Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug: Observation von Mitarbeitern – Darf man das?

Diskrete Observationen – so werben viele Detekteien und der Leser hat ihn vor Augen - den Mann im verknitterten Trenchcoat mit dem tief ins Gesicht gezogenen Hut und der Zeitung hinter der er hervor lugt und die Zielperson beschattet…
Zurück zur Realität. Observation, also Beobachtung, ist ein ernstzunehmendes Thema. So sieht dies die Detektei Team Burkhardt und genau so setzt jeder einzelne Mitarbeiter, so der Geschäftsinhaber, seine Arbeit auch um. Für die Auftraggeber mit vollster Aufmerksamkeit und, so Burkhardt, mit reichlich Erfahrung, Fachwissen und Fingerspitzengefühl.
Zum Thema Observation von Mitarbeitern erklärte sich Markus W. Burkhardt bereit Informationen zu liefern und so einen Einblick in die Rechtlage und detektivische Tätigkeit zu geben.
„Die Observation von Menschen stellt generell einen Eingriff in die persönliche Freiheit der überwachten Person dar und darf deshalb nur in dem Umfang betrieben werden, als es zur Erreichung des jeweils verfolgten gesetzlichen Eingriffszweckes erforderlich ist. (Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und berechtigtes Interesse).“

So ist dies auf der Website, https://www.detektei-burkhardt.de/detektei-detektiv-berlin.html, zu lesen.
Observation als klassische Methode der Informationsgewinnung lässt sich erfolgversprechend anwenden, besteht der berechtigte Verdacht, dass Lohnfortzahlungsbetrug durch einen Mitarbeiter vorliegt. Zum Einsatz kommen hierbei Ermittler und Beobachter (Observanten), also die Mitarbeiter der Detektei, photographische Technik wie Kameras und auch geostationäre bzw. satellitengestützte Instrumente wie GPS-Systeme, soweit dies im Einzelfall die Rechtslage zulässt, siehe hierzu http://www.detektei-burkhardt.de/gps-ueberwachung.php

Die Überwachung der Zielperson geschieht verdeckt und der Einsatz von Personal und technischen Mitteln muss genauso geplant werden wie die Einsatzzeit, die Prüfung der Örtlichkeiten (Vorfeldaufklärung), die genaue Vorgehensweise inkl. Beweissicherung sowie die einzusetzenden Fahrzeuge.
Gerade im Bereich Mitarbeiterüberwachung aufgrund des Verdachts des Lohnfortzahlungsbetrugs stieg die Auftragslage in den letzten Jahren rasant an, so Burkhardt. Immer häufiger verschaffen sich Arbeitskräfte einen Freiraum durch Krankmeldung um einer weiteren Tätigkeit in dieser Zeit nachzugehen.
Im Interesse des eigenen Unternehmens, des Betriebsklimas, der Mitarbeiter sowie auch der Allgemeinheit und des Rechts ist es angesagt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und im Verdachtsfall aktiv zu werden.
Beweismittel wie ein schriftlicher Bericht und Fotomaterial, welches die Detektei liefert, erleichtern die Beweisführung vor dem Arbeitsgericht.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website unter https://www.detektei-burkhardt.de


Über detektei_muenchen_burkhardt

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Burkhardt

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Detektei, Wirtschaftsdetektei, Auskunftei