 2016 neu kalkuliert, was erhebliche Proteste auslöste. Doch wer seinen Kopf in den Sand steckt, darf sich nicht wundern, wenn er mit den Zähnen knirscht. [1] Grundstück, Zufahrt und Garagen gehören in eine Hand. Nur so lassen sich die Interessen der Garagennutzer wunschgemäß steuern und die Kommunikation erfolgt laufend vollständig.
Staatliche Einmischungen
Ob ein Grundstück verwildert und die darauf stehenden Gebäude verfallen, liegt in der Verantwortung eines Grundstückseigentümers. Gesetze und Verordnungen können niemals einen Ausgleich für Dummheit und Unfähigkeit schaffen. Wer schützt Eigentümer vor der Dummheit und Unfähigkeit von Behördenmitarbeitern? Schwächen und Stärken sind zweifelsfrei überall anzutreffen. Es ist immer besser, die Verantwortlichkeiten und die Haftung abzugrenzen, statt Befugnisse in Ideologien zu kleiden, die schon immer scheiterten. Wer die Folgen seiner Entscheidungen trägt, ist ganz anders motiviert als ein Fremder, der nur die Einhaltung staatlicher Vorschriften einfordert, auch wenn diese unsinnig sein sollten. Wie von Juristen zugegeben wird, ist die Situation in Deutschland immer noch reichlich kompliziert und wird es wohl noch geraume Zeit bleiben.
"Moderne aufgeklärte Betrachtung
Um den bürokratischen Aufwand, der bis heute durch dieses komplizierte deutsche Bodenrecht verursacht wird, zu minimieren, wurde in den Jahren seit der Wiedervereinigung die informationstechnologische Entwicklung von maschinell geführten Grundbüchern vorangetrieben. Die §§ 126 - 134 GBO (Grundbuchordnung) regeln diese technische Revolution des deutschen Bodenrechts. Nach § 126 Abs. 1 GBO handelt es sich dabei in der Gesetzesausführung um eine Länderkompetenz. Der Bund jedoch beaufsichtigt nach § 134 GBO die entwickelte und verwendete Grundbuch-Software sowie den Datenschutz. Es wird noch einige Jahrzehnte dauern, bis ganz Deutschland als politisch definiertes Staatsgebiet vollständig untergliedert in juristisch definierte Grundstücke im weltweiten Internet abrufbar sein wird, denn der bodenrechtliche Reformprozess liegt in der jeweiligen Verantwortung der deutschen Bundesländer. Die rechtlich eindeutig bestimmbaren Bodeneigentümer könnten dann zum Beispiel für berechtigte Nutzer des elektronischen Grundbuchs im Internet ersichtlich sein. Auf diese schnelle Grundbuchauskunft könnten sich dann international tätige Banken als private Darlehensgeber eventuell stützen. Damit wäre für das weltweit fließende Kapital eine bessere und belastbarere Rechtsbasis gefunden. Globale Finanzkrisen könnten durch mehr Hypotheken mit erhöhter Rechtssicherheit wie in Deutschland vielleicht in Zukunft vermieden werden. Deutsches Bodenrecht als kostenloser rechtswissenschaftlicher Exportschlager mit der dazugehörigen Software könnte dies eventuell ermöglichen." [2]
Klare Verhältnisse im Garagenbau schaffen
Die Fachberater von www.Exklusiv-Garagen.de möchten Bauherren ein angenehmes Kauferlebnis verschaffen. Deshalb beraten sie ihre Kunden im Bewusstsein notwendiger eindeutiger und klarer Eigentumsverhältnisse. Ein Ortstermin kann über das Kontaktformular oder die kostenlose Servicenummer 0800 785 3785 erbeten werden.
Quellen:
[1] www.kurzlink.de/Garagenzufahrt
[2] http://de.jurispedia.org/index.php/Bodenrecht_(de)
www.kurzlink.de/Exklusiv-Garagen
Exklusiv-Garagen
Werner Diestelkamp
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