Pannenbehörde Staatsanwaltschaft Hannover-Toter Richter als Zeuge

Neue Pannen bei der Staatsanwaltschaft Hannover – Toter Richter als Zeuge

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat zuletzt vor allem durch Ermittlungspannen von sich reden gemacht. Die wegen Steuergeldverschwendung und Geheimnisverrat ins Gerede gekommenen Fälle Christian Wulff und Sebastian Edathy scheinen indes nur die Spitze vom Eisberg zu sein. Über die bislang in der Öffentlichkeit wenig bekannten Fälle wie u.a. des angeblichen Bombenattentäters Olaf Mertins, des Unternehmensberaters Theodor Stahmeyer, des Finanzfachwirtes Norman Gilster und meinen eigenen Fall habe ich mehrfach berichtet.

Jetzt wurde bekannt, dass der Richter Dr. Christian Busse vom OLG Celle von den hannoverschen Ermittlungsbehörden noch im Jahre 2013 als Telefonzeuge von den hannoverschen Ermittlungsbehörden genannt wurde, obwohl der „Zeuge“ zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Jahre tot war. Laut Pressemitteilung des OLG Celle vom 13.1.2012 ist der Richter am 5. Juni 2011 verstorben. Und obwohl Staatsanwaltschaft Streufert in einem internen Vermerk am 14.12.2008 notiert hat, dass der Kaufmann Mertins niemals einen Bombenanschlag geplant habe und von „Irrtum in der Informationskette“ schrieb, hat der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich im September 2014 in einem Gespräch mit mir bekräftigt, dass Mertins sehr wohl mit einem Bombenattentat gedroht habe. So sehr sich die Staatsanwaltschaft auf der einen Seite in von vorneherein aussichtslose Ermittlungen wie in bei Christian Wulff und Olaf Mertins verbissen hat, so rigoros lehnt sie auf der anderen Seite strafrechtliche Ermittlungen in den Fällen Stahmeyer, Gilster und in meinem eigenen Fall ab.

Die Begründungen sind abenteuerlich, so die mir gestern übermittelte Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass der hannoversche Anwalt Siegfried Reszat mir seit Jahren trotz längst erbrachter Unschuldsbeweise Straftaten wie Urkundenfälschung und Untreue vorwerfe, sei strafrechtlich unbedenklich. Auch dass man mich mit Schmähkritik und mit Zwangshaftandrohungen unter Druck setzt, um mich zur Aufgabe meines Erbteils und der mir von meinem verstorbenen Mann übertragenen Testamentsvollstreckung zu bewegen, ist laut Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden. Man stelle sich vor, der Beschuldigte Politiker Wulff oder der Kaufmann Mertins hätten sich derart skrupelloser Lügen bedient. Kaum vorstellbar, dass die Staatsanwaltschaft die Lügen dann als strafrechtlich unbedenklich bewertet hätte. Wenn es der Staatsanwaltschaft Hannover passt, werden Prozesslügen und falsche Verdächtigungen salonfähig gemacht. Dann spielt es auch keine Rolle, ob die Prozesslügen dazu führen, dass eine Witwe unter Nachlasspflegschaft gestellt – dank des OLG Celle wieder aufgehoben - oder ob der Betroffene wie im Fall Stahmeyer finanziell geschädigt wird. Umgekehrt aber werden auch längst tote Richter als Telefonzeugen genannt.
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