8 Punkte- und der Führerschein ist weg- oder nicht?

In der Vergangenheit gab es für Vergehen im Straßenverkehr je nach Schwere 1 bis 7 Punkte. Jetzt gibt es 1 bis 3 Punkte. Früher war der Führerschein bei 18 Punkten auf jeden Fall weg, nun ist er es bei 8 Punkten.

Wer diese Grenze erreicht, darf erst einmal hinter kein Steuer. Dass es soweit nicht kommen muss, liegt zunächst natürlich an jeder Fahrerin und jedem Fahrer selbst. Darüber hinaus können aber Punkte auch verjähren- und nach einigen Jahren werden sie getilgt und schließlich gelöscht.

Die Rechtsexperten von anwaltauskunft.de haben es dem Konsumer genau erklärt, worauf der „Punktesammler“ achten muss.

Doch gibt es hier zwei Fristen: Endgültig gelöscht werden diese Punkte nämlich erst ein Jahr nach der Tilgung. Diese Überliegefrist kann erhebliche Auswirkungen haben- und nachträglichen Ärger für Autofahrer und deren Fahrerlaubnis bedeuten.

Wie Flensburger Punkte verjähren können

Oftmals gehen Punkte mit einem Bußgeldverfahren einher. Zwischen dem Absenden dieses Bussgeldbescheids und der begangenen Tat dürfen meistens nicht mehr als drei Monate liegen. Wird diese Frist überschritten, gibt es auch keine Punkte in Flensburg.

„Punkte setzen eine rechtskräftige Verurteilung oder den Eingang eines Bußgeldbescheid voraus“,
so Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wann Flensburger Punkte getilgt oder gelöscht werden

Kommt man aber nicht um die Zahlung und die Punkte herum, muss man warten, ehe diese Punkte wieder verschwinden. Wann genau, ist konkret festgelegt und hängt mit der Anzahl der Punkte zusammen:

1 Punkt: Tilgung nach 2,5 Jahren / Löschung nach 3,5 Jahren

2 Punkte: Tilgung nach 5 Jahren / Löschung nach 6 Jahren

3 Punkte: Tilgung nach 10 Jahren / Löschung nach 11 Jahren

Anders als vor der Reform, wird seit Mai 2014 jeder Punkt für sich betrachtet. Zuvor war es so, dass das Verfallen von Punkten in vielen Fällen gestoppt wurde, wenn ein weiterer hinzukam und die Frist dann von vorne begann. Hemmung wurde dies genannt. Seit vergangenem Jahr aber bauen sich die Punkte fortwährend ab- alle aber für sich genommen.

Was die Überliegefrist bedeutet – und wann sie besonders wichtig wird

Ist die Tilgungsfrist erreicht, werden die betreffenden Punkte in Flensburg gelöscht- bleiben aber ein weiteres Jahr gespeichert. Ab dem Moment, wenn die Taten tilgungsreif sind, also die Überliegefrist gilt, dürfen sie Behörden oder Gerichten nicht mehr mitgeteilt werden. Demnach dürfen und können sie für neue Entscheidungen nicht relevant sein.

Entziehung der Fahrerlaubnis:

Wer seinen achten Punkt „erreicht“ hat, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Für mindestens sechs Monate darf er sich anschließend hinter kein Lenkrad setzen. Wie lang die Sperre dauert, hängt vom individuellen Fall ab.

Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist, darf der Betroffene die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Doch muss in der Regel noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder eine Nachschulung erfolgreich absolviert werden.

Ausnahme: acht Punkte und trotzdem kein Entzug der Fahrerlaubnis

Eine Ausnahme gibt es aber. Wer sechs Punkte erreicht, der muss verwarnt werden. Begeht nun ein Fahrer, der vier oder fünf Punkte hat, in kurzer Zeit hintereinander zwei Vergehen, die dazu führen, dass er auch einmal acht oder mehr Punkte hat, dann kann er mithilfe einer Anwältin oder eines Anwalts erwirken, auf sieben Punkte heruntergestuft zu werden – da die Verwarnung bei dem Erreichen der Sechs-Punkte-Grenze bei ihm nicht einging. Dies zu durchschauen und zu erwirken bedarf aber unbedingt die Hilfe von Verkehrsrechtsexperten.

