Das Mittel gegen "organisierte Kriminalität" ist "organisierte Transparenz" - Teil 20

Staatsanwalt Lehmann fordert für den früheren Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis. Davon möge ihm das Gericht zwischen 14 und 22 Monaten "wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung" erlassen. Lehmann begründet dies damit, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Gröning schon Ende der Siebziger-, Anfang der Achtzigerjahre hätte anklagen müssen. Stattdessen wurden die Ermittlungen 1985 eingestellt.

Lehmann hat in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover aufgrund einer rechtswidrigen „Bescheidlosstellung“ des Anzeigeerstatters erst gar keine Ermittlungen durchgeführt, obwohl es nachweislich um organisierte Kriminalität geht.

Siehe dazu:
Das Mittel gegen "organisierte Kriminalität" ist "organisierte Transparenz" - Teil 6

Strafanzeige gegen Dr. Lehmann in Staatsanwaltschaft Hannover
wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Beteiligung an organisierter Kriminalität

In einem Parallelverfahren hat Staatsanwalt Lehmann kein rechtstaatliches Ermittlungsverfahren geführt, weil sich angeblich nach 5 Jahren der Sachverhalt nicht mehr aufklären ließ. Der Sachverhalt ließ sich ohne weiteres und anhand vollständiger und lückenloser Aktenlage aufklären.

Das war nicht 1944 oder 1945, sondern hier und jetzt und ohne den Druck eines brutalen, menschenverachtenden und totalitären Nazi-Regimes.

Lehmann deckte damit die mindestens fünfjährige Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Kritik von Dr. Lehmann im Auschwitz-Prozess von Lüneburg ist an Heuchelei nicht zu überbieten.

Anspruch

Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig auf der Homepage der GStA Celle

„ Als so genannte „Mittelbehörde" zwischen diesen Staatsanwaltschaften und dem Niedersächsischen Justizministerium sind wir dafür verantwortlich, innerhalb unseres Bezirks eine einheitliche und konsequente Strafverfolgung, Strafvollstreckung sowie einen möglichst umfassenden Opferschutz sicher zu stellen.“

„Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass all diese Strafverfahren ohne Ansehen der Person, objektiv und professionell geführt werden. Es liegt aber auch in der Natur der Sache, dass wir nicht stets jedem Interesse gerecht werden können.“

„Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle beheimatete „Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption (ZOK)" unterstützt zudem landesweit alle Staatsanwaltschaften bei der Erfüllung ihres Auftrages durch kollegiale Beratung, Fortbildung und Beiträgen zu aktuellen strafrechtlichen Fragestellungen. Mit der ebenfalls bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle angesiedelten niedersächsischen Zentralstelle des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) wird die immer stärker in den Fokus rückende internationale Verbrechensbekämpfung gewährleistet.“

Zuständigkeitsbereiche
Diese liegen im Kern in den Bereichen
- Organisierte Kriminalität (OK)
- Internetkriminalität
- Korruption
- Gewinnabschöpfung
- Geldwäsche
- Internationale Zusammenarbeit.

Anspruch und Wirklichkeit gehen weit auseinander.

Es liegt in der Natur der Sache, dass wir [so Dr. Lüttig] nicht stets jedem Interesse gerecht werden können.
Welchen Interessen folgt die Generalstaatsanwaltschaft?

Legalitätsprinzip
Als notwendige Konsequenz zu dieser Monopolstellung ergibt sich ihre Pflicht zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen (Legalitätsprinzip). Die Staatsanwaltschaft ist zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet, sobald ihr konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat bekannt werden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft von dem Verdacht einer Straftat durch eine Strafanzeige oder auf anderem Weg Kenntnis erlangt.

Verpflichtung zur Objektivität
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die belastenden, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände objektiv zu ermitteln.

Welchem Interesse folgt die Staatsanwaltschaft Hannover und was bewegt die Generalstaatsanwaltschaft Celle mit einer Bescheidlosstellung eines Anzeigeerstatters?
Warum missachtet die Generalstaatsanwaltschaft Celle die o.g. Grundprinzipien bewusst und nachhaltig?

Dafür gibt es nur eine Antwort: Sie ist Teil der organisierten Kriminalität!