Stolperfallen bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Als Beamter auf Lebenszeit hat man in der Regel einen vergleichsweise sicheren Job, ein verlässliches Einkommen und eine Grundversorgung für den Fall einer Dienstunfähigkeit zu erwarten. Bei der Suche nach einer optimalen Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es allerdings nur wenige gute Anbieter für Staatsbedienstete.

Bei der Auswahl des passenden Tarifs sollten Beamte verschiedene Aspekte berücksichtigen: Insbesondere die Ausgestaltung der Dienstunfähigkeitsklausel und der übrigen Vertragsbedingungen sind von enormer Bedeutung, wenn die berufliche Tätigkeit irgendwann z.B. auf Grund einer psychischen Erkrankung oder sonstigen schweren Gesundheitsschädigung aufgegeben werden muss.

Sehr gut sind solche Tarife mit echter oder zumindest eingeschränkter Dienstunfähigkeitsklausel. Von Vorteil ist es natürlich, wenn sich der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn bzw. der Beurteilung des Amtsarztes anschließt und keine eigene Gesundheitsprüfung mehr durchführt. Es gibt allerdings auch Versicherer, die ein komplett eigenes Prüfungsrecht haben oder teilweise - trotz Beamtenklausel - nur analog zur Berufsunfähigkeit prüfen.

Bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung ohne (oder mit einer schlechten) Dienstunfähigkeitsklausel hat die Versicherungsgesellschaft ein weitergehendes Prüfungsrecht. In der Regel zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn eine 50-prozentige Minderung der Arbeitskraft nachgewiesen wird.
Die Regelung für Beamte ist gemäß Bundesbeamtengesetz besser: „Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.“
An dieser Stelle kann es vorkommen, dass eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht greifen würde - eine maßgeschneiderte Dienstunfähigkeitsversicherung schließt sich aber der Entscheidung des Dienstherrn an und zahlt die vereinbarte monatliche Dienstunfähigkeitsrente. In jedem Fall stellt eine gute Dienstunfähigkeitsklausel für den Versicherten eine wesentliche Vereinfachung im Hinblick auf die Leistungsprüfung dar.

Ein weiteres Kriterium bei der Auswahl des geeigneten Tarifs ist die Laufzeit des Versicherungsvertrages. Da Beamte in einigen Berufsgruppen wie Lehrer oder Polizeibeamte aus Versicherungssicht ein höheres Risiko darstellen, begrenzen viele Versicherer das Höchstendalter für den Versicherungsschutz auf z.B. 55 Jahre. Je länger die Versicherungsdauer, desto besser. An diesem Punkt muss man allerdings genau aufpassen, da es in einem Vertrag zu unterschiedlichen Zeiträumen kommen kann. So unterscheidet man Versicherungsendalter, Leistungsendalter oder ggf. sogar eine noch längere Vertragslaufzeit, wenn die Dienstunfähigkeitsversicherung an einen Sparvertrag gekoppelt ist. Wenn der Gesamtvertrag beispielsweise bis zum 67. Lebensjahr läuft, heißt dies noch lange nicht, dass der Schutz bei Dienstunfähigkeit auch bis zu diesem Zeitpunkt gilt.
Eine unabhängige Beratung durch einen Spezialisten für die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung kann hier sehr unterstützend sein, um die Fallstricke zu entdecken und die einzelnen Angebote optimal vergleichen zu können.

Entscheidend bei der Auswahl des passenden Tarifs ist selbstverständlich auch die Unternehmensstärke und Erfahrung des Versicherers im Bereich der Berufs- und Dienstunfähigkeit. Schließlich werden solche Verträge häufig für eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten abgeschlossen. Eine langfristige Unternehmenssicherheit und hohe Kompetenz im Bereich der Beamtenversorgung sollten daher ebenfalls als wichtige Kriterien berücksichtigt werden.

Der Vollständigkeit halber muss darauf hingewiesen werden, dass in Einzelfällen auch eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte die bessere Lösung darstellen kann. Dies kann etwa der Fall sein, wenn auf Grund gesundheitlicher Beschwerden ein Vertragsabschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung nur mit strengen Einschränkungen, kürzeren Vertragslaufzeiten bzw. Leistungsausschlüssen möglich wäre und ein reiner Berufsunfähigkeitstarif diesbezüglich bessere Ergebnisse liefern würde.

Weitere Informationen zur Beamtenversorgung und die Möglichkeit zur Anforderung einer Vergleichsberechnung der Dienstunfähigkeitsversicherung sind über das Internetportal http://DU.BU-Kompass.de zu finden.

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