AXA Tierhalterhaftpflicht Bedingungen

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte für jeden Tierhalter eine Selbstverständlichkeit sein. Sie sichert sowohl Hund als auch Pferd ab und sorgt dafür, dass der Besitzer für entstandene Schäden nicht tief in die Tasche greifen muss. Die AXA bietet eine gute Tierhalterhaftpflicht an, mit der sich Hunde und Pferde gleichermaßen versichert sind. Wie die Bedingungen für die Pferde- und Hundehaftpflicht aussehen, haben wir in diesem Bericht für Sie zusammengefasst und beschäftigen uns auch mit dem Thema, wann sie zur Pflicht wird.

Die Versicherungsbedingungen knapp umrissen

Zu den grundlegenden Versicherungsbedingungen der Haftpflicht gehört die Absicherung gegen alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das Tier verursacht. Wer gerne mit seinem Tier in den Urlaub fährt, kann beruhigt sein, denn die Police besitzt einen weltweiten Schutz, sofern der Urlaub nur vorübergehend ist. Übrigens: Nicht nur der Tierhalter an sich ins abgesichert, ebenso kommt die Versicherung für Familienangehörige, Freunde und Verwandte, sowie Nachbarn auf, wenn das Tier in ihrer Obhut ist.(Quelle: http://www.tierhalterhaftpflicht-heute.de/axa-tierhalterhaftpflicht-bedi... )

Gute Bedingungen für Mehrhundehalter

Der Trend geht zum Zweit- oder sogar Dritthund. Und da kein Pferd alleine auf der Weide stehen sollte, gibt es Besitzer, die sich ein zweites dazu stellen. Die AXA ist für solche Fälle bestens gerüstet und bietet ihren Versicherten gesonderte Rabatte, wenn sie mehrere Hunde oder Pferde besitzen. Einige Versicherungen ziehen hierbei eine eindeutige Grenze und verlangen eher noch einen Aufschlag. Bei der AXA ist dies nicht der Fall, was eine gute Voraussetzung für jeden Hunde- oder Pferdehalter darstellt.

Eine Versicherung - Zwei Tarife

Die AXA bietet einen Basis- und einen Top-Schutz-Tarif an. Innerhalb des Basisschutzes deckt sowohl Personen-, Sach- und Vermögensschäden als auch Mietsachschäden ab. Reitbeteiligungen oder die Teilnahme an reitsportlichen Aktivitäten sind ebenfalls abgesichert. Die Deckungssumme liegt bei 3 Millionen Euro. Der Top-Schutz bietet 10 Millionen Euro Deckungssumme, die gleichen Leistungen des Basis-Schutzes und die zusätzliche Deckung bei Versicherungsfällen im Ausland, sowie Schäden, die aus einem ungewollten Deckakt entstehen.

Tierhalterhaftpflicht ist teilweise in Deutschland Pflicht

Immer mehr Bundesländer in Deutschland machen die Hundehaftpflichtversicherung zu einer Pflicht. Darunter Niedersachsen, Hamburg, Berlin und Thüringen. In anderen Bundesländern gibt es sogenannte Rasselisten, die festlegen, für welche Hunderassen unbedingt eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Nur noch selten findet man Bundesländer oder Gemeinden, die auf die Notwendigkeit einer Hundehaftpflicht verzichten. Für jeden Hundebesitzer sollte sie jedoch selbstverständlich sein. Alleine aufgrund der eigenen finanziellen Situation.

Gute Tierhalterhaftpflicht mit idealen Bedingungen

Die AXA Tierhalterhaftpflicht Bedingungen, aufgeteilt in zwei Tarife, stellen die optimalen Voraussetzungen für jeden Hunde- oder Pferdehalter dar. Sowohl Hund und Pferd sind ausreichend geschützt und die Versicherung gewährleistet sowohl bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden eine schnelle Abwicklung. Eine Hundehaftpflicht ist innerhalb Deutschlands sogar teilweise Pflicht, weswegen der Abschluss umso wichtiger wird. Mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung der AXA sind Tierbesitzer auf der sicheren Seite.

20.01.2015: