Niedersächsischer Landtag - Öffentliche Begründung der Rücktrittsforderung gegen Justizminsterin

Die Begründung der Rücktrittsforderung gegen Justizministerin Frau Antje Niewisch-Lennatz ist im nachfolgenden Schriftsatz an die Fraktionen
im NDS-Landtag sowie an die Fraktion Bündnis 90/Grünen im Bundestag übermittelt worden.

Nur per Telefax: (0511) 30 30 -

31. März 2015

An
die Fraktionsvorsitzenden
der im Niedersächsischen Landtag vertretenden Parteien
für alle Landtagsabgeordneten im Niedersächsischen Landtag
Hinrich Wilhelm Kopf Platz 1

30159 HANNOVER

Straftaten gegen die AO und Anderes durch Staats- und Justizbeamte des Landes Niedersachsen in Oldenburg, Celle, Hannover und Hildesheim

Bescheid NDS-Justizministerium vom 25. März 2015

Rücktrittsaufforderung für die Justizministerin Frau Antje Niewisch- Lennartz vom 27. März 2015

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

anbei erhalten Sie meine Rücktrittsaufforderung an die Justizministerin des Landes Niedersachsen vom 27. März 2015, hier zur freundlichen Kenntnisnahme.

Eine Ermittlungsakte ist eine Urkunde. Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz will der ihrer direkten Fachaufsicht unterstellten Mitarbeiter nicht zur Wahrheit in Ermittlungsverfahren verpflichten und unterdrückt damit die Aufklärung von anhaltenden Vergehen und Verbrechen. Damit begibt sich Frau Justizministerin in den dringenden Verdacht (BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01) Mitglied einer kriminellen Bande im Sinne der § 258a StGB und u.a. mit § 339 StGB zu sein.

Folgende Fragen und die sich aus nachfolgenden Ermittlungsverfahren ergaben, wollte Frau Justizministerin und wie folgt nicht beantworten:

-Staatsanwaltschaft Verden Az. 103 Js 3848/03
gegen Roland Hermann LOStA Oldenburg und Andere-

1. Wer in Niedersächsischen Staatsdiensten hatte Bernd Johann Wilhelm B. aus Verden/Dauelsen 1987/1988 durch Anstiftung zum Handel mit BtMG
durch Nötigung gezwungen?
Gab das Land Niedersachsen 1987/1988 BtM Verbrechen in Auftrag?

2. Warum ist Bernd Johann Willhelm B. als Anstifter und Händler von BtMG (Kokain) durch StA Roland Herman nicht angeklagt und nicht verurteilt
worden?

3. Warum hat damals StA Roland Hermann 1988 vor Gericht von einem anonymen Anrufer (05. Juli 1988) gesprochen und obwohl er genau wusste, wer
der Anrufer und Anstifter war?

War damals StA Roland Hermann in dieses BtM-Verbrechen, hier durch Anstiftung des Landes Niedersachsen mit involviert?

4. Warum hat StAin Oelfke in der der Ermittlungsakte NZS 103 Js 3848/03 im Blatt 9, hier vom 27. Januar 2003 die Tatzeit des OStA Roland
Hermann und Anderer um zwölf Jahre vorverlegt?

5. Warum duldet die Justizministerin den unter schwersten Straftatsverdacht der bandenmäßigen Anstiftung und Strafvereitelung von BtM-
Verbrechen sowie Anderes stehenden LOStA Roland Hermann in Oldenburg, hier noch immer im Staatsdienst?

Generalstaatsanwaltschaft Celle Az. 22 Ss 151/03

Im Verfahren 301 Js 28583/01 StA Verden haben StA Müller-Wolfsen und Steuerfahnder Hörding den Amtsrichter Barre sowie den Richter Ambrecht am Landgericht Verden vorsätzlich und massiv angelogen. Alle vier strafrechtlichen Vorwürfe unter Punkt V Blatt 3 des Urteils des Richters Barre sind frei erfunden. Mit Schreiben des Finanzamtes für Steuerfahndung Hannover vom 22. März 2011 (Az. P 107-60-1) erklärte die Vorsteherin des Finanzamtes, Frau Diedrichs-Prinz, dass sich keine Postbankbelege aus 1992-1996 und mit Ausgaben von ca. 600 TDM zur Projekt- und Patententwicklung jemals im Besitz der Steuerfahndung befunden haben. Durch Kontoauszüge der Sparkasse Syke kann unzweifelhaft und unangreifbar bewiesen werden, das Staatsanwalt und Steuerfahnder in der Einkommensteuer und Verurteilung zur Straftat zu 1 (Einkommensteuer 1994) beide Gerichtsinstanzen auf 21 Ausgabepositionen um rund 27TDM vorsätzlich und damit bandenmäßig angelogen hatten. Unter dem Az. 522 Js 37725/02 vom 01. Juli 2003, hier der StA Verden, hatte der OStA Dyballa mit seinem Beschluss unzweifelhaft vorsätzliche Strafvereitelung im Amt gegen die Beschuldigten betrieben. OStA Dyballa war durch seine Teilnahme am Landgerichtsverfahren gleichfalls mitbelastet.

