Vorteile der Übergangsvorschrift des Kleinanlegerschutzgesetzes durch das Dr. Werner-Financial-Service-Netzwerk sichern

Das Dr. Werner-Financial-Service-Netzwerk ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) kann Unternehmen zur kapitalmarktorientierten Unternehmensfinanzierung innerhalb von wenigen Tagen an den Kapitalmarkt bringen, um noch vor Juli 2015 die Vorteile der Übergangsvorschrift des Kleinanlegerschutzgesetzes zu erhalten. Informationen und Rückfragen erhalten interessierte Unternehmen von dem Kapitalmarktjuristen Dr. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.

Nur die Nachrang-Darlehensformen dürfen nach der Übergangsfrist ab dem 01. Jan. 2016 ohne einen BaFin-gebilligten Prospekt nicht mehr direkt vom Unternehmen selbst, sondern gem. § 2a Abs. 3 Vermögensanlagengesetz neue Fassung nur noch „ausschließlich im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung über eine Internet-Dienstleistungsplattform vermittelt werden“ – zudem nur noch in einem begrenzten Umfang bis Euro 2,5 Mio. platziert werden, wobei die Höchstbeteiligung auf Euro 10.000,- gesetzlich festgelegt ist ( § 2a Abs. 3 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz n.F. ). Ohne BaFin-Prospekt wird also nach dem 31. 12. 2015 eine Eigenplatzierung von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen auch z.B. durch angestellte Vermittler nicht mehr möglich sein. Hier ist also bei den Darlehensformen ohne BaFin-Prospekt das sogen. Emittenprivileg ausgehebelt.

Warum Darlehensformen nur mittelbar über Crowdfunding-Portale mit Zulassung gem. § 34f GewO platziert werden dürfen, während andere Vermögensanlagen weiterhin direkt vom Emittenten verkauft werden können, ergibt sich aus den Erläuterungen zum Kleinanlegerschutzgesetz nicht.