Fahrerlaubnis zurückerlangt: Das geschieht mit den Punkten

Wer seine Fahrerlaubnis aber doch entzogen bekommt, die Sperre absitzt und die MPU erfolgreich absolviert, der hat auch keine Punkte mehr in Flensburg. Denn mit dem Wiedererwerb verschwinden die Punkte.

Natürlich gibt es aber auch hier eine Einschränkung: Denn die Taten bleiben eingetragen. Anders als bei der oben beschriebenen Überliegefrist, dürfen diese Hinweise vor Gericht oder bei Behörden verwendet werden, kommt man mit dem Gesetz erneut in Konflikt- trotz keines einzigen Punkts in Flensburg.

Die Eintragungen dienen also vor allem dazu, dass offizielle Stellen im Fall des Falles wissen, dass der Fahrer kein „Unschuldslamm“ auf der Straße ist. Das gilt übrigens auch für 3-Punkt-Strafen, denn mit diesen geht immer der Entzug des Führerscheins einher– ganz gleich, wie hoch der Punktekontostand in Flensburg ist.

Wie Fahrer selber tätig werden können

Wie kann ich meinen Flensburger Punktestand in Erfahrung bringen? Durch einen einfachen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt. Auf der Internet-Seite der Behörde kann man dafür einen Musterantrag herunterladen.

Sie benötigen:

Personal­ausweis oder Reisepass
Internet
Drucker
Stift
Briefmarke

Oder:

Neuen Personal­ausweis, ausgestellt nach dem 1. November 2010 mit Online-Ausweis­funk­tion
Kartenlesegerät
Ausweis­App-Software
Schritt 1

Wollen Sie Ihren neuen Punkte­stand erfahren, stellen Sie einen schriftlichen Auskunfts­antrag so, dass er das Flens­burger Kraft­fahrt-Bundes­amt erst ab dem 1. Mai 2014 erreicht. Die Behörde teilt Ihnen dann Ihren Punkte­stand nach alter und neuer Zählung mit, ebenso Datum, Verstoß und Punkte­anzahl für jeden Eintrag. Selber rechnen müssen Sie, wenn die Behörde Ihren Antrag noch im April bearbeitet. Dann erfahren Sie nur Ihren alten Punkte­stand. Ein Antrags­formular als PDF-Datei finden Sie im Internet auf der Seite des Kraft­fahrt-Bundes­amtes ( www.kba.de). Sie gelangen direkt zum Formular, indem Sie in Ihrer Online­suche „Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrs­zentral­register“ eingeben.

Schritt 2

Sie drucken das Formular aus, füllen es aus und stecken es in einen Brief­umschlag. Vergessen Sie nicht, Kopien von Vorder- und Rück­seite Ihres Personal­ausweises oder Ihres Reisepasses beizulegen. Die Post­adresse lautet: Kraft­fahrt-Bundes­amt, 24932 Flens­burg. Kleben Sie eine 60-Cent-Marke auf den Umschlag und ab in den Brief­kasten. Wann die Auskunft bei Ihnen eingeht, wollte die Behörde nicht verraten. Fax-Anträge bearbeitet sie nicht.

Alternative für Auto­fahrer mit neuem Personal­ausweis

Auf der Internetseite des Kraft­fahrt-Bundes­amtes ( www.kba.de) finden Sie auch einen Online­antrag. Den können Sie aber nur nutzen, wenn Sie gut ausgerüstet sind. Sie benötigen einen neuen Personal­ausweis, ausgestellt nach dem 1. November 2010. Die Online-Ausweis­funk­tion muss frei­geschaltet sein. Zusätzlich brauchen Sie ein Kartenlesegerät, das an Ihren Computer ange­schlossen ist, und eine Ausweis­App-Software auf dem Rechner. Die Eingabeseite für Ihre Daten schalten Sie mit dem ange­zeigten Sicher­heits­kode frei.

Aktiv gegen Punkte angehen

Wer ein freiwilliges Fahreignungsseminar besucht, dem wird ein Punkt abgezogen. Allerdings gelten hier zwei Einschränkungen: Zum einen darf man das nur einmal in fünf Jahren machen und zum anderen kommen nur jene Fahrer in Betracht, die maximal fünf Punkte gesammelt haben. Dieses Seminar muss aus eigener Tasche gezahlt werden und kostet etwa 500 Euro.

04.11.2015: | |

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