Staatsanwaltschaft Hannover Az. NZS 1141 Js 40469/04
Ermittlungsverfahren gegen Finanzrichter des FG Hannover.

Im Verfahren 16 V 10089/03 des Finanzgerichts Hannover waren die Richter Cissee, Dr. Krüger und Böltz gemäß § 76 Abs. 1 FGO zur Festsstellung der Vorsteuer ab 01/1997 verpflichtet – siehe BFH IX B 122/08 vom 26.November 2008. Die dafür notwendigen Ausgabennachweise befanden sich bei den Ermittlungsbehörden in Verden bzw. in Hannover. Auch wussten die im Ermittlungsverfahren beschuldigten Richter von den langfristig vertraglichen Verpflichtungen mit der Firma Krupp-Uhde GmbH sowie Hosokawa AG und der Messer-Griesheim GmbH bis 2007. Die beschuldigten Richter wussten auch von den Falschen Anschuldigungen der StA Verden zum Az. 301 Js 28583/01. Das Gutachten des StA Klapper des FA Syke vom 21. Februar 2002 erfüllt allein aus vorgenannter Begründung den Straftatbestand des vorsätzlichen und bandenmäßigen Prozessbetruges zum Az. 16 V 10098/03 des FG Hannover. Da allein Patente eine Schutzrechtsdauer von 20 Jahren haben, ist der Beschluss des FG Hannover noch immer ein anhaltendes Verbrechen der vorsätzlichen Rechtsbeugung, hier einer ungesetzlichen Steuerbefreiung. Der Beschluss der StA Hannover vom 01. Juni 2004 erfüllt damit noch immer den Straftatbestand der bandenmäßigen Strafvereitelung im Amt. Dieser strafrechtliche Vorwurf ist noch durch die Anordnung zur Beweismittelunterdrückung vom 01. Juni 2004 der StA Hannover und in Vertretung durch StA Dr. Lehmann, hier auf Blatt 15 der Ermittlungsakte, unzweifelhaft bestätigt. Für diese Anweisung der Beweismittelunterdrückung auf Blatt 15 dieser Ermittlungsakte ist der ehemalige Generalstaatsanwalt in Celle, Herr Harald Range, immer noch rechtlich verantwortlich zu machen. Ebenfalls für die Unterdrückung einer Strafanzeige gegen das Land Niedersachsen aus dem Jahre 2009.

Staatsanwaltschaft Oldenburg Az. NZS 910 Js 22232/11
Ermittlungsverfahren gegen Finanzamt Delmenhorst wegen
Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt

Dem Finanzamt Delmenhorst ist spätestens unter der Steuernummer 57/124/02617 seit dem 14. April 2005 eine Steuerhinterziehung von 1995-1999 von mindestens 100TEURO bekannt. Mit dem vorgenanntem Datum nahm das FA Delmenhorst (Zi. 138 Frau K.) diesen Verdacht und der sich nun 2015 erneut durch das Ermittlungsverfahren gegen die Sparkasse S.... wegen versuchten Betruges unangreifbar bewahrheitet hat, schriftlich zur Kenntnis.

Diese hier vorgenannten Straftatsvorwürfe sind dem Niedersächsischen Parlament sowie auch der Landesregierung seit dem 12. Januar 2006 unter dem Az.Pet.02265/01/15 hinreichend bekannt. Der Unterzeichner konnte mit Schreiben vom 25. März 2015 als Kommentar und Überprüfung der schwersten strafrechtlichen Vorwürfe, nur einen Dreizeiler des Justizministeriums zur Kenntnis nehmen. Es ist auch völlig unglaubwürdig, dass innerhalb kürzester Zeit eine vollständige Überprüfung der Akten und Zeugen stattgefunden haben soll.

Dieser Dreizeiler und der eine unverschämte Lüge des NDS-Justizministeriums gegenüber allen Geschädigten und ehrlichen Menschen darstellt, sieht nur eine Möglichkeit zur Wahrung des Demokratischen Rechtsstaats, den des sofortigen Rücktritt der Justizministerin des Landes Niedersachsen, Frau Antje Niewisch-Lennartz.

Dieser Schriftsatz und die beigefügten Schriftsätze gelten als Beweismittel und können später vor Gericht verwendet werden.

Hochachtungsvoll

G.K.