Vermögen schützen und steuerlich optimieren - mit einer Stiftungserrichtung in Liechtenstein

Familien, die Vermögen haben, stehen früher oder später auch vor der Aufgabe, es zu erhalten und zu schützen. Die Übertragung des Gesamtvermögens oder einzelner Vermögenskomponenten in eine Stiftung ist ein generationsübergreifendes Modell, das die Risiken für eine Zersplitterung oder eine nicht erwünschte Verwendung des Besitzes minimiert. In Europa ist die Stiftungsgesetzgebung in Liechtenstein traditionell besonders liberal, das Fürstentum besitzt weltweit eine der höchsten Stiftungsdichten. Die Rechtsanwälte und Steuerberater von Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater stehen ihren Mandanten auch bei einer Stiftungserrichtung in Liechtenstein mit ihrer internationalen Kompetenz zur Seite.

Stiftungen - Institutionen für langfristigen Vermögensschutz

Eine Stiftung als Instrument der Vermögensverwaltung und Vermögenssicherung empfiehlt sich immer dann, wenn der Stifter sein Vermögen auf Dauer erhalten will und damit einen bestimmten Zweck verfolgt. Die Begünstigten einer Stiftung - die sogenannten Destinatäre - kommen in den Genuss von definierten Stiftungsleistungen. Stiftungen können öffentlich-rechtlich oder - in erster Linie - privatrechtlich errichtet werden, den Zweck der Stiftung legt allein der Stifter fest. Im deutschsprachigen Raum bestehen hier durchaus Unterschiede: In Deutschland und in der Schweiz dienen so gut wie alle Stiftungen gemeinnützigen Zwecken. In Österreich und in Liechtenstein spielen privatnützige Stiftungen dagegen eine deutlich größere Rolle. Stifter können sowohl Unternehmen als auch vermögende Privatpersonen sein, denen es darum geht, ihre Vermögenswerte dauerhaft zu sichern.

Stiftungserrichtung in Liechtenstein - was ist daran besonders?

Stiftungserrichtungen in Liechtenstein sind aus verschiedenen Gründen attraktiv. Liechtenstein praktiziert seit den 1920er Jahren ein im internationalen Vergleich sehr liberales Stiftungsrecht. Eine behördliche Genehmigung ist zur Stiftungserrichtung in Liechtenstein nicht erforderlich. Im Unterschied zu anderen Ländern ist Liechtenstein auch eine nachträgliche Änderung der Stiftungsorganisation, die Umwandlung in eine andere international gebräuchliche Rechtsform (etwa einen Trust), die Sitzverlegung in ein anderes Land oder die Auflösung der Stiftung möglich. Hinzu kommen sehr günstige steuerliche Bedingungen - der Fiskus in Vaduz fordert für Stiftungen mit internationalem Stiftungsvermögen zumeist lediglich eine kleine Jahressteuer. Steuerliche Verpflichtungen im Land des Stifters bleiben davon unberührt.

Stiftungserrichtungen in Liechtenstein - ein komplexes Thema

Eine Stiftungserrichtung in Liechtenstein ist eine anspruchsvolle Aufgabe, in der privates Risikomanagement sowie nationale und internationale Rechts- und Steuerexpertisen zusammenfließen. In das "verselbstständigte Zweckvermögen" einer solchen Stiftung werden beispielsweise Wertpapieranlagen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen eingebracht. Ein Stiftungsvorstand regelt die Geschäfte - die Überwachung übernimmt ein Aufsichtsrat, dem üblicherweise auch der Stifter angehört. Der Zweck von Stiftungserrichtungen in Liechtenstein ist in der Regel privatnützig definiert. Beispielsweise besteht er darin, nahe Angehörige durch Einmalzahlungen oder fortlaufend zu unterstützen.

Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater - Experten für Stiftungserrichtungen in Liechtenstein

Was in der Theorie recht einfach klingt, erfordert in der Praxis komplexes und länderübergreifendes Wissen. Viehbacher ist in Triesen mit einer eigenen Kanzlei vertreten, in der in internationalem Stiftungsrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater tätig sind. Mit den Viehbacher Kanzleien in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Norditalien arbeiten sie für die inhaltliche und auch die steuerliche Optimierung einer Stiftungserrichtung in Liechtenstein eng zusammen.

Weitere Informationen zur Stiftungserrichtung in Liechtenstein finden Sie unter http://viehbacher.com/de/arbeitsbereiche/spezialisierung/stiftungserrich...

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13.01.2